Insolvenzverfahren,

31. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
leonardo-da
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 21x hilfreich)
Insolvenzverfahren,

Hallo alle miteinander,
ich bin in einem Insolvenzverfahren gegen eine Ärztin mit eigener Praxis Hauptgläubiger (etwa 66% der Forderungen). Zunächst hat eine KK einen Insolvenzantrag gestellt und es wurde eine vorläufige Insolvenzverwaltung ernannt. Ich habe davon erfahren und die Insolvenzverwaltung angerufen um ihr von meinen Forderungen (teilweise nicht tituliert) zu berichten. Die Insolvenzverwaltung war extrem freundlich, hat Unterlagen bezüglich meiner Forderungen (alles Darlehen) verlangt und mir dann vorgeschlagen selbst einen Insolvenzantrag zu stellen (die Ärztin hatte sich die ganze Zeit geweigert selbst einen entsprechenden Antrag zu stellen). Ich reichte den Antrag ein, der auch angenommen wurde. Kurz darauf beantragte auch der RA der Ärztin die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, natürlich verbunden mit einem Antrag auf Restschuldbefreiung. Das Insolvenzverfahren wurde anhand des Antrages der Schuldnerin eröffnet und der Antrag auf Restschuldbefreiung zur Kenntnis genommen. Die Freundlichkeit der Insolvenzverwaltung endete schlagartig (das eigene Interesse, die Verwaltung des Verfahrens zu erhalten war erreicht). Ich bekomme keinerlei Informationen über den Hergang des Verfahrens, gestellte konkrete Fragen werden ignoriert. Auch Fragen an das Gericht werden nicht beantwortet, nur darauf hingewiesen, dass ich Akteneinsicht beantragen kann. Aus den Akten kann ich nicht ersehen, ob bzw. was die Insolvenzverwaltung unternimmt (z.B. ob sie irgendwie prüft, ob es sich bei der Schuldnerin um eine REDLICHE Schuldnerin handelt (§1 der InsO). Entsprechend meinem Verdacht, dass im Vermögensverzeichnis die Ärztin das Vermögen nicht korrekt angegeben hatte, habe ich einen Grundbuchauszug über eine Wohnung, die nach Insolvenzeröffnung auch noch der Tochter vermacht wurde, mit einem Antrag auf Versagen der Restschuldbefreiung, eingereicht. Daraufhin wurde mir angezeigt, dass die Existenz der Wohnung (ohne Angabe der Adresse, mit einem Wert von 1 €) angegeben war. Die Tochter hat eine Erklärung abgegeben, die Wohnung zurück zu überführen bzw. mit ihr so zu verfahren wie das Gericht entscheidet. Gleichzeitig hat die Schuldnerin die Wohnung schätzen lassen (über 60.000 €) und sich bereit erklärt, den Gegenwert (von 50.000 €) in Raten (!) in die Masse zu zahlen. Die Verwaltung nimmt diesen Vorschlag durchaus ernst, ohne sich zu fragen woher die Schuldnerin das Geld für die Raten nehmen will. Die Gläubiger, zu deren Ungunsten derartiges vereinbart werden würde, werden natürlich nicht nach ihrer Meinung gefragt. Übrigens gibt es keine Gläubigerversammlung oder einen Vertreter der Gläubiger, der mitreden könnte. Als Gläubiger wäre es möglich sich an den Ombudsmann des VID, zu wenden, wenn die Verwaltung Mitglied des VID wäre (was sie natürlich nicht ist). Es wäre noch viel mehr zu sagen, aber es reicht vorerst.

Nun zu meiner Frage / Bitte: welche Möglichkeiten haben Insolvenzgläubiger überhaupt die Verwaltung zu zwingen ihre Pflichten, auch gegenüber den Interessen der Gläubiger, zu erfüllen?
Ich meine:
- die Redlichkeit der Schuldnerin zu analysieren.
- die Angaben im Vermögensverzeichnis (Anfragen bei Grundbuchämter, bei Banken im In- und näherem Ausland, …) zu überprüfen.
- die Höhe der erklärten Annahmen kritisch zu analysieren (in den letzten 10 Monaten 0 Steigerung der Insolvenzmasse).
-uvm.

Welche Möglichkeiten hat überhaupt ein (wichtiger) Insolvenzgläubiger? Es kann nicht sein, dass er den Detektiv spielen soll, umso mehr ihm kaum ein Grundbuchamt oder eine Bank irgendeine Auskunft geben würde?

Vielen Dank.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120177 Beiträge, 39841x hilfreich)

Die hingeklatschte Textwand habe ich mir jetzt nicht durchgelesen.
Absätze machen nicht nur an Schuhen Sinn ...



Zitat (von leonardo-da):
Nun zu meiner Frage / Bitte: welche Möglichkeiten haben Insolvenzgläubiger überhaupt die Verwaltung zu zwingen ihre Pflichten, auch gegenüber den Interessen der Gläubiger, zu erfüllen?

Wenn man meint, das der InsoV seine Pflichten gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllt, mahnt man ihn gerichtsfest ab und verklagt ihn dann . Oder man verklagt ihn direkt.



Zitat (von leonardo-da):
Welche Möglichkeiten hat überhaupt ein (wichtiger) Insolvenzgläubiger?

Keine Ahnung wo diese gefühlt Wichtigkeit des Gläubigers herkommen soll...
Gesetzgeber und Rechtsprechung haben da eine Rangfolge entwickelt. Arbeitnehmer, Finanzamt, Krankenkassen, Rechtenversicherung, ... werden da bevorzugt behandelt. Alle anderen sind gleich unwichtig und haben die Möglichkeiten die der Gesetzgeber ihnen einräumt.



Zitat (von leonardo-da):
Es kann nicht sein, dass er den Detektiv spielen soll,

Wenn er nicht will, muss er nicht. Dann hat er halt das Risiko, das halt weniger Geld für ihn überbleibt.

Es wäre im übrigen sowieso empfehlenswert, wenn er nicht selber spielt, sondern das den Profis überlässt


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(527 Beiträge, 170x hilfreich)

Zitat (von leonardo-da):
Welche Möglichkeiten hat überhaupt ein (wichtiger) Insolvenzgläubiger? Es kann nicht sein, dass er den Detektiv spielen soll, umso mehr ihm kaum ein Grundbuchamt oder eine Bank irgendeine Auskunft geben würde?

Die Insolvenzgläubiger an sich haben durchaus viele Möglichkeiten, auf ein Insolvenzverfahren Einfluss zu nehmen, z.B. durch einen Gläubigerausschuss oder in der Gläubigerversammlung. Allerdings ist zum einen das Insolvenzrecht für Ungeübte sehr unübersichtlich, zum anderen ein einzelner Gläubiger schnell auf verlorenem Posten, wenn er selbst keine Ahnung von der Materie hat und vorallem irgendwie glaubt, wichtig zu sein. Wenn Sie erhebliche Forderungen zu haben glauben und im Übrigen glauben, die machen ihren Job nicht richtig, sollten Sie überlegen, einen Anwalt mit der Wahrnehmung ihrer Rechte zu beauftragen.

Machen Sie sich klar: Der Auftrag des Insoverwalters ist es, die Masse zu mehren und die Masse sodann (nach Abzug seiner Kosten) gleichmäßig an die Gläubiger zu verteilen. Daher ist aus Sicht des Insoverwalters zunächst mal wichtig, wer Sicherungsrechte geltend macht, die vor Verteilung der Masse abzuziehen sind. Sodann ist wichtig, die Masse nicht zu verkleinern (also wird er alles kündigen/beenden, was er nicht braucht) und im Übrigen die Masse zu mehren. Letzters geschieht dadurch, dass der Insoverwalter Gelder eintreibt. Hierbei kann er sich auch auf Vergleich, Ratenzahlungen usw. einlassen, wenn dies zweckdienlich ist. Es ist Sache des Insoverwalters, dies zu beurteilen. Für seine Handlungen/Unterlassungen haftet er im Übrigen auch.
Der Insolvenzverwalter ist im Übrigen nicht verpflichtet, jedem Gläubiger einzeln Auskunft zu erteilen, Rückmeldung zu geben oder Fragen zu beantworten. Daher hört man (außerhalb der offiziellen Termine) nichts vom Insolverwalter, vor allem nicht, wenn man nicht zu Vermehrung der Masse beiträgt.

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#4
 Von 
leonardo-da
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 21x hilfreich)

Zunächst möchte ich mich bei Ihnen für Ihren sachlichen Beitrag bedanken.

Zitat (von Holperik):
durch einen Gläubigerausschuss oder in der Gläubigerversammlung

In dem Verfahren wurde kein Gäubigerausschuss oder eine Gläubigerversammlung installiert. Ich habe es verlangt, was aber ohne Reaktion blieb. Mir ist bekannt, dass ich mit an den Ombudsmann des VID wenden könnte, aber nur wenn der Verwalter Mitglied des VID wäre, ist er aber (netter Weise) nicht. Wieso das Gericht nicht die Mitgliedschaft beim VID als Voraussetzung für das Bestellen eines Verwalters betrachtet, bleibt mir unklar. Ich habe den Eindruck, dass ich tatsächlich keine Möglichkeiten habe.

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#5
 Von 
leonardo-da
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von Holperik):
wenn er selbst keine Ahnung von der Materie hat und vorallem irgendwie glaubt, wichtig zu sein.

Ich denke inzwischen doch Ahnung von der Materie zu haben, berate mich auch mit einem Freund der Ahnung hat. Ich habe möglicherweise mit "wichtiger" das falsche Wort gewählt, ich meine nur als Gläubiger mit etwa 66% der Gesamtforderungen doch wichtig (schwerwiegend, Hauptgläubiger ...?) zu sein. Habe die 66% gleich am Anfang erwähnt.

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#6
 Von 
leonardo-da
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von Holperik):
sollten Sie überlegen, einen Anwalt mit der Wahrnehmung ihrer Rechte zu beauftragen.

Guter Vorschlag, nur wem gegenüber soll er mich vertreten? Glauben Sie, dass das gericht bzw. der Verwalter ihm Fragen beantworten würde. Würde dieser Anwalt es schaffen, dass das Gericht bzw. die Verwaltung die REDLICHKEIT des Schuldnerin beurteilt (z.B. indem analysiert wird, welche Prozesse sie geführt hat, worum es ging, und wie das Urteil jeweils war. Auch ob es erhebliche Strafen wegen Steuerhinterziehung zu zahlen waren und sind. Sie ihre eigenen Rechtsanwälte, die nun auch Insolvenzgläubiger sind, bezahlt hat, ...). Kann der Anwalt erfolgreich verlange, dass Nachforschungen über tatsächlich existierende (und nicht angegebene) Güter/Bankkonten im In- und Ausland existieren. Wer könnte die Schuldnerin zwingen ordentliche Angaben über die erwähnten Erbmassen (Erblasser sind alle verstorben) zu geben UND die Erbauseinandersetzung in die Wege zu leiten? Persönlich tue ich was ich kann, meine Möglichkeiten sind sehr beschränkt.

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#7
 Von 
leonardo-da
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von Holperik):
Der Auftrag des Insoverwalters ist es, die Masse zu mehren
, was Sie gleich zweimal erwähnt haben - aber gerade das scheint nicht verfolgt zu werden. Nun habe ICH das Eigentum einer Wohnung (die zwar sehr oberflächlich und mit einem Wert von 1 (!!) € angegeben war) nachgewiesen, Wohnung die inzwischen auch der Tochter verschenkt wurde. Obwohl ich sehr früh die Anschrift dieser Wohnung der Verwaltung mitgeteilt habe, wurde NICHTS unternommen. Ich musste einen Grundbuchauszug beim Gericht einreichen um zu Aktivität zun kommen. Nun verhandelt die Verwaltung mit der Schuldnerin über die Zahlung des Gegenwertes - in Raten - in die Masse. Woher das Geld für derartige Zahlung kommen soll wird nicht geprüft, hat doch ein Insolvenzschuldner keinerlei Geld zur Verfügung. Auch bin ich mit der Höhe einer eventuellen Zahlung NICHT einverstanden, mich (oder die Gläubiger) frägt aber niemand. beschränkt.

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#8
 Von 
leonardo-da
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von Holperik):
Für seine Handlungen/Unterlassungen haftet er im Übrigen auch.

Sie können sich darauf verlassen, dass ich, wenn nötig, dafür sorgen werde.

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#9
 Von 
leonardo-da
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von Holperik):
Daher hört man (außerhalb der offiziellen Termine) nichts vom Insolverwalter, vor allem nicht, wenn man nicht zu Vermehrung der Masse beiträgt.

Leider gibt es bisher in diesem Verfahren keine offiziellen Termine. Ich hoffe zumindest beim Abschlusstermin, als Partei, mit dabei sein zu dürfen. Ich habe bereits (durch den Nachweis der Wohnung) zur Vermehrung der Masse beigetragen und werde noch weitere Beiträge leisten. Ich glaube nicht, dass ein von mir beauftragter RA nicht angegebene Güter / Guthaben / Einkünfte ausfindig gemacht hätte. Eventuell sollte ich einen Detektiv beauftragen oder einige Stoßgebete an Gott richten. :devilangel:
Es wäre noch viel zu sagen, habe Sie aber bereits zur Genüge belästigt.
Vielen Dank!

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