Insolvenz abgeschlossen neue Wohnung

2. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
Tatizab
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvenz abgeschlossen neue Wohnung

Hallo
Ich habe letztes Jahr meine Privatinsolvenz abgeschlossen und die Restschuldbefreiung bekommen.
Nun habe ich mir mit meinem Mann eine Wohnung in der Nachbarschaft angeschaut die von privat vermietet wird und uns über Bekannte bekannt gegeben wurde. Mit dem Vermieter der Wohnung haben wir uns gut verstanden und er hat uns auch gesagt das wir die Wohnung haben könnten.herzliche willkommen war sein Wort nachdem wir gesagt haben das wir die Wohnung gerne möchten.

Nun hat er uns eine freiwillige Selbstauskunft mitgegeben und möchtest letzte Abrechnung der Arbeit haben. Das ist kein Problem. Nun habe ich gesehen das in der Selbstauskunft gefragt wird ob in den letzten 5 Jahren eine Insolvenz bestand oder noch besteht.
Ich habe meine ja abgeschlossen und alleine mein Gehalt reicht schon für die Wohnung sodass die Finanzierung kein Problem ist. Meine Insolvenz beruht auf eine ehemalige Beziehung wo ich leider so dumm war Verträge abzuschließen die auf meinen Namen liefen.

Zum Mitte/ Ende Januar werden meine Einträge auf der Seite der Insolvenzbekanntmachung eh gelöscht.
Nun habe ich Angst das Thema zu erwähnen bzw in dem Bogen auszufüllen weil ich dann Angst habe das wir die Wohnung dann doch nicht mehr bekommen.
Aber ich will auch keinen Ärger bekommen wenn ich da nein ankreuze
Auf der einen Seite wird mein Eintrag eh dann gelöscht und ich bin ja nicht mehr in dem Verfahren weil es abgeschlossen wurde und Vergangenheit ist
Kann ich da beruhigt nein ankreuzen oder wie soll man am besten vorgehen

Insolvent und jetzt?

Insolvent und jetzt?

Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41050x hilfreich)

Zitat (von Tatizab):
Kann ich da beruhigt nein ankreuzen

Nö, denn das wäre glatt gelogen und würde dann eventuell später zur (fristlosen) Kündigung führen.

Man sollte über das
Zitat (von Tatizab):
alleine mein Gehalt reicht schon für die Wohnung sodass die Finanzierung kein Problem ist. Meine Insolvenz beruht auf eine ehemalige Beziehung wo ich leider so dumm war Verträge abzuschließen die auf meinen Namen liefen.

ganz offen mit dem Vermieter reden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1917 Beiträge, 248x hilfreich)

Zitat (von Tatizab):
Nun habe ich gesehen das in der Selbstauskunft gefragt wird ob in den letzten 5 Jahren eine Insolvenz bestand oder noch besteht.
Ich habe meine ja abgeschlossen und alleine mein Gehalt reicht schon für die Wohnung sodass die Finanzierung kein Problem ist.


Es wird aber nicht danach gefragt, ob die Finanzierung ein Problem ist, sondern ob in den letzten fünf Jahren eine Insolvenz bestand - und auf diese Frage sollte man tunlichst wahrheitsgemäß antworten.

Entweder mietet der Mann -sofern möglich- alleine...oder man sucht das Gespräch mit dem Vermieter und erklärt die Situation.

Unwahrheitsgemäße Angaben sind jedenfalls keine Lösung.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 291.620 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
117.538 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen