Sind Insolvenzgläubiger (§ 38 InsO
) und aussonderungsbererchtiger Gläubiger (§ 47) Synonyme?
Vielen Dank im Voraus!
Insolvenzgläubiger und aussonderungsberechtiger Gläubiger
23. März 2018
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Frage vom 23. März 2018 | 22:45
Von
Status: Schüler (442 Beiträge, 54x hilfreich)
Insolvenzgläubiger und aussonderungsberechtiger Gläubiger
#1
Antwort vom 24. März 2018 | 09:59
Von
Status: Lehrling (1648 Beiträge, 997x hilfreich)
Nein. "Normale" Insolvenzgläubiger haben eine Geldforderung, die sie zum Verfahren anmelden und- falls am Ende Geld da ist, einen Anteil bekommen. Aussonderungsberechtigte sind Eigentümer eines Gegenstandes, der nicht zur Masse gehört, z.B. Eigentümer eines geleasten Fahrzeugs. Das muss an den Eigentümer herausgegeben werden und darf nicht verwertet werden.
#2
Antwort vom 24. März 2018 | 12:12
Von
Status: Schüler (442 Beiträge, 54x hilfreich)
Danke dir :-). Woher weißt du das, kannst du mir ein gutes Buch empfehlen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 24. März 2018 | 14:54
Von
Status: Lehrling (1648 Beiträge, 997x hilfreich)
Weil ich beim Insolvenzgericht gearbeitet habe. Ist aber schon eine Weile her.
Ein gutes Buch kann ich leider nicht empfehlen. Die mir bekannten Bücher wenden sich an "Profis" und sind für einen Laien kaum verständlich.
Und jetzt?
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