Hallo,
ein Freund von mir hat Anfang des Jahres eine Privatinsolvenz
eröffnet aber vorher hatte er bei einer Bank eine Abtretung unterschrieben für einen Privatkredit.
Nun hat diese Bank die Erhöhung des Pfändungsfreibetrages abgelehnt und wir fragen uns ob das zulässig ist.
Das Sozialamt hat im die Erhöhung genehmigt, da er nach Abzug der Kosten über ein Einkommen von 139 Euro pro Monat verfügt und damit noch unter dem eines Hartz 4 Empfängers liegt.
Bisher konnte uns niemand richtig sagen, das Gericht kennt sich nicht aus und die Anwälte sind sich uneins.
Hat jemand von Euch damit schon Erfahrungen gesammelt? Wo kann man sich in einem solchen Fall hinwenden?
LG U
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Insolvenz und Abtretung
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Hallo,
Sie können diese Frage auch im forum-schuldnerberatung.de stellen.
Dort sind eine Menge Leute, die sich mit diesem Thema auskennen und Ihnen sicherlich weiterhelfen können.
MfG
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auch bei abtretungen gilt die pfändungsfreigrenze nach § 850 c zpo. und da er eh nur sozialleistungen bezieht, die ohnehin erstmal grds. unpfändbar sind, braucht er doch gar nichts zu befürchten. da gibts nichts zum abtreten/pfänden, da sein einkommen ja weit unter der pfändungsfreigrenze liegt und außerdem sozialleistung!
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Hallo,
danke erstmal für den Tipp mit dem Schuldnerforum.
Das Gehalt liegt ursprünglich bei 1600 Euro, also wird alles bis zur Pfändungsfreigrenze gepfändet, ergo er bekommt nur 1200 Euro raus. Das reicht aber hinten und vorne nicht.
Sozialleistungen erhält er noch nicht, aber trotz des Verdienstes ist es zuwenig. Das ist doch paradox oder?
Vielen Dank und gruß
U
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Für wieviel Personen in welchem Alter ist er unterhaltspflichtig?
Besteht die Möglichkeit die Abtretungserklärung mal hier zu posten / als Scan einzustellen?
Man kann in einer Abtretungserklärung auch die Pfändung auf Beträge unterhalb der Pfändungsfreigrenze erklären.
quote:
Das Sozialamt hat im die Erhöhung genehmigt,
Diese ist aber für die Gläubiger nicht verpflichtend.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
vereinbaren kann man alles (abtretung von bezügen, die unterhalb der pfänd.grenze liegen). aber wenn sich der schuldner dagegen wehren will, dürfte das überhaupt kein problem sein. damit kommt wohl kein gläubiger durch, wenn der schuldner sich dagegen wehren würde.
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