Hallo
Ich habe letztes Jahr meine Privatinsolvenz abgeschlossen und die Restschuldbefreiung bekommen.
Nun habe ich mir mit meinem Mann eine Wohnung in der Nachbarschaft angeschaut die von privat vermietet wird und uns über Bekannte bekannt gegeben wurde. Mit dem Vermieter der Wohnung haben wir uns gut verstanden und er hat uns auch gesagt das wir die Wohnung haben könnten.herzliche willkommen war sein Wort nachdem wir gesagt haben das wir die Wohnung gerne möchten.
Nun hat er uns eine freiwillige Selbstauskunft mitgegeben und möchtest letzte Abrechnung der Arbeit haben. Das ist kein Problem. Nun habe ich gesehen das in der Selbstauskunft gefragt wird ob in den letzten 5 Jahren eine Insolvenz bestand oder noch besteht.
Ich habe meine ja abgeschlossen und alleine mein Gehalt reicht schon für die Wohnung sodass die Finanzierung kein Problem ist. Meine Insolvenz beruht auf eine ehemalige Beziehung wo ich leider so dumm war Verträge abzuschließen die auf meinen Namen liefen.
Zum Mitte/ Ende Januar werden meine Einträge auf der Seite der Insolvenzbekanntmachung eh gelöscht.
Nun habe ich Angst das Thema zu erwähnen bzw in dem Bogen auszufüllen weil ich dann Angst habe das wir die Wohnung dann doch nicht mehr bekommen.
Aber ich will auch keinen Ärger bekommen wenn ich da nein ankreuze
Auf der einen Seite wird mein Eintrag eh dann gelöscht und ich bin ja nicht mehr in dem Verfahren weil es abgeschlossen wurde und Vergangenheit ist
Kann ich da beruhigt nein ankreuzen oder wie soll man am besten vorgehen
Insolvenz abgeschlossen neue Wohnung
2. Januar 2025
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Frage vom 2. Januar 2025 | 09:56
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 2. Januar 2025 | 12:20
Von
Status: Unbeschreiblich (128685 Beiträge, 41050x hilfreich)
ZitatKann ich da beruhigt nein ankreuzen :
Nö, denn das wäre glatt gelogen und würde dann eventuell später zur (fristlosen) Kündigung führen.
Man sollte über das
Zitatalleine mein Gehalt reicht schon für die Wohnung sodass die Finanzierung kein Problem ist. Meine Insolvenz beruht auf eine ehemalige Beziehung wo ich leider so dumm war Verträge abzuschließen die auf meinen Namen liefen. :
ganz offen mit dem Vermieter reden.
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#3
Antwort vom 3. Januar 2025 | 09:09
Von
Status: Lehrling (1917 Beiträge, 248x hilfreich)
ZitatNun habe ich gesehen das in der Selbstauskunft gefragt wird ob in den letzten 5 Jahren eine Insolvenz bestand oder noch besteht. :
Ich habe meine ja abgeschlossen und alleine mein Gehalt reicht schon für die Wohnung sodass die Finanzierung kein Problem ist.
Es wird aber nicht danach gefragt, ob die Finanzierung ein Problem ist, sondern ob in den letzten fünf Jahren eine Insolvenz bestand - und auf diese Frage sollte man tunlichst wahrheitsgemäß antworten.
Entweder mietet der Mann -sofern möglich- alleine...oder man sucht das Gespräch mit dem Vermieter und erklärt die Situation.
Unwahrheitsgemäße Angaben sind jedenfalls keine Lösung.
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