guten Tag,
folgender Fall: Im September kaufte ich ein Auto mit dem Geld eines Bekannten. Ziel war das ich das Auto unentgeltlich benutzen kann. Somit stehe ich auch im Kaufvertrag, was der Annahmen vermuten lässt , das ich Eigentümer bin. Nun habe ich den Insolvenzantrag
eingereicht (nich nicht eröffnet) und habe Bedenken , wie ich das Problem mit dem Auto lösen könnte. Bezahlt hat das Auto ja ein Bekannter und das Auto soll ich auch nach 2 Jahren wieder an ihm zurück geben werden. Das Ganze haben wir nur mündlich abgesprochen , da wir uns schon 25 Jahre kennen und vertrauen.
Könnte ich notariell begläubigen lassen, dass ich das Auto nicht bezahlt habe und wir einen mündlichen Vertrag hatten? Oder können wir zusätzlich einen schriftlichen Leihvertrag festhalten ?
Für einen Lösungsansatz bin ich dankbar.
Insolvenzantrag abgegeben/ Probleme mit KFZ ?!
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Auch wenn es nicht Ihr Geld war, ist es nun Ihr Auto.
Man könnte die Leihe des Geldes noch als zinsloses Darlehen angeben, hilft aber auch nicht, da dieses ebenfalls mit in die Insolvenz fällt.
Der Drops ist in dieser Hinsicht gelutscht, bedeutend einfacher wäre es gewesen, wenn Ihr Bekannter das Auto gekauft und Ihnen dieses dann "geliehen" hätte.
Darf man fragen um was für ein Fahrzeug es sich handelt?
(Neu- Gebrauchtwagen (~Preis?)), eventuell kommen dort gar keine Probleme auf.
18000 .- Gebrauchtwagen... kann man nicht rückwirkend vertraglich festhalten das dass Auto Eigentum von Herrn.... ist und nur als Leihe für eine unbestimmte Zeit dient. Ich habe auch keinen Brief !
-- Editiert von joals82 am 26.01.2016 14:24
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Zitatkann man nicht rückwirkend vertraglich festhalten das dass Auto Eigentum von Herrn.... ist und nur als Leihe für eine unbestimmte Zeit dient. Ich habe auch keinen Brief ! :
Probleme sehe ich allerdings darin, dass Ihr Name auf dem Kaufvertrag steht und es mit jeder "möglichen Lösung" stark danach aussieht, als wollten Sie Vermögenswerte der Insolvenzmasse entziehen.
Man kann es versuchen, dass muss aber ganz sauber formuliert sein und es sollte optimalerweise klar belegbar sein, dass das Geld zum Autokauf von Ihrem Bekannten kam (Kontoauszug, oder irgendwas), falls er das Geld unterm Kopfkissen hatte sehe ich schwarz.....
-- Editiert von spatenklopper am 26.01.2016 14:52
Kontoauszüge sind kein Problem. Das Geld wurde vom Schalter an der Bank geholt. Werde es wohl mit einer Sicherheitsübereignung probieren und versuchen somit wie möglich alles zu belegen. Hatte ursprünglich ein Schuldenberater , doch Solist das halt wenn man die Verantwortung abgibt. Ist mir eine Lehre
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