Insolvenz vorzeitig beenden \\ vorab bezahlen

20. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
Darkpuridee
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvenz vorzeitig beenden \\ vorab bezahlen

Hallo zusammen,

Ich habe seit Februar 2021 eine privat inso am laufen, bin vorher in Arbeitslosigkeit gerutscht und seit April 2021 wieder endlich am arbeiten.

Habe insgesamt ca 6700 Euro Schulden, beim inso Verwalter allerdings haben sich ncjht alle gläubiger gemeldet, dort ist eine Summe von ca 2500 Euro angemeldet.

Kann ich das ganze vorab bezahlen? Mein Chef bietet mir an das zu bezahlen, dann kann ich das ihm abzahlen.

Mir werden monatlich 341.15 abgezogen, heißt ich würde ja sogar noch mehr bezahlen als wie ich tatsächlich schulde? Mir wurde gesagt, das bis zum letzten Tag zum Ablauf der 3 Jahre gepfändet wird. Das wäre ja erheblich zu meinem Nachteil.

Ich möchte seit Monaten schon samstags einen 450 Euro Job machen, was momentan leider so nicht möglich ist.ich könnte meinem Chef das problemlos, mit oder ohne innerhalb des nächsten halben Jahres zurück zahlen.

Kann mich da jemand aufklären? Der insonverwaltwr stellt sich da sturr, die wollen dass ich das bis zum Ende aussitze.

Kann ich das irgendwie vorab beenden?


Lg

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41034x hilfreich)

Zitat (von Darkpuridee):
beim inso Verwalter allerdings haben sich ncjht alle gläubiger gemeldet,

Um man selber hat auch nicht alle Gläubiger gemeldet?



Zitat (von Darkpuridee):
Ich möchte seit Monaten schon samstags einen 450 Euro Job machen, was momentan leider so nicht möglich ist.

Was konkret hindert einen denn daran?



Zitat (von Darkpuridee):
Mir werden monatlich 341.15 abgezogen, heißt ich würde ja sogar noch mehr bezahlen als wie ich tatsächlich schulde?

Nö.



Zitat (von Darkpuridee):
Kann ich das ganze vorab bezahlen?

Durchaus.
Wenn das Geld für alle Schulden sowie Verfahrenskosten (Gericht, InsoV, etc.) vorhanden ist, spllte da nichts gegen sprechen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2612 Beiträge, 763x hilfreich)

Ist das Verfahren bereits aufgehoben? Wenn nicht macht das keinen Sinn, da die Gläubiger ja immer noch anmelden können.

Wenn ja musst du beim IV die genaue Summe erfragen.

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#3
 Von 
Darkpuridee
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten.

Das Verfahren läuft seit einem Jahr.

Einen 450 Euro Job kann ich schlecht machen, da ich dann auch nicht mehr Geld habe, das wird mir ja dann abgezogen. Ich meinte, den 450 Euro Job zusätzlich zu meiner regelarbeitsstelle.

Und natürlich bezahle ich momentan sogar mehr wie ich schulde. Es sind aus dem Jahr 2020,und jetzt für 2021 die Steuererklärungen in die indo gegangen. Beide ca 1000 Euro. Plus die monatliche. Pfändung.

Ich habe offiziell rund 8500 Schulden, dsvon sind wie gesagt ca 2500 bis 2700 angemeldet von glauberigern. Der IV meinte, da könnte noch was kommen, aber viele. Der gläubiger gibt es nicht mehr. Also stehen die Chancen ganz gut.


Gut also frag ich mal an was die Summe ist plus Gerichtskosten sind und überlege mir etwas mit. Meinem arbeitgeber.

-- Editiert von Darkpuridee am 21.03.2022 21:16

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41034x hilfreich)

Zitat (von Darkpuridee):
Einen 450 Euro Job kann ich schlecht machen, da ich dann auch nicht mehr Geld habe, das wird mir ja dann abgezogen.

Wenn man mal davon absieht, dass das Argument natürlich völlig untauglich ist.
Dann kann das zur Versagung der Restschuldbefreiung führen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 896x hilfreich)

Zitat (von Darkpuridee):
Das Verfahren läuft seit einem Jahr.


Die Frage ist ob das gerichtliche Verfahren bereits beendet ist.


Zitat (von Harry van Sell):
Wenn man mal davon absieht, dass das Argument natürlich völlig untauglich ist.
Dann kann das zur Versagung der Restschuldbefreiung führen.



Da es keine rechtliche Grundlage gibt, die einen Schuldner verpflichten würde neben einer Vollzeitstelle einem 450€ Job nachzugehen, ist die Aussage mal wieder Unsinn und die übliche Panikmache.

Signatur:

Gruß Charly

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