Insolvenzgläubiger - Massegläubiger Unterschied

23. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
cass
Status:
Schüler
(442 Beiträge, 54x hilfreich)
Insolvenzgläubiger - Massegläubiger Unterschied

Insolvenzgläubiger und Massegläubiger.
Das Lexikon zeigt mir keinen verständlichen Unterschied, kann mir jemand helfen?


-- Editiert von cass am 23.04.2018 14:57




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7018 Beiträge, 3936x hilfreich)

Insolvenzgläubiger = jeder Gläubiger der einen Anspruch gegen den Schuldner hat, der vor der Insolvenzeröffnung entstanden ist.

Massegläubiger = Forderungen nach § 55 InsO .

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 306.450 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
124.189 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.