Insolvenz u. Finanzamt - Einkommensteuererklärung

18. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
sgt_pecker
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)
Insolvenz u. Finanzamt - Einkommensteuererklärung

Seit 2013 läuft meine Privatinsolvenz. Hauptgläubiger sind meine alte Bank u. das liebe Finanzamt. Zur letztere Behörde fordert mich jährlich auf meine Einkommensteuererklärung einzureichen mit dem Vermerk, wenn ich es nicht mach eine Buße von 150 EUR fällig wird. Die 2012er u. 2013er Einkommensteuererklärung wurde mit meinen Schulden bisher verrechnet. Bei Abgabe der 2013er bat ich um Überweisung wenigsten meiner Werbungskosten, darauf wurde leider nicht eingegangen und weiter verrechnet.

Frage: Gibt es eine Möglichkeit sich wenigstens die entstandenen Fahrtkosten (Werbungskosten) erstatten zu lassen? Ist es möglich die Einkommensteuererklärung für 2014 abzulehnen weil mir dadurch KOSTEN entstehen die mir nicht erstattet werden u. ich mir SO als Insolvenzperson nicht leisten könnte zB. Steuerberater... (Bin SGBII Empfänger + 450EUR Job) ??

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

Guten Morgen,

leider werde ich Sie da in jedem Punkt enttäuschen müssen.

Solange das Insolvenzverfahren nicht aufgehoben ist, stehen sämtliche Erstattungen dem Treuhänder zu. Sobald die Aufhebung vollzogen ist und Sie sich im Restschuldbefreiungsverfahren befinden, darf das Finanzamt wieder mit den offenen Verbindlichkeiten aufrechnen.

Oder im Klartext: Solange Sie Ihre Verbindlichkeiten beim Fiskus nicht beglichen haben (wohlgemerkt: beglichen! RSB zählt nicht!), werden Sie nie wieder eine Erstattung ausgezahlt bekommen.

Was die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung betrifft, so empfehle ich die Lektüre von [URL=https://dejure.org/gesetze/AO/149.html]§ 149 Abs. 1 AO [/URL]. Wofür Sie als ALGII-Bezieher einen Steuerberater brauchen, würde mich jetzt aber mal brennend interessieren...

Gruß
Krypton

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"Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte."

-- Editiert Krypton am 18.02.2015 08:36

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Normalerwiese müsste 2013 aufgeteilt worden sein in vor und nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Der Betrag nach Eröffnung fließt in jedem Fall in die Insolvenzmasse.

Für das JAhr 2014 müsste dann eigentlich der Treuhänder zuständig sein.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Als SGB II-Empfänger mit 450€-Job zahlt man doch gar keine Steuern. Wie kann man denn da eine Steuererstattung erhalten?

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

quote:
Als SGB II-Empfänger mit 450€-Job zahlt man doch gar keine Steuern. Wie kann man denn da eine Steuererstattung erhalten?


Soll Leute geben, die nicht ihr ganzes Leben lang ALG-II-Empfänger waren. Vielleicht hat der TE seinerzeit noch eine steuer- und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gehabt...?

quote:
Normalerwiese müsste 2013 aufgeteilt worden sein in vor und nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Der Betrag nach Eröffnung fließt in jedem Fall in die Insolvenzmasse.
Für das JAhr 2014 müsste dann eigentlich der Treuhänder zuständig sein.


Die Aufteilung spielt aber insoweit keine Rolle, als die Erstattung vor Insolvenzeröffnung mit den Schulden aufgerechnet wird. Von daher bekommt der TE also auch nichts zurückgezahlt.

Für 2014, da haben Sie Recht, muss der Treuhänder theoretisch die Steuererklärung abgeben. Erklären kann der aber nur den massespezifischen Teil; den privaten Teil muss der Schuldner selbst einreichen. Macht auch Sinn: Woher soll der TH wissen, was der Schuldner privat so treibt...?

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"Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12322.02.2015 19:16:55
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo sgt_pecker

Meiner Erfahrung nach und nach meinen Wissen, sagt das Gesetzt sobald du Geld verdienst muss du einen Lohnsteuerjahresausgleich abgeben ob du Steuern gezahlt hast oder nicht. In deinem Fall, bei 450€ sollte das ausfüllen nicht schwer sein, kostenlose Hilfe wegen geringes Einkommen solltes du bei der AWO bekommen.

Bei den Einbehalten der Werbungskosten geht es dir bestimmt um die Fahrkosten zur Arbeitsstätte, die sind leider durch den Selbstbehalt bei der Privatinsolvenz schon mit einberechnet.

Liebe Grüße

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"Meine Texte beruhen auf eigener Erfahrung und/ oder auf Berichte aus Bekannten/ Verwandtenkreisen so"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sgt_pecker
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke für die Antworten !!! Und NEIN ich war nicht mein Leben lang H4 Bezieher, es ging mir tatsächlich um Dinge wie Fahrtkosten, Arbeitskleidung u.ä.

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