Insolvenz - ein paar Fragen

17. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
jennymilky
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 59x hilfreich)
Insolvenz - ein paar Fragen

Ich überlege Insolvenz anzumelden.

Meine Frage:

1)

Schulden innerhalb der Familie werden ja im Insolvenzrecht nicht unterschieden, aber wie kann ich diese Schulden abschotten? Also ich will keinen Streit innerhalb der Familie und die Schulden selbst abtragen.

Der Verwalter will ja sicher die Kontoauszüge. Wenn ich ihm sagen würde die Schuld wäre beglichen , würde das sein Interesse von der Sache ablenken - also wäre dann die Sache für ihn erledigt?

Denn Verwalter holen sich ja auch die Raten manchmal zurück und so wäre ja die Sache erledigt.

Ich will diese eine Schuld innerhalb der Familie selbst abbezahlen und der Insolvenzverwalter soll da nichts machen.

2)

Wenn ich jetzt noch Abbuchungen von sagen wir einem Mobilfunkanbieter rückgängig mache um meine Existenz zu wahren , weil ich eh weiss ich melde Insolvenz an - können diese Schulden mit in die Insolvenz ?



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128712 Beiträge, 41115x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich will diese eine Schuld innerhalb der Familie selbst abbezahlen und der Insolvenzverwalter soll da nichts machen. <hr size=1 noshade>

Die Bevorzugnung von Gläubigern bei der Befriedigung durch den Schuldner im Insolvenzverfahren kann ganz übel enden.

Die Rückzahlung müsste man dann also entsprechend lange vor der Insolvenz abgeschlossen sein oder man geduldet sich bis nach dem Verfahren.



quote:<hr size=1 noshade>Wenn ich ihm sagen würde die Schuld wäre beglichen , würde das sein Interesse von der Sache ablenken - also wäre dann die Sache für ihn erledigt? <hr size=1 noshade>

Nein, eher würde er wohl nachbohren wie so sich so eine Forderung plötzlich "erledigt" sein soll. Denn wo Geld für so etwas ist, ist möglicherweise auch noch mehr.

Und die Frage wäre natürlich, ob er diese Zahlungen nicht zurückfordern würde um sie im Rahnmen in der Insolvenz neu zu vertreilen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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