Insolvenzantrag durch Gläubiger

11. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2041x hilfreich)
Insolvenzantrag durch Gläubiger

Schuldner verdient regelmäßig genug Geld, sein Lohn wird jedoch mehrfach gepfändet.
Nicht nur, dass jedes Geschäft das er macht, eine Gefahr für den Geschäftspartner, der über seine wahre Situation nicht kennt, darstellt;
durch die immer höhere Schulden haben die Gläubiger immer weniger Chance für ihre Forderungen;
nicht zuletzt weil der Schuldner nicht freiwillig ein Insolvenzverfahren beantragt..

Gläubiger würden das Insolvenzverfahren wegen Kostenvorschuß nicht beantragen. Wie hoch wäre die Kosten ?
Zudem ist ein solches Antrag zur Restschuldbefreiung z.G. des Schuldners führt.

Kann ein Antrag durch einen Gläubiger die Befreiung dieser Schuld verhindern ?



-- Editiert am 11.08.2010 18:40




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1002x hilfreich)

Hallo,
wenn der Schuldner gut verdient und auch evtl. Vermögenswerte hat, wäre ein Insolvenzantrag der Gläubiger nicht von der Hand zu weisen. Die Höhe des Kostenvorschußes wäre beim Gericht zu erfragen.
Der Schuldner kann dann keine weiteren Schulden zur Lasten der Gläubiger mehr machen, die Gerichtskosten werden als erstes von den Zahlungen des Schuldners beglichen.
Die RSB tritt nicht automatisch in Kraft. Diese widerrum kann nur der Schuldner beantragen. Wodurch die Gläubiger durchaus einen Vorteil haben können, wenn der Schuldner auch weiterhin gut verdient.
Ein Gläubiger kann in der Regel keine RSB verhindern.
Der Gläubiger kann dem Schuldner auch etwas Druck machen: Durchaus darauf hinweisen, das man das Insolvenzverfahren beantragt. Anzeige wegen Betruges, Kontopfändung. Leider aber tendiert der Deutsche Staat dazu, mehr die Täter als die Opfer zu unterstützen...

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