Hallo zusammen,
unser eingetragener Verein hat vor einem Jahr eine sozialversicherungspflichtige Angestellte beschäftigt. Dieser mußten wir leider kündigen, weil die finanziellen Mittel dafür letztlich nicht mehr da waren. Aus diesem Arbeitsverhältnis sind noch ca. € 800.- an die AOK zu zahlen. Die AOK hat nun Insolvenz-Antrag beim Insolvenzgericht eingereicht. Mittlerweile wurde die Hälfte etwa von uns bezahlt. Andere Gläubiger gibt es nicht. Ist die Insolvenz nach Zahlung abwendbar ?
Insolvenz abwendbar ?
9. April 2019
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Frage vom 9. April 2019 | 13:14
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 1x hilfreich)
Insolvenz abwendbar ?
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