Insolvenzgläubiger und aussonderungsberechtiger Gläubiger

23. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
cass
Status:
Schüler
(442 Beiträge, 54x hilfreich)
Insolvenzgläubiger und aussonderungsberechtiger Gläubiger

Sind Insolvenzgläubiger (§ 38 InsO ) und aussonderungsbererchtiger Gläubiger (§ 47) Synonyme?

Vielen Dank im Voraus!




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1648 Beiträge, 997x hilfreich)

Nein. "Normale" Insolvenzgläubiger haben eine Geldforderung, die sie zum Verfahren anmelden und- falls am Ende Geld da ist, einen Anteil bekommen. Aussonderungsberechtigte sind Eigentümer eines Gegenstandes, der nicht zur Masse gehört, z.B. Eigentümer eines geleasten Fahrzeugs. Das muss an den Eigentümer herausgegeben werden und darf nicht verwertet werden.

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#2
 Von 
cass
Status:
Schüler
(442 Beiträge, 54x hilfreich)

Danke dir :-). Woher weißt du das, kannst du mir ein gutes Buch empfehlen? :)

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#3
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1648 Beiträge, 997x hilfreich)

Weil ich beim Insolvenzgericht gearbeitet habe. Ist aber schon eine Weile her.
Ein gutes Buch kann ich leider nicht empfehlen. Die mir bekannten Bücher wenden sich an "Profis" und sind für einen Laien kaum verständlich.

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