Insolvenz und Urlaubsgeld

13. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Spitzkopf
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvenz und Urlaubsgeld

Hallo!

Ich lebe im Europäischen Ausland und mein Insolvenzverfahren läuft in Deutschland. Mit meinem IV habe ich vereinbart jeden Monat den pfändbaren Anteil, gem. aktueller Pfändungstabelle zu überweisen.

Nun soll ich mit der kommenden Lohnabrechnung Urlaubsgeld rückwirkend für 2010 ausbezahlt bekommen. Ich habe im vergangenen Jahr sehr unterschiedliche Verdienste gehabt, d.h. ich war als halbtagskraft angestellt, jedoch befristet wurde meine Job saisonbedingt auf Vollzeit erhöht und dann im November wieder auf halbe Tage "runtergeschraubt".
Meines Wissens nach, ist Urlaubsgeld bis zur Höhe des Lohnes unpfändbar.

Folgende Frage:
- Ist es der Brutto- oder der Nettolohn der für das Urlaubsgeld als pfändungsfreigrenze angenommen wird?

- Nach welchem pfändbaren Lohn richtet man sich in meinem Fall.
Ist es der Lohn aus dem Monat mit dem die Urlaubsgeldzahlung ausbezahlt wird, d.h. in meinem Fall bekomme ich jetzt am 25. Januar den Lohn für Dezember ausbezahlt + den Urlaubsgeldanspruch aus 2010.
Oder errechnet sich der Lohn der zur Bewertung herangezogen wird aus dem durchschnittlich verdienten Lohn aus 2010 oder aus dem Monat in dem ich den Jahresurlaub genommen habe.

Ich vermute, daß es sich nach dem Lohn richtet mit dem das Urlaubsgeld ausbezahlt wird, jedoch bin ich nicht ganz sicher und ich möchte dem Anwalt schliesslich nichts falsches schicken und natürlich auch nicht zuviel überweisen.

Kann mir jemanden sagen wie hier die Rechtslage aussieht?

Danke im voraus

Schendmarie

-----------------
""




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7018 Beiträge, 3936x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1002x hilfreich)

Hallo,
das Urlaubsgeld ist Unpfndbar! Beim Weihnachtsgeld sieht es anders aus! Hier max. bis zur Hhe des halben Lohnes aber max. 500,-!
Wichtig: Die Zahlungen werden BRUTTO abgezogen, nicht Netto, woraus sich ein Vorteil ergibt:

z.B.: Bruttolohn 1000,-/Weihnachtsgeld 300,-/Abzge 200,- = Netto 1100
Berechnung zur Tabelle 1300,- ./. 300,- ./. 200,-
= 800,-!

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 305.962 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
124.040 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.