Ich würde als Arbeitgeber gern einen neuen Mitarbeiter einstellen der sich seit Juni in der Privatinso befindet (Verfahren im Juni eröffnet).
Um dem neuen Mitarbeiter das Leben zu erleichtern würden wir die Privatinsolvenz gern beenden. Wir haben alle Gläubiger angeschrieben und ihnen eine Regulierungsquote von 60 % angeboten. Alle sind einverstanden wenn der Betrag bis 31.07. gezahlt wird. Nun stellt sich mir die Frage ob das Insolvenzverfahren
dann beendet ist? Alle Gläubiger schicken den entwerteten Titel zurück. Das noch Kosten für den Insolvenzverwalter bzw. das Gericht anfallen ist mir klar aber wäre dieses Vorgehen grundsätzlich möglich?
Vielen Dank!
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Insolvenz vorzeitig beenden
10. Juli 2010
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Frage vom 10. Juli 2010 | 18:15
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvenz vorzeitig beenden
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#1
Antwort vom 12. Juli 2010 | 09:38
Von
Status: Senior-Partner (6997 Beiträge, 3920x hilfreich)
Das Insolvenzverfahren ist damit nicht automatisch beendet. Es ist jedoch ein Antrag auf Einstellung gem. § 213 InsO möglich. Daher sollte darauf geachtet werden, dass die Gläubiger gleichzeitig sich mit der Einstellung des Insolvenzverfahrens schriftlich einverstanden erklären. Wichtig ist auch, dass sämtliche Gläubiger, die Forderungen zur Tabelle angemeldet haben, die Zustimmung erteilen.
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