Insolvenzrecht bzw. Strafrecht

4. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
NoName 2015
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvenzrecht bzw. Strafrecht

Hallo

habe ein Problem. Habe eine Veranstaltung gehabt und die Verwaltung dafür habe ich einem Dienstleister übergeben. Dieser Dienstleister hat in meinem Namen Rechnungen an die Teilnehmer gestellt. Die Teilnehmer haben dann den Betrag auf das Konto des Dienstleisters überwiesen. Nun kam es zur Abrechnung der Veranstaltung und ich warte noch auf die Überweisung der restlichen Teilnahmegebühren auf mein Konto vom Dienstleister. (Bei ihm sind alles Zahlungen eingegangen) Nun teilte man mir mit, dass der Dienstleister Insolvenz angemeldet hat und ich wohl nicht mehr an mein Geld komme. Bin ich hier nur normaler Gläubiger oder liegt hier außerdem noch der Tatbestand der Veruntreuung vor? Immerhin kann mir der Dienstleister nicht "mein" Geld auszahlen, welches er nur in meinem Namen verwaltet hat.
Wie muss ich hier vorgehen

Vielen Dank für ein Feedback




4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von flottegabi):
Spielt keine Rolle, die kannst dich hinten anstellen.


Ich sehe das nicht ganz so pessimistisch. Der geschilderte Sachverhalt kann durchaus einen Untreuetatbestand erfüllen, insbesondere, wenn die Kohle nicht mehr da ist (also nicht vom Insolvenzverwalter als Kassenbestand eingezogen wurde). Wenn der Dienstleister damals schon wusste, dass es ihm "nass rein geht" und er diesen Vertrag noch abgeschlossen hat, um anderweitig Löcher zu stopfen, ist auch ein Betrug denkbar.

Zitat (von NoName 2015):
Wie muss ich hier vorgehen


Ich würde hier einfach mal Strafanzeige und Strafantrag wegen aller in Frage kommender Delikte erstatten. Parallel beim Insolvenzverwalter die Forderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung anmelden. Selbst wenn der Schuldner dem widerspricht, so kann auch nach dem Schlusstermin noch eine Klage auf Feststellung angestrengt werden.

Gruß
Krypton

Signatur:

Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130271 Beiträge, 41508x hilfreich)

Zitat:
Bin ich hier nur normaler Gläubiger

Dazu müsste man erstmal prüfen, wie der Vertrag genau zwischen euch gestaltet ist, insbesondere bezüglich des Status der Gelder (Stichwort treuänderische Verwaltung)



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1376x hilfreich)

Hier kommen in der Tat die verschiedensten Straftaten in Betracht, je nach Ausgestaltung des Vertrags:
Bankrott, Untreue, Betrug, ja nach Rechtsform vielleicht auch Insolvenzverschleppung.

Ich würde auch Strafanzeige stellen (obwohl Ihnen das erstmal nicht das Geld wiederbringt).

1x Hilfreiche Antwort

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