Insolvenz - Verkürzung und Umgestaltung des Restschuldbefreiungsverfahrens möglich?

17. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
leoluclet
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Insolvenz - Verkürzung und Umgestaltung des Restschuldbefreiungsverfahrens möglich?

Hallo
mein mann hat vor 3 Jahre Privatinsolvenz angemeldet,(durch schlechte Beratung vom Schuldnerberaterin)
Das belastet die ganze Familie er ist seitdem sehr depressiv geworden. Wir hatten schon damals die Möglichkeit Geld in die Familie zu fragen.
Und jetzt habe ich im Internet recherchiert und bin auf das neuen Gesetzentwurf gestoßen und sehe es als eine zweite Chance, Es sind insgesamt 10 gläubiger mit insgesamt 17.924 € wobei in die Insolvenztabelle stehen zwei gläubiger mit 0.00€ als festgestellte Ergebnis.
Wir haben die Möglichkeit von meine Mutter wie ebenfalls von mein Schwiegervater jeweils 2500€ zu bekommen also mehr als die 25%, das Geld für die Verfahrenskosten haben wir in diese zeit gespart.
Ich habe der Treuhänder meines Mannes angerufen um ein Antrag auf Verkürzung und Umgestaltung des Restschuldbefreiungsverfahrens zu stellen und die nette frau sagte mir ich musste das selber regel oder zur anwalt gehen.
Kann ich jetzt noch ein Vergleichsangebot mit die gläubiger versuchen.
Ich bedanke mich im voraus an euch allen die mir da weiter helfen können

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Sie weisen ja bereits selbst darauf hin, dass es sich um einen neuen Gesetzesentwurf handelt. Das Gesetz ist noch gar nicht in Kraft. Derzeit gibt es also gar keine Möglichkeit bei Zahlung von 25% der Insolvenzforderungen vorzeitig die RSB zu erlangen.

Da wahrscheinlich bei Ihrem Mann nach wie vor Zahlungsunfähigkeit vorliegt, da er nicht sämtliche Forderungen begleichen kann, würde für eine vorzeitige Beendigung des Verfahrens nur § 213 InsO durch Einigung mit sämtlichen Gläubigern bereit stehen. In diesem Fall gibt es aber keine RSB.

Sollte das Insolvenzverfahren schon aufgehoben sein und sich Ihr Mann bereits in der Wohlverhaltensphase befinden, dann wäre die Möglichkeit mit allen Gläubigern, die Forderugen zur Tabelle angemeldet haben einen Vergleich zu schließen und wenn diese Forderungen durch Zahlung und Teilerlass erledigt und die Verfahrenskosten und sonstigen Masseverbindlichkeiten getilgt sind, einen Antrag auf vorzeitige RSB zu stellen.

quote:<hr size=1 noshade>mein mann hat vor 3 Jahre Privatinsolvenz angemeldet,(durch schlechte Beratung vom Schuldnerberaterin) <hr size=1 noshade>


Schuldnerberater machen zwar nicht immer alles richtig, aber der Rat zur Durchführung des Insolvenzverfahrens dürfte wohl nicht unbedingt schlecht gewesen sein. Es wird doch vorher sowieso ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan versucht. Das wird auch im Fall Ihres Mannes so gewesen sein. Hat Ihr Mann den Schuldnerberater denn dann mal darauf hingewiesen, dass er die Möglichkeit hätte, dass ihm in der Familie Geld zur Verfügung gestellt wird. Schuldnerberater haben ja keine Glaskugel. Da muss man sich dann schon äußern, wenn es andere Möglichkeiten gibt.

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#2
 Von 
leoluclet
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

ja wir haben die Beraterin darauf hingewiesen und sie hat die geringste Quote genommen, obwohl wir sie darauf hingewiesen haben das es auch ein bissen hoher sein darf, als das verfahren schon am laufen war haben wir selber beim Amtsgericht angerufen um den Vergleichsbetrag zu erhöhen und unsere Sachbearbeiterin hat uns gesagt das es schon zu spät wäre und warum wir nicht sofort den Betrag genannt haben, dann wäre alles damit erledigt.
Und genau aus dem Grund sage ich ganz schlechte Beratung.
Die Insolvenz wäre nämlich vermeidbar.

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#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Na ja, die Insolvenz wäre ja nur dass vermieden worden, wenn die Gläubiger auf den höheren Vergleich eingegangen wären.

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