Insolvenzantrag nicht alle Gläubiger gelistet ?

30. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.05.2020 00:29:23
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvenzantrag nicht alle Gläubiger gelistet ?

Hallo liebes Forum

Ich habe heute meinen Insolvenzantrag vom Anwalt bekommen zur Durchsicht ob alles ok ist.
Mir ist bei den Gläubigern aufgefallen, dass nicht alle aufgeführt sind obwohl ich eine Liste der Gläubiger abgegeben habe. Ist das normal? Oder ist das so wenn manche Gläubiger sich nicht zurück melden? Nicht das die Insolvenz abgelehnt wird.

Falls jemand etwas weiß würde ich mich freuen
Liebste Grüße

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb522466-71
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 29x hilfreich)

Das musst du definitiv dem Anwalt melden und korrigieren lassen.
Im Antrag sollten /müssen alle bekannten Gläubiger benannt sein. Im Zweifelsfall sollte man auch nachweisen können, dass man sich bemüht hat, auch Gläubiger herauszufinden, die in Vergessenheit geraten sind über die Jahre.

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#2
 Von 
guest-12316.05.2020 00:29:23
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

dankeschön, selbst wenn der Anwalt die Gläubiger angeschrieben hat und diese sich nicht zurück gemeldet haben? Er brauch ja die Schuldenhöhe etc. diese kann er ja erst aufschreiben in der Liste wenn er Antwort erhalten hat oder ist das falsch ? Oder muss man dann solange warten bis Antwort kommt ? Möchte keine Fehler machen es wurde nur gesagt der Verwalter würde sich über den Rest kümmern dann

Weil Mahnungen kommen seit alle angeschrieben wurden nicht mehr die müssen doch antworten normal oder ? Bin verunsichert.......

-- Editiert von supersweet123 am 30.04.2020 22:58

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#3
 Von 
fb522466-71
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 29x hilfreich)

Wenn der Gläubiger sich nicht meldet, muss er trotzdem in den Antrag. Dann eben mit Forderung in unbekannter Höhe. Angeben ist aber sehr wichtig.

Und der Gläubiger MUSS auch nicht antworten. Viele machen das schon aus eigenem Interesse, damit sie vielleicht während der Insolvenz ein wenig von Insolvenzmasse abbekommen, aber sie sind nicht dazu gezwungen zu antworten.

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#4
 Von 
guest-12316.05.2020 00:29:23
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

ok danke für die Info, mir wurde nur gesagt das macht dann der Insolvenz Verwalter stimmt das oder wäre das definitiv falsch die wo fehlen nicht einzutragen. Normal muss der Anwalt doch wissen was er macht oder ?

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von supersweet123):
Normal muss der Anwalt doch wissen was er macht oder ?
Ja. Weiß er auch. Du hast nun bemerkt, dass manche Gläubiger auf der Liste fehlen. Also teile dem IV bitte mit, dass die Gläubiger xyz nicht aufgelistet sind, obwohl du sie angegeben hattest. Der IV wird dann nochmals prüfen und ggfls ergänzen.

Um normal gehts nicht. Es geht um richtig oder falsch oder fehlt was.
Du solltest doch prüfen...

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#6
 Von 
fb522466-71
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 29x hilfreich)

Der Insolvenzverwalter kommt erst ins Spiel, wenn das Verfahren eröffnet ist. Ich habe dich so verstanden, dass gerade erst der Antrag ausgefüllt wird, richtig?
Der Insolvenzverwalter ist nicht dafür zuständig deine Gläubigerliste zu kontrollieren (wenn der ins Spiel kommt, ist der Antrag längst durch). Er ist auch nicht dein Ansprechpartner. Platt gesagt: Er sammelt das Vermögen ein und verteilt es nach Quote.

Dein Ansprechpartner bei Fragen ist dein Anwalt, mit dem du dringend nochmal sprechen solltest. Diverse Gläubiger im Antrag nicht anzugeben, kann wirklich böse ins Auge gehen. Ist das ein Anwalt, der auf Insolvenzrecht spezialisiert ist?

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#7
 Von 
guest-12316.05.2020 00:29:23
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Dankeschön an euch, ich werde die fehlenden Gläubiger mitnehmen und fordern das die mit aufgenommen werden. Er muss das machen wenn ich das möchte oder? Habe ja dafür Geld bezahlt das es ordnungsgemäß gemacht wird.

Ja er ist ein Insolvenzrecht Anwalt.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von supersweet123):
ich werde die fehlenden Gläubiger mitnehmen

Ich fürchte da werden die sich mit Händen und Füßen gegen wehren ...
Es reicht wenn man die auf einen Zettel schreibt.


Ich würde das übrigens schriftlich machen und zwar mit Zustellnachweis. Dann hat man einen Nachweis wenn der Anwalt Fehler macht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
guest-12316.05.2020 00:29:23
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Das meine ich ja :grins:

Habe einen Termin dort bekommen, solange die fehlenden Gläubiger nicht dabei sind auf der Liste unterschreibe ich nicht ganz einfach verstehe nicht was da so schwer ist

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von supersweet123):
verstehe nicht was da so schwer ist
So einiges verstehst du nicht, obwohls nicht so schwer ist.
Also nimm die Gläubiger lieber nicht mit.
Sondern nimm allein den Termin wahr, nimm die Kopie der Liste mit, die du schon vorher dem Anwalt gegeben oder geschickt hast.
Der Anwalt versteht was davon--- und wirds dir erklären.
Zitat (von supersweet123):
Er muss das machen wenn ich das möchte oder?
Oder nicht. Er wirds dir erklären.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von supersweet123):
unterschreibe ich nicht ganz einfach verstehe nicht was da so schwer ist

Dann gibt es halt auch kein Insolvenzverfahren mehr ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12316.05.2020 00:29:23
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

das war ja nicht so gemeint. Mir gehts nur darum das die fehlenden Gläubiger aufgenommen werden, und es keine Probleme gibt. Hab halt Angst das wenn die fehlenden Gläubiger nicht in der Liste sind die Insolvenz am Ende abgelehnt wird. Wenn mir gesagt wird es gibt dadurch keine Probleme es kann der Verwalter zur Not nachreichen oder melden dann passt es

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von supersweet123):
Mir gehts nur darum das die fehlenden Gläubiger aufgenommen werden, und es keine Probleme gibt.
Dann drück dich doch bitte so aus, dass Leser das verstehen. Stell konkrete Fragen. Und lies dann die Antworten.
Deine Schreiberei zieht den Thread unnötig lang und das ewige *oder?* kann man dir so beantworten, dass du es komplett falsch verstehst.
Zitat (von supersweet123):
das war ja nicht so gemeint.
Was denn, wer denn, wo denn? Wem schreibst du das?
Zitat (von supersweet123):
Das meine ich ja
Was denn, wen denn ? Wem schreibst du das?
Zitat (von supersweet123):
Wenn mir gesagt wird
Hier wird dir etwas von Forumsusern gesagt/geschrieben. Das kann stimmen oder falsch sein. Hier gibts Meinungen, Ansichten und alles kostenlos, manchmal ganz umsonst.

1. kennt keiner hier dein Verfahren, auch nicht deine Gläubiger, auch nicht die Listen.
2. hast du einen Termin. Also klemm dir deine Liste untern Arm, frag beim Termin den Anwalt.

...dann passt es ...oder wird passend gemacht.

Dieser Thread ist ja fast so ein Rumgeeiere wie der mit der nicht vorhandenen Höhenangst... :dau:

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

Ich würde den Anwalt mal fragen, warum er gewisse Gläubiger nicht mit auf die Liste genommen hat. Könnte es so ganz vielleicht sein, dass da Gläubiger in die Liste geschoben worden sind, die gar keine sind?

wirdwerden

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#15
 Von 
guest-12316.05.2020 00:29:23
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich war heute beim Anwalt, die Gläubiger die er angeschrieben hat aber sich nicht zurück gemeldet haben (Frist wurde gesetzt) hat er nicht auf die Liste da er keine mit unbekannt/ oder 0€ drauf nehmen kann da laut Ihm dann der Antrag vom Gericht zurück kommen würde.

Falls diese wo sie nicht gemeldet haben wo fehlen , melden sollten noch muss ich nach der Eröffnung dem Treuhänder geben der nimmt Sie dann mit auf. Sind alles durchgegangen er hat alle angeschrieben und es mir gezeigt.

Sollte also alles laufen :)

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von supersweet123):
Falls diese wo sie nicht gemeldet haben wo fehlen , melden sollten noch muss ich nach der Eröffnung dem Treuhänder geben der nimmt Sie dann mit auf.
aha, oder?.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12316.05.2020 00:29:23
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von supersweet123):
Falls diese wo sie nicht gemeldet haben wo fehlen , melden sollten noch muss ich nach der Eröffnung dem Treuhänder geben der nimmt Sie dann mit auf.
aha, oder?.


? Hab ich zu kompliziert geschrieben Entschuldigung, oder was meinen Sie?

-- Editiert von supersweet123 am 06.05.2020 21:03

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