Hallo
Mein Mann ist seit 5 Jahren in der privatinsovenz. Jetzt bekommt er ein Schreiben eines Inkassounternehmens, das eine Forderung hat (offenbar aufgekauft). Welche Rechte hat das Unternehmen? Bzw. Welche Rechte hat er? Muss ich denen überhaupt die Tür öffnen? Eigentlich kann ich doch direkt an den Gerichtsvollzieher verweisen, oder? Sein Anwalt ist im Moment nicht zu bekommen. Danke
Insolvenz und Inkassounternehmen
19. Dezember 2018
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Frage vom 19. Dezember 2018 | 07:39
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvenz und Inkassounternehmen
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#1
Antwort vom 19. Dezember 2018 | 10:11
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
ZitatJetzt bekommt er ein Schreiben eines Inkassounternehmens, das eine Forderung hat (offenbar aufgekauft) :
Von wann ist die Forderung? Forderungen die erst in der Wohverhaltensphase entstehen sind nicht vom Insolvenzverfahren erfasst.
Ist der Gläubiger Teil der Insolvenz?
ZitatMuss ich denen überhaupt die Tür öffnen? :
Dem Inkasso? Nö. In der Regel machen die auch keine Hausbesuche.
ZitatEigentlich kann ich doch direkt an den Gerichtsvollzieher verweisen, oder? :
Du kannst verweisen wohin Du willst, das interessiert nur keinen, denn Du bist nicht der Schuldner?
Und welchen Sinn sollte es haben, an den Gerichtsvollzieher zu verweisen? Der Gerichtsvollzieher ist der der pfändet ...
#2
Antwort vom 6. Januar 2019 | 19:36
Von
Status: Frischling (43 Beiträge, 21x hilfreich)
Harry hat recht...
Zitat:ZitatJetzt bekommt er ein Schreiben eines Inkassounternehmens, das eine Forderung hat (offenbar aufgekauft) :
Von wann ist die Forderung? Forderungen die erst in der Wohverhaltensphase entstehen sind nicht vom Insolvenzverfahren erfasst.
Ist der Gläubiger Teil der Insolvenz?
Noch zum Verständnis: Entscheidend ist, zu welchem Zeitpunkt die Forderung entstanden ist.
Wenn die Forderung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist, kann dein Mann das Schreiben ignorieren, oder noch besser: dieses dem Insolvenzverwalter mitteilen. Die mögen es mit unter gar nicht, wenn Gläubiger außerhalb des Verfahrens versuchen an das Geld des Schuldners zu kommen...
Sofern es um eine Sache geht, die NACH Ins.-Eröffnung passiert ist, sollte dein Mann sich das genauer ansehen und berechtigte Forderungen ggf. bezahlen. Abzüglich der übermäßigen Inkassokosten versteht sich. Wobei ich hier zu nichts raten möchte...
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