Hallo Forenmitglieder
Ich danke Dir bereits im Voraus!!!
Meine Mutter befindet sich aus einer Selbständigkeit heraus in Insolvenz. Zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung bewohnte sie ein Haus zur Miete. Die Mietkaution betrug 1500,00 €. Da wenig später innerhalb der Familie anderer Wohnraum zur Verfügung stand, hat sie den Mietvertrag gekündigt und die Mietsache übergeben. Die Mietkaution wurde daraufhin von dem Vermieter nach Verrechnung mit eigenen Forderungen nicht ausbezahlt.
Nun hat ihr Insolvenzverwalter neben weiteren Anforderungen immer wieder zur Mietkaution angefragt. Da sie ihre rechtlichen Angelegenheiten aufgrund eines Schlaganfalls zwischenzeitlich nicht mehr selbst erledigen kann, bin ich ihr rechtlicher Vertreter. Nach wiederholten Mitteilungen, dass eine förmliche Endabrechnung der Mietkaution durch den Vermieter noch nicht erfolgt sei, habe ich zuletzt mitgeteilt, dass dieser die Mietkaution mit eigenen Forderungen verrechnet hat und diese daher nicht zur Auszahlungen gekommen ist/ kommt.
Daraufhin hat uns der Insolvenzverwalter nun aufgefordert, die Mietkaution aus eigener Tasche zu zahlen bzw. in Raten abzuzahlen.
Ist das rechtens? Meine Mutter hat die Mietkaution doch nie zurückerhalten. Woher soll sie nun 1500,00 € nehmen? Ihr Krankengeld bzw. die zu erwartende EM-Rente liegen weit unter den Pfändungsfreigrenzen.
Ich würde mich über Antwort sehr freuen! Ich bin nun sehr verunsichert!
Liebe Grüße
Rine1
Insolvenz Mietkaution Rückzahlung
1. November 2016
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Frage vom 1. November 2016 | 21:04
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvenz Mietkaution Rückzahlung
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#1
Antwort vom 2. November 2016 | 12:19
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Interessant wäre, mit welchen Forderungen der Vermieter eine Verrechnung vorgenommen hat. Wurde z.B. einfach die letzten Mieten nicht mehr gezahlt und hat der Insolvenzschuldner damit die Insolvenzmasse geschmälert, was zu einer Versagung der Restschuldbefreiung führen könnte. Anders liegt es, wenn die Kaution z.B. mit Nebenkostennachzahlungen aus der Zeit vor der Insolvenzeröffnung verrechnet wurde. Die darf der Insolvenzschuldner ja gar nicht mehr befriedigen und zur Deckung dieser Forderungen ist die Kaution auch da.
#2
Antwort vom 4. November 2016 | 19:07
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
ZitatDaraufhin hat uns der Insolvenzverwalter nun aufgefordert, die Mietkaution aus eigener Tasche zu zahlen bzw. in Raten abzuzahlen. :
Wen hat er aufgefordert? Falls man als ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer mit der Vermögenssorge betraut ist und an diesen persönlich Forderungen herangetreten werden, empfiehlt es sich, den Kontakt zum Betreuungsgericht zu suchen. Man ist für sowas beim jeweiligen Land in der Regel haftpflichtversichert, soll diese sich mit dem Insolvenzverwalter auseinandersetzen.
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