Hallo zusammen,
nehmen wir einmal ein, ein AN kündigt sein Arbeitsverhältnis zum 15.08.2012 und ist somit zum heutigen tage bereits aus dem Unternehmen ausgeschieden.
Der AN müsste aber noch die Abgeltung für ca. 230 Überstunden und 10 Tage Urlaubsabgeltung bekommen.
AN hat sich schon einen Rechtsanwalt genommen, da AG die Forderung ablehnt. Einen Termin zur Güteverhandlung gibt es auch schon Anfang Dezember.
Wie ist es, wenn der AG jetzt in die Insolvenz geht?
Hat der ehem. AN dann überhaupt noch Möglichkeiten?
Wären seine Forderungen über das Insolvenzgeld abgesichert?
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Insolvenzgeld für Überstunden und Urlaub?
5. November 2012
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Frage vom 5. November 2012 | 16:30
Von
Status: Schüler (415 Beiträge, 161x hilfreich)
Insolvenzgeld für Überstunden und Urlaub?
#1
Antwort vom 5. November 2012 | 18:02
Von
Status: Schlichter (7016 Beiträge, 3936x hilfreich)
Insolvenzgeld gibt es nur für ausgefallenen Lohn, sprich das Entgelt was bei der Ableistung der Arbeit normalerweise für diese Arbeit hätte gezahlt werden müssen. Das lässt den Urlaubsabgeltungsanspruch schon mal rausfallen.
Die Überstundenvergütung ist nur erfasst, wenn Sie im Insolvenzgeldzeitraum angefallen ist. Wobei Überstundenvergütung auch üblicherweise gezahlt werden muss. Problematisch wird es wohl dann, wenn man generell die Regelung hat, dass Überstunden durch Freistellung abgegolten werden und nunmehr bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ähnlich dem Urlaubsabgeltungsanspruch ein Zahlungsanspruch für nicht genommene Überstunden besteht.
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