Insolvenzgeld - Geht das auch Jahre später noch?

23. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Phil76
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvenzgeld - Geht das auch Jahre später noch?

Nachdem mein Chef mir 6 Monate Gehalt nicht gezahlt hat und alle Vereinbarungen gescheitert sind habe ich ihn nun verklagt und gewonnen. Ich habe jetzt vom Gericht einen Titel über 12.500 Euro zugesprochen bekommen. Der Titel ist jetzt 30 Jahre lang gültig. Allerdings wäre es möglich, dass der ehemalige AG Insolvenz anmeldet.

Nun habe ich recherchiert und herausgefunden:
- Die Frist für das Insolvenzgeld beträgt ab Insolvenzereignis 2 Monate. Das heißt in meinem Fall ist noch keine Frist abgelaufen obwohl das Arbeitsverhältnis schon am 31.12.2017 endete. Denn die 2 Monate laufen erst dann wenn die Insolvenz angemeldet ist. (§ 324 Abs.3 Satz 1 SGB III ) Da die Insolvenz bislang noch nicht angemeldet wurde habe ich also kein Problem.
- Für die Berechnung der Höhe relevant sind die letzten 3 Monate der Beschäftigung gemäß §165 SGB III . Das heißt bei mir Oktober, November, Dezember selbst dann wenn er erst sagen wir im Juli dieses Jahr Insolvenz anmeldet. Also auch diese Frist hat nicht begonnen abzulaufen oder dergleichen.

Meine Frage ist jetzt: Wie lange geht das? Angenommen mein Chef hat in 5 Jahren noch immer nicht alles bezahlt und geht dann insolvent. Kann ich auch dann noch für 2017 Insolvenzgeld beantragen. Geht es auch in 20 Jahren noch. Also er geht in 20 Jahren pleite. Dann läuft die 2 Monatsfrist ja auch erst in 20 Jahren. Und erst dann muss ich Insolvenzgeld beantragen. Und die letzten 3 Monate meiner Beschäftigung sind immernoch entscheidend. Ich kriege also auch in 20 Jahren noch die letzten 3 Monate ersetzt.

Denn die Vorraussetzungen: "Zum Zeitpunkt der Insolvenz sind die letzten 3 Gehälter offen", "Innerhalb von 2 Monaten nach Insolvenzeintritt ist der Antrag zu stellen", "Die letzten 3 Gehälter sind entscheidend" sind ja alle in 10 Jahren auch noch gegeben außer wenn inzwischen bezahlt wurde.

Stimmt das so?

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Die Insg-Regelung sichert den Arbeitsentgeltanspruch der Arbeitnehmerin und des Arbeitnehmers für die letzten dem Insolvenzereignis vorausgehenden drei Monate des Arbeitsverhältnisses.
https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mta4/~edisp/l6019022dstbai446824.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI446827

Damit ist nicht gemeint, dass jeder AN, der noch für die letzten Tage des AV Geld bekommt, in 10 Jahren noch ankommen und Insolvenzgeld beantragen kann. Man hat einen Titel -> damit vollstrecken.

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