Insolvenzrecht - Wie wirkt sich mein Einkommen auf das pfändbare Einkommen meines Mannes aus?

25. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Simone Berndt
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvenzrecht - Wie wirkt sich mein Einkommen auf das pfändbare Einkommen meines Mannes aus?

Hallo,

wer kann mir etwas zu dieser Problematik sagen?

Ich bin verheirartet und seit ca. 3 Jahren in Privatinsolvenz. Bis vor einem Monat war ich ALG II - Empfänger und mein Einkommen für die Gehaltspfändung meines Mannes uninteressant. Jetzt habe ich ein Einkommen in Höhe von ca. 350 Euro, Gewinn vor Steuern. Ich arbeite auf selbständiger Basis.
Meine Fragen lauten:
Wie wirkt sich mein Einkommen auf das pfändbare Einkommen meines Mannes aus? Zur Zeit hat er eine Unterhaltspflicht für mich und meine Tochter.
Gibt es bei der Insolvenz Grenzen, wann ich nicht mehr unterhaltsberechtigt bin?
Ich freue mich auf eine Antwort.

Liebe Grüße




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1646 Beiträge, 995x hilfreich)

Zunächst einmal wirkt sich Ihr Einkommen auf die Pfändungsfreigrenzen Ihres Mannes gar nicht aus. Hierzu müsste ein Gläubiger Ihres Mannes einen Antrag stellen, Sie bei der Berechnung des pfändbaren Lohnanteils als Unterhaltsberechtigte rauszunehmen.
Ich kenne die Regeln hierzu nicht ganz genau, gehe aber davon aus, dass Sie bei der angegebenen Unterhaltshöhe immer noch voll als Unterhaltsberechtigte eingetragen werden.
Ihre eigene Insolvenz hat mit Ihrer Unterhaltsberechtigung nichts zu tun. Bei einem Einkommen von 350 € haben Sie nichts an den Insolvenzverwalter abzuführen (ich gehe davon aus, dass Sie sich mittlerweile in der Wohlverhaltensperiode befinden).

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