Hallo zusammen,
ich soll als Arbeitnehmer für Januar, Februar und März Insolvenzgeld bekommen.
Der Insolvenzantrag
wurde im Februar gestellt und mit einer Eröffnung ist zum 01.04.19 geplant.
Das Januargehalt wurde bisher nicht bezahlt.
Im Arbeitsvertrag ist es so geregelt, dass Zuschläge (Feiertag, Nacht usw.) immer im Folgemonat bezahlt werden.
Nun zu meiner Frage: Mein Januargehalt (Abrechnung habe ich) ist inklusive der Feiertagszuschläge aus dem Dezember. Bekomme mein komplettes Januargehalt als Insolvenzgeld oder werden die Feiertagszuschläge aus Dezember herausgerechnet?
Ich kann mich erinnern, mal gelesen zu haben, dass die Zuschläge vertraglich ja Bestandteil des Januargehaltes sind, obwohl sie im Dezember angefallen sind, und somit zum Insolvenzgeld Januar gehören.
Könnt ihr das bestätigen?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Gruß
Holli
Insolvenzgeld und Feiertagszuschläge
6. Februar 2019
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Frage vom 6. Februar 2019 | 18:49
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Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvenzgeld und Feiertagszuschläge