Insolvenzverfahren / Forderungsanmeldung Schreiben vom Anwalt erhalten - Dringend -

25. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
Agneta123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 13x hilfreich)
Insolvenzverfahren / Forderungsanmeldung Schreiben vom Anwalt erhalten - Dringend -

Sehr geehrte User,
ich habe gerade Post vom Anwalt erhalten und brauche unbedingt einen Rat wie ich mich verhalten soll und das möglichst schnell da ich eine Frist bis zum 30.04. habe.
Zum Fall:
Ich habe in einer UG gearbeitet die Zahlungsunfähig wurde. Habe dann Gerichtsvollzieher beauftragt, aber der konnte nichts ausrichten. Habe dann damals ( 4 Jahre her )wohl Sammelklage eingereicht.
Von der Agentur für Arbeit habe ich dann Insolvenzgeld erhalten.

Auszug aus dem Brief:

Insolvenzverfahren / Forderungsanmeldung
Sie haben bereits titulierte Forderungen aus Arbeitsentgeld, Zinsen und Kosten von insgesamt 1419,00 zur Tabelle angemeldet. Die Forderungen habe ich angesichts eventuell bestehender Insolvenzgeldansprüche zunächst bestritten.

Nach Mitteilung der Agentur für Arbeit wurde Ihnen Insolvenzgeld in Höhe von 1200,00 ausgezahlt. Vor diesem Hintergrund habe ich mit den in Kopie beiliegenden Schreiben an das Amtsgericht lediglich Beträge in Höhe von 78,00 und 141,00 anerkannt ( Zinsen).
Die Restbeträge von insgesamt 1200,00 ( 800,00 Lohn + 88,00 Fahrkarte + 312,00 Urlaubs+Überstunden ) sind weiterhin bestritten.

Ich habe Sie aufzufordern, die angemeldeten Forderungen in Höhe des gewährten Insolvenzgeldes von insgesamt 1200,00 zurückzunehmen, da ansonsten eine Feststellungsklage gegen Sie erhoben werden könnte.

Ihre Forderungsrücknahme sollte jeweils einzeln in Höhe von 800,00 + 88,00 + 312,00 erfolgen.

Da das Insolvenzverfahren nunmehr abschlussreif ist, erbitte ich Ihre Rückantwort schnellstmöglich, bis spätestens zum 30.04.2015 zurückzunehmen.

Die Gläubigerin meldete einen Betrag in Höhe von 878,00 an. Im Prüfungstermin wurde die Forderung von mir zunächst bestritten.
Nach abschließender Prüfung erkenne ich nunmehr einen Betrag in Höhe von 78,00 zur Tabelle an. Der Restbetrag bleibt weiterhin bestritten.

Die Gläubigerin meldete einen Betrag in Höhe von 453,00 an. Im Prüfungstermin wurde die Forderung von mir zunächst bestritten.
Nach abschließender Prüfung erkenne ich nunmehr einen Betrag in Höhe von 141,00 zur Tabelle an. Der Restbetrag bleibt weiterhin bestritten.

Da war im groben der Brief. Ich hoffe Sie können damit etwas anfangen.

Meine Frage, was soll oder muss ich jetzt tun ?
Muss ich das Insolvenzgeld zurück zahlen?
Da das ganze schon fast 4 Jahre zurückliegt habe ich das schon völlig vergessen.
Die Frist für eine Antwort ist extrem kurz und ich möchte nicht verklagt werden.
Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr sehr dankbar,
Agneta

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Agneta123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 13x hilfreich)

Guten Morgen,
da ich noch keine Antwort erhalten habe, schreibe ich Ihnen nun meine Sichtweise dazu.
Ich habe den Brief mehrmals gelesen und denke das es darum geht die Klage zurück zunehmen, da ich von der Agentur für Arbeit mein Insolvenzgeld erhalten habe. die Insolvente müsste dann die 1200,00 an die Agentur für Arbeit bezahlen,oder?
Plus der angefallenen Zinsen?
Sehe ich das so richtig?
Vielleicht kann mir darauf doch noch jemand eine Antwort geben, wäre sehr froh darüber.
Mfg
Agneta

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

Wenn man 1200 EUR des angemeldeten/eingeklgten Lohnes bereits erhalten hat, dann sollte man diese nicht weiter fordern, da sie einem ja nicht mehr zustehen.


Wer es ganz sicher wissen will, sollte Fachleute beauftragen. Das geht zum Beispiel gleich hier nebenan: http://www.frag-einen-anwalt.de/



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Agneta123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 13x hilfreich)

Ich danke Ihnen für ihre kurze knappe Antwort.
Mfg

1x Hilfreiche Antwort

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