Ich habe Insolvenz beantrag nun will der TH das Auto pfänden lassen.
Das Auto ist Audi A b5 Baujahr 1996 und gelaufen 180000 und meine Freundin hat sie damals bar bezahlt (vor einem Jah. gekauft für 2700 euro).
Es ist nur 1700 Euro wert. Das Auto ist auf meinen Namen zugelassen und ich und meine Freundin zahlen wir zusammen die Versicherung und Benzinpreis wird oft mit Ihrer Karte bezahlt.
Darf der TH das Auto Pfänden lassen??Ich und meine Freundin haben eine 7 Mon. Tochter und in 5 mon kommt mein Sohn.
Ich bin student.Ich benutze das Auto für die Familie ( Einkaufen, Arztbesuche,...)
Vielen Dank für Rückantworten.
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Insolvenz und das Auto.
28. Oktober 2010
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Frage vom 28. Oktober 2010 | 20:19
Von
Status: Frischling (41 Beiträge, 3x hilfreich)
Insolvenz und das Auto.
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#1
Antwort vom 29. Oktober 2010 | 09:26
Von
Status: Schüler (238 Beiträge, 57x hilfreich)
Ganz klare Antwort, Ja er darf.!!!!
Mein damaliger Verwalter hat mir einen Wagen bis MAX. 1500€ Wert gelassen.
Wenn aber dein Wagen lt. deiner Aussage selbst diesen Wert übersteigt, kann er das ohne Probleme tun!
ich hätte an deiner Stelle vor dem Antrag mal darüber nachgedacht.Wäre das Auto nämlich auf deine Freundin zugelassen und sie würde im Kaufvertrag stehen, hätte dir niemand das KFZ wegnehmen können.
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"****Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht.****"
#2
Antwort vom 2. November 2010 | 01:12
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 4x hilfreich)
Hallo!
Er darf das Auto pfänden, sofern Du es nicht für die Ausübung Deines Berufes brauchst.
Gruß
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#3
Antwort vom 2. November 2010 | 08:06
Von
Status: Schüler (238 Beiträge, 57x hilfreich)
quote:
sofern Du es nicht für die Ausübung Deines Berufes brauchst.
Das kommt aber auf das Auto an.Wenn er ein Auto zur Ausübung des Berufes hat und zum Beispiel einen Fetten Benz fährt kann er das wohl pfänden ( solange es auf seinen Namen läuft).
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"****Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht.****"
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