Insolvenzgläubiger und Massegläubiger.
Das Lexikon zeigt mir keinen verständlichen Unterschied, kann mir jemand helfen?
-- Editiert von cass am 23.04.2018 14:57
Insolvenzgläubiger - Massegläubiger Unterschied
23. April 2018
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Frage vom 23. April 2018 | 11:21
Von
Status: Schüler (442 Beiträge, 54x hilfreich)
Insolvenzgläubiger - Massegläubiger Unterschied
#1
Antwort vom 24. April 2018 | 15:05
Von
Status: Schlichter (7018 Beiträge, 3936x hilfreich)
Insolvenzgläubiger = jeder Gläubiger der einen Anspruch gegen den Schuldner hat, der vor der Insolvenzeröffnung entstanden ist.
Massegläubiger = Forderungen nach § 55 InsO
.
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