Insolvenz und Ehepartner arbeitet

25. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Sebastian Szczesny
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvenz und Ehepartner arbeitet

Hallo alle zusammen,

ich habe mal ne Frage zu folgender Situation,

ich habe ein Gewerbe auf mich angemeldet und meine Frau arbeitet in einem
normalen Arbeitsverhältnis, sollte ich Insolvenz anmelden müssen, weil ich
nicht aus dem Mietvertrag komme, können dann Gelder des Gehaltes meiner
Frau dafür gefendet werden..??

gruss...

Insolvent und jetzt?

Insolvent und jetzt?

Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Die Schulden des Ehemannes haben mit der Ehefrau nichts zu tun. Etwas anderes gilt nur, wenn auch die Ehefrau einen Haftungstatbestand erfüllt hat, z.B. die entsprechenden Verträge als Mitschuldner unterzeichnet (dann hätte man Gesamtschuldner) oder eine Bürgschaft abgegeben.

-----------------
" "

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Es könnte deiner Frau aber passieren, dass der Insolvenzverwalter bereits gezahlte Gehälter aus der Zeit bis zu 3 Monate vor Insolvenzantrag von ihr zurückfordert.
Und zwar dann, wenn du zu dieser Zeit schon zahlungsunfähig warst und sie das wußte.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Vergiss den obigen Beitrag. Hatte mich verlesen und gedacht, dass deine Frau bei dir angestellt ist.
Wenn sie woanders arbeitet, ist das natürlich nonsens. Entschuldigung.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.566 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen