Insolvenz - Patent

5. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
SenCom
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvenz - Patent

Patent besteht über 2 Hälften
Eine Heälfte gehört uns und die Andere Hälfte gehört Person X
Person X ist in der Rechtsschuldbefreiung
Der Patentanteil wurde an uns durch einen Darlehen (Übergeben) damit das Patentanteil von Person X nicht in die Insolvenzmasse hineinhgeht.
Vertrag würde vor der Insolvenz geschlossen. Wir haben uns nicht als Gläubiger bem Gericht gemeldet.
Der Sohn und die Ehefrau von Person X nützen das Patentanteil im vollem umfang. Das Patentanteil ist noch auf dem Namen der Person X.
Meine Fragen wären:
- können wir die Nutzung des Patentes der Person X oder dem Sohn bzw. der Ehefrau verbieten.
-die Person X weigert sich die Patentgebühren anteilig zu Zahlen

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1002x hilfreich)

Hallo,
das Patentrecht ist nicht so einfach, ich hoffe ihr könnt hier einen kompetenten Partner finden.
Zur ersten Einschätzung:
Wenn euch der Anteil von X gegen ein darlehen übergeben wurde, kann x es auch nicht mehr Nutzen! Daran ändert zunächst die RSB nichts. Auch nicht, das die Forderung nicht zur Tabelle angemeldet wurde.
X selbst kann das Patent ohnehin nur mit Abspache des IV nutzen!
Letzlich jedoch kommt es auf den geschlossenen Vertrag an und dessen Gültigkeit. Ggf. kann der Notar, vor diesem er geschlossen wurde, weitere Auskünfte erteilen.

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