Insolvenz Poolworks

30. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb493388-68
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvenz Poolworks

Hallo, ich habe eine für mich sehr wichtige Frage. Ich spiele seit vielen Jahren auf der Plattform meinVZ dessen Betreiber Poolworks ist, das Spiel Dorfleben. Mir ist auch bekannt das Poolworks seit dem 07. September beim Amtsgericht Charlottenburg Insolvenz angemeldet hat. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Gericht Rechtsanwalt Jesko Stark von der Kanzlei GT Restructuring, der Restrukturierungseinheit von Greenberg Traurig eingesetzt.
Ich möchte sichergehen das künftige Investitionen in Form von Geld und Zeit nicht umsonst waren. Leider kann ich nirgendwo Informationen darüber finden, wann dann nun endgültig Schluss ist, mit meinVZ/Poolworks, wann der Server ein für alle Mal abgeschaltet wird und alles vorbei ist. Wer weis mehr, und kann mir mehr Informationen geben, wer weis wann es zu Ende ist? Für Antworten wäre ich sehr dankbar.

https://blog.poolworks.de/in-eigener-sache-studivz-meldet-insolvenz-an-das-soziale-netzwerk-laeuft-weiter-6316/




T.K

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von fb493388-68):
Wer weis mehr, und kann mir mehr Informationen geben, wer weis wann es zu Ende ist?


Da würde ich mich mal an den Insolvenzverwalter wenden.

Zitat (von fb493388-68):
Ich möchte sichergehen das künftige Investitionen in Form von Geld und Zeit nicht umsonst waren.


Ausgaben für Spiele dienen dem Vergnügen und stellen keine Investition dar.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb493388-68):
Ich möchte sichergehen das künftige Investitionen in Form von Geld und Zeit nicht umsonst waren.

Diese Sicherheit gibt es nicht.

Habe schon erlebt, das der Investor vor dem unterschriftsreifen Vertrag saß und dann doch abgesprungen ist. Oder ein paar Monate später dann doch die Lichter ausgingen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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