Insolvenzfragen

9. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
Mogi78
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 8x hilfreich)
Insolvenzfragen

Habe 2 Fragen:

1. Kann man auch im Nachhinein mit den Gläubigern verhandeln wenn man in der Restschuldbefreiung ist? es haben nur 3 Gläubiger angemeldet mit einer geringen Summe und würde mit denen mich gerne versuchen zu einigen, da jetzt Einkommen vorhanden ist, welches vor der Insolvenz nicht da war. So könnte ich doch eine vorzeitige befreiung erreichen, oder?

2. Was kann passieren, wenn ein Vollzeitjob dem Insolvenzverwalter nicht gemeldet wird?


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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wo genau bist du drin? In der Wohlverhaltensphase? Oder ist die Wohlverhaltensphase bereits abgeschlossen und per Beschluss festgestellt worden, dass du schuldenfrei bist?
Seit wann hast du das neue Einkommen erhalten? Vor dem Abschluss oder danach?

Wenn du bereits schuldenfrei bist und erst jetzt eine neue Arbeit gefunden hast, kannst du mit deinem Geld anstellen was du willst. Du kannst theoretisch schon dein Geld verwenden, um den Gläubigern Zahlungen anzubieten, weil du dich moralisch verpflichtet fühlst. Das solltest du dann aber A) ausdrücklich klarstellen, dass du erst jetzt eine neue Arbeit hast und B) völlig freiwillig machst ohne Anerkennen einer Rechtspflicht. Sozusagen als Geschenk. Damit die erlangte Restschuldbefreiung nicht aufs Spiel gesetzt wird. Weder irgendwas unterschrieben noch irgendwas versprechen und ggf. alle Gläubiger irgendwie nach eigenem Ermessen berücksichtigen.

Oder du lässt es.

Wenn du noch gar nicht schuldenfrei bist, solltest du das neue Einkommen auf jedem Fall dem Insolvenzverwalter melden und entsprechend dann auch an die Gläubiger abführen bzw. den Insolvenzverwalter pfänden lassen.

Warte evtl. noch die Antworten der anderen user ab, die sich insbesondere beim Insolvenzverfahren etwas besser auskennen :)

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
Mogi78
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 8x hilfreich)

Bin in der Wohlverhaltensphase...
Will die Insolvenz eigentlich vorzeitig beenden, da jetzt im nachhinein festzustellen ist, dass das ganze ein großer fehler war....

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn du in der Wohlverhaltensphase bist, dann musst du dem Insolvenzverwalter sowieso das Einkommen benennen bzw. dass du eine neue Arbeit hast. Verschweigen kommt gar nicht gut.

Davon abgesehen kannst du das nur beenden, wenn du die Schulden zurückzahlst.

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#4
 Von 
Mogi78
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 8x hilfreich)

Was kann passieren wenn ich die arbeit nicht nenne?
Aber ich muss nur die schulden erst bezahlen, die auch angemeldet sind? Sprich ich könnte mit denen verhandeln ohne den verwalter zu informieren?

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Was kann passieren wenn ich die arbeit nicht nenne?

Ist die Frage ernst gemeint? Wie wäre es damit, dass die Restschuldbefreiung deswegen verweigert wird? Wie wären im Extremfall sogar Insolvenz-Straftaten?

Was willst du denn verhandeln? Wieso ohne den Insolvenzverwalter?

Wie hoch ist denn dein aktuelles Einkommen? Wie hoch die noch verbliebenen Schulden?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#6
 Von 
Mogi78
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 8x hilfreich)

geht es nur um die forderung die angemeldet ist oder was meinst du mit verbliebenen schulden?


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#7
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

wenn du dein Einkommen nicht meldest, wird dir ziemlich sicher die Restschuldbefreiung versagt:

damit existieren auch noch alle anderen Schulden, die nicht angemeldet worden sind.

Dazu kommen dann noch die entsprechenden Strafen.

Also pack mal alle Zahlen und Fakten auf den Tisch, dann kann man auch vernünftige Ratschläge erteilein

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#8
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

Hallo,

zunächst einmal: Der Schuldner kann grundsätzlich zu jeder Phase des Verfahrens - gleich ob Insolvenz- oder Restschuldbefreiungsverfahren - einen Vergleich mit den Gläubigern aushandeln. Lediglich Zahlungen haben NUR an den Treuhänder zu erfolgen.

Verhandlungen mit den Gläubigern werden aber nur dann Erfolg haben, wenn Sie jetzt sofort einen so großen Teil der Schulden tilgen können, dass es sich für die Gläubiger nicht mehr lohnt, das Ende der 6 Jahre abzuwarten. Und da sehe ich ein kleines Problem. Sie schreiben, dass jetzt Einkommen da ist, das vorher nicht da war. Das ist ja schön und gut, aber das unterliegt auch im Restschuldbefreiungsverfahren der Pfändung. Mittel hieraus dürften also für eine Einmalzahlung nicht zur Verfügung stehen.

Ohne genaue Zahlen ist es schwierig, hier einen Rat zu erteilen. Von daher kann ich das Ganze nur allgemein halten.

Nachtrag: Das Verschweigen pfändungsrelevanter Einkünfte im Restschuldbefreiungsverfahren kann Sie Ihren Kopf kosten! Dann würden auch die Schulden bei den Gläubigern, die nicht angemeldet haben, nicht in Rauch aufgehen...

Gruß
Krypton

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-- Editiert Krypton am 11.03.2013 10:57

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