Insolvenzgeld bekommen, Arbeitsgeber will Geld

7. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
thecracker
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)
Insolvenzgeld bekommen, Arbeitsgeber will Geld

Guten Tag,
ich habe Insolvenzgeld bekommen, da der Betrieb in dem ich gearbeitet habe Insolvenz angemeldet hatte.

Ich habe das Geld von der Arbeitsagentur bekommen, also kein Vorschuss sondern offiziell.

Jetzt ruft mich der ehemalige Arbeitgeber ein und meint er hätte mir zu viel gegeben und ich soll ihm davon 200 Euro wiedergeben.

Kann er das machen ? Es ist ja nicht so das er mir zu viel gegeben hat. Sondern alles ist korrekt und ich habe ja die Abrechnungen bei mir.

Soweit ich weiß ist ja auch das Insolvenzbüro dafür zuständig. Ich weiß auch nicht wieso er das Geld will.

Das Geld kommt ja noch nicht mal aus seiner Tasche.


Ich danke im voraus.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

In einem Insolvenzverfahren hat der ehemalige AG keinerlei Befugnisse mehr, in die geschäftlichen Belange , egal welcher Art , einzugreifen. Ergo kann auch er kein Geld von Dir verlangen. Bei Überzahlung müsste der Insolvenzverwalter sich an Dich wenden und natürlich den Sachverhalt auch beweisen. Also teile dem AG mit, dass er von Dir kein Geld erhält und fertig.

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#2
 Von 
thecracker
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich danke für Ihre Antwort.
Sehe ich genauso!
Deswegen macht er das auch so im "Hintergrund".

Die Abrechnungen habe ich ja auch von daher.



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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
ich habe Insolvenzgeld bekommen, da der Betrieb in dem ich gearbeitet habe Insolvenz angemeldet hatte.



nur aus Interesse und der Vollständigkeit halber: nur der Antrag auf Insolvenz lösst noch keinen Insolvenzgeldanspruch aus. Wurde die Inso denn eröffnet oder Mangels Masse abgewiesen?

Ansonsten kann ich mich nur der bisher geäusserten Meinung anschliessen. Was der AG da veranstaltet, ist schon arg frech.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thecracker
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich habe das Geld als "Vorschuss" bekommen. Im schreiben stand auch drinne, falls anders entschieden wird bzw. es sich etwas ändern, dass ich das Geld zurück zahlen muss.

Zwei Wochen später kam ein zweites Schreiben in dem Stand, dass das Urteil gefällt wurde und mir das Geld sozusagen zusteht.



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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Okay, der freche Typi kriegt nichts mehr zurück...

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

quote:
Kann er das machen ?

Klar kan er das, hat er ja schon ... :)

Nur hat er schlicht kein Anrecht darauf, sprich er kann es nicht durchsetzen vor Gericht.

Anzeigen kann man ihn aber auch nicht, unverschämt zu sein ist keine Straftat ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#7
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Beitrag von thecracker am 07.12.2010 14:00

quote:
Ich habe das Geld von der Arbeitsagentur bekommen, also kein Vorschuss sondern offiziell.



Beitrag von thecracker am 07.12.2010 17:34

quote:
Ich habe das Geld als "Vorschuss" bekommen.


Ja was denn nun? Vorschuss oder kein Vorschuss?

quote:
Zwei Wochen später kam ein zweites Schreiben in dem Stand, dass das Urteil gefällt wurde und mir das Geld sozusagen zusteht.


Was für ein Urteil?

Hier geht ja doch einiges durcheinander. Eine klare Antwort, der AG bekommt kein Geld zurück, würde ich daher nicht so ohne weiteres unterstützen.

Insbesondere wenn das Insolvenzgeld vorfinanziert wurde (das läuft dann über den vorläufigen Insolvenzverwalter und den Insolvenzschuldner - wenn es ein sog. schwacher vorläufiger Insolvenzverwalter ist - gemeinsam), kann es durchaus vorkommen, dass Überzahlungen vorliegen. Wurde das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet, kann es auch sein, dass tatsächlich auf dem Briefbogen des Insolvenzschuldners Briefe verfasst werden, die dann auch noch vom Insolvenzschuldner unterzeichnet wurden.

Es sollten also ein paar mehr Infos fließen. z.B.: Wurde das Insolvenzverfahren bereits eröffnet? Wenn ja, wann? Wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt? Wenn ja, wann? (alles unter www.insolvenzbekanntmachungen.de einsehbar)

Was stand genau in den Schreiben?

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