Hallo,
ich befinde mich derzeit in Insolvenz - noch nicht in der Wohlverhaltensphase. Nun hat mein Sohn von seinem Vater etwas Geld geerbt, was demnächst auf mein Konto überwiesen wird. Leider war das nicht anders möglich, da ich sorgeberechtigt bin und er noch minderjährig ist. Meine Insolvenzverwalterin sagte mir auf Anfrage, dass alles was mein "Limit" übersteigt, automatisch auf das Treuhandkonto fließt.
Wie ist hier die Rechtslage? Hat mein Sohn hier einen Anspruch oder müssen wir das so hin nehmen? Nach einem Telefonat mit der Insolvenzverwalterin, sagte sie mir, sie würden es evtl. noch einmal prüfen wenn klar wäre wie hoch der Betrag ist. Aber das ist eben nur eventuell. Es muss doch hier eine klare Rechtslage zu so einem Fall geben?
Wäre für Tipps sehr dankbar.
Insolvenz und Erbe des minderjährigen Sohnes
21. Juni 2019
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Frage vom 21. Juni 2019 | 10:51
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvenz und Erbe des minderjährigen Sohnes
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#1
Antwort vom 21. Juni 2019 | 21:49
Von
Status: Schlichter (7143 Beiträge, 1495x hilfreich)
Zitat:ach einem Telefonat mit der Insolvenzverwalterin, sagte sie mir, sie würden es evtl. noch einmal prüfen wenn klar wäre wie hoch der Betrag ist. Aber das ist eben nur eventuell. Es muss doch hier eine klare Rechtslage zu so einem Fall geben?
Das würde ich doch erstmal abwarten. Und ich würde mir Belege besorgen aus denen hervorgeht, dass das Geld dem Sohn und nicht Ihnen zusteht.
Zb. durch das Testament oder das Nachlassgericht
#2
Antwort vom 22. Juni 2019 | 15:10
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3448x hilfreich)
Warum geht das Geld nicht auf ein "Sparbuch" Deines Sohnes?
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#3
Antwort vom 23. Juni 2019 | 00:59
Von
Status: Unbeschreiblich (47501 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:was demnächst auf mein Konto überwiesen wird.
Warum das denn?
Zitat:Leider war das nicht anders möglich
Unsinn!
Zitat:Meine Insolvenzverwalterin sagte mir auf Anfrage, dass alles was mein "Limit" übersteigt, automatisch auf das Treuhandkonto fließt.
Richtig
Zitat:Hat mein Sohn hier einen Anspruch oder müssen wir das so hin nehmen?
Du darfst das Geld unter diesen Umständen gar nicht auf Dein eigenes Konto überweisen lassen. Das wäre eine schwere Missachtung der Verpflichtungen aus dem elterlichen Sorgerecht.
Zitat:Es muss doch hier eine klare Rechtslage zu so einem Fall geben?
Die ist auch klar. Das Geld muss auf ein Konto überwiesen werden, das auf den Namen Deines Sohnes läuft.
Sollte die Erbschaft mehr als 15.000€ betragen, so musst Du übrigens ein Vermögensverzeichnis erstellen und das dem Familiengericht einreichen (§ 1640 BGB )
-- Editiert von hh am 23.06.2019 01:06
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