Insolvenzantrag

19. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Claudia258
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Insolvenzantrag

Hallo

Ich bin mit meinem Vater in einer Bruchteilgemeinschaft. Habe letztes Jahr zudem noch einen kleinen Anteil von meinem Vater käuflich erworben. Ich habe nun 3/4 vom Haus und mein Vater noch 1/4 (vorher jeweils 1/2).

Nun wurde auf dem Anteil meines Vaters eine Sicherungshypothek eingetragen. Es kann nun auch sein dass der Gläuber gegen meinen Vater einen Insolvenzantrag stellt.

Meine Frage: Hat dieser Insolvenzantrag Auswirkungen auf den Kauf des Anteils von meinem Vater vom letzten Jahr? Kann es sein, daß rückwirkend der Kauf rückabgewickelt wird?.

Danke



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12304.12.2012 09:02:19
Status:
Schüler
(473 Beiträge, 327x hilfreich)

Guten Morgen Claudia,

nach § 133 Abs. 2 InsO ist ein entgeltlicher Vertrag, den der Schuldner innerhalb von zwei Jahren vor Insolvenzantragstellung mit einer nahestehenden Person abgeschlossen hat und der die Insolvenzgläubiger unmittelbar benachteiligt, anfechtbar.

Erfolgreich kann die Anfechtung allerdings nur verlaufen, wenn dem anderen Teil - das sind in diesem Fall Sie, Claudia - bei Vertragsschluss bereits bekannt war, dass der Schuldner den Vorsatz hatte, die Gläubiger zu benachteiligen.

Hatten Sie beim Erwerb vor einem Jahr also nur die leiseste Ahnung, dass Ihrem Vater das Wasser bis zum Hals steht und der deswegen den Eigentumsanteil verkaufen musste, dürfte es problematisch werden. Der Insolvenzverwalter könnte dann den Kaufvertrag anfechten, den 1/4-Anteil zur Insolvenzmasse ziehen und Sie würden nicht das gezahlte Geld wiedersehen, sondern müssten diesen Betrag zur Insolvenztabelle anmelden. Je nach Vermögen und Einkommen Ihres Vaters würden Sie womöglich nur einen Bruchteil Ihres Geldes, schlimmstenfalls sogar gar nichts wiedersehen.

Es kann aber auch sein, dass gar nichts kommt, weil dem Insolvenzverwalter das Kostenrisiko zu hoch und die Chancen zu gewinnen zu niedrig sind. Sollte er Ihnen gegenüber aber die Anfechtung erklären, so sollten Sie sich umgehend an einen Anwalt wenden, der sich mit Insolvenzanfechtungsrecht auskennt.


VG
InsoFlo

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"§ 1 InsO : "Dem REDLICHEN Schuldner...""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Claudia258
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Nein, der Verkauf der Anteile an mich wurde getätigt, da aus seiner Firma (GmbH) heraus vor 1 1/2 Jahren ein Insolvenzverfahren gegen die GmbH meines Vaters gestellt wurde. Mein Vater hatte einen Privatkredit bei der Hausbank mit einer Grundschuld auf unser Haus getätigt und dieses Geld in die GmbH eingelegt, somit war unser Haus in der Haftung für die Bank. Durch die Insolveneröffnung gegen die GmbH wollte die Bank natürlich ihr Geld wieder zurück und drohte mit der Zwangsversteigerung des Privathauses. Somit bin ich für meinen Vater eingesprungen und haben zum Marktwert ihm in Höhe der Grundschuld der Bank (welche dann auch abgelöst wurde)die Anteile abgekauft. Die Bank war auf einer gesicherten Position im Grundbuch und hätte bei einer ZV zu 100% bekommen, da sie auf das ganze Haus zugriff hatte (durch meine Mitunterschrfit als Tocher und Miteigentümer).

Etwa ein dreiviertel Jahr später wurde von einem anderen Gläuber privat gegen meinen Vater eine Sicherungshypothek auf dessen Anteil ins Grundbuch eingetragen. Von diesen Vorgang hatte ich erst diesen Januar erfahren und bin aus aller Wolken gefallen.

Vielen herzlichen Dank

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12304.12.2012 09:02:19
Status:
Schüler
(473 Beiträge, 327x hilfreich)

Also wenn ich es recht verstehe, ist die GmbH Ihres Vaters den Bach runtergegangen und damit auch das Geld aus dem Kredit, den Ihr Vater mit der Grundschuld gesichert hat. Ich nehme an, die Raten sollten aus dem laufenden Betrieb der Firma bedient werden - was nach Eintritt der Insolvenz logischerweise nicht mehr möglich war, also wäre ihr Vater zum damaligen Zeitpunkt gleich mit insolvent gewesen...

Puh... schwierige Kiste!

quote:<hr size=1 noshade>Durch die Insolveneröffnung gegen die GmbH wollte die Bank natürlich ihr Geld wieder zurück und drohte mit der Zwangsversteigerung des Privathauses. Somit bin ich für meinen Vater eingesprungen und haben zum Marktwert ihm in Höhe der Grundschuld der Bank (welche dann auch abgelöst wurde)die Anteile abgekauft. <hr size=1 noshade>


Der Insolvenzverwalter könnte daraus herleiten, dass Sie die damalige Zahlungsunfähigkeit Ihres Vaters kannten. Dann wäre nachzuweisen, dass die ZU zwischenzeitlich wieder weggefallen ist. Aber das würde jetzt zu komplex werden.

Ansonsten verbleibt es bei meinem früheren Rat: Kommt da irgend etwas Anfechtungstechnisches vom IV -> sofort zum Anwalt.

VG
InsoFlo

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"§ 1 InsO : "Dem REDLICHEN Schuldner...""

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