Insolvenz oder Vergleiche? Irgendwelche Tipps?

7. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
neko85
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvenz oder Vergleiche? Irgendwelche Tipps?

Hallo,

folgender Fall:

Person A: 29 Jahre (falls relevant), ledig, hat Schulden von ca 10.000-12.000 bei ca 10 Gläubiger
Viele der Schulden sind aus Naivität entstanden und weil man sich vorher nicht informiert hat, d.h. es sind z.B: 3000€ bei Vodafone, 3000€ beim JC für einen Schnellführerschein der der Arbeitgeber verlangte (Person A ging davon aus dass der Arbeitgeber dass dann zahlt), Strom, noch ein (oder zwei) weiterer Handyvertrag, Internet. ca 3000€ sind schulden für Konsumgüter.

Person B: Vater von Person A, versucht Person A zusammen mit Person C zu helfen

Person C: nicht leiblich verwand mit Person A, versucht Person A zusammen mit Person B zu helfen


Person B und C würden Person A gerne helfen wieder auf die Beine zu kommen.
Macht es mehr Sinn in eine Privatinsolvenz zu gehen oder wenn Person B und C versuchen Vergleiche für Person A zu schließen? Wir denken, dass eine Privatinsolvenz bei dem Betrag eigentlich nicht notwendig wäre und Vergleiche besser wären.

Kannn jemand Tipps geben für Vergleiche? z.B: bei Vodafone:
die Ursprüngliche Forderung war 1600€, entstanden ca 2012, durch Schadenersatz, Inkasso, Pfändung, Gerichtsvollzieher u.s.w. waren es dann 3000€. Davon sind im Jahr 2018/2019 insgesamt 500€ durch Pfändungen bezahlt worden. Es sind jetzt noch ca 2500€ offen. Wie könnte man da am besten vorgehen?
Wir dachten bei den Vergleichen 50-70% der Forderung. ist das zu wenige (oder gar "zu viel")?

Wenn ein Gläubiger eine Vergleich annimmt, wie ist das dann mit der Schufa? Werden die Einträge bei der Schufa für Vermieter dann sofort nicht mehr sichtbar (dass sie generell noch etwas zu sehen sind, wissen wir)?
Wie ist das mit den Kontopfändungen? Muss man die selbst löschen oder wie funktioniert das?

Wir hoffen sehr auf ein paar Tipps oder Infos, einbesondere bei dem letzten geschilderten Fall.

Vielen Dank im Voraus.

Insolvent und jetzt?

Insolvent und jetzt?

Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2404 Beiträge, 714x hilfreich)

Ich sehe bei dem Text exakt 0 Gründe für einen Vergleich.
Deine Gläubiger interessiert es nicht warum und wieso Schulden gemacht wurden. Auch hier interessiert das keinen.

Was wichtig ist die Vergleiche zu begründen. Also was verdient der Schuldner? Verheiratet, Kinder,...

Des Weiteren nimmt die öffentliche Hand, also hier das Jobcenter, prinzipiell keine Vergleiche an.

Ab zur caritativen Schuldnerberatung, einen AEV machen und ggf Zustimmungsersetzung fürs JC. Wartezeiten sollte man einplanen.

Die Schufaeinträge werden 3 Jahre nach Erledigung gelöscht.

Kontopfändungen muss der Gläubiger für erledigt erklären.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2283 Beiträge, 360x hilfreich)

Für A könnte es sich evtl. anbieten sich von B und C durch einen zweckgebundenen privaten Kredit die bestehenden Schulden tilgen zu lassen (zumindest die, für die sich kein Gläubiger auf eine Reduzierung einlässt) und eine vertretbare Rückzahlungsvereinbarung dort aufzunehmen. Das ist aber unbedingt mit dem JC abzuklären (vor allem wenn man aktuell noch in Bezug steht).

Ich rate das aber nur, weil eben hier konkret für A gefragt wurde. Wäre hier für B und/oder C gefragt worden, würde ich von einer derartigen Konstellation abraten (wenn nicht gerade ein dauerhaftes und innigstes Vertrauensverhältnis besteht, welches auch einen eventuellen Totalverlust eines 5-stelligen Betrages übersteht).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.830 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen