Insolvenzverfahren Geld zurück

17. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Crabman426
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvenzverfahren Geld zurück

Guten Abend,

ich habe da mal ne Frage.
Ich habe vor ein paar Jahren eine Grafikkarte, an den Lieferanten bei dem ich sie gekauft habe, zurückgeschickt da sie nicht funktionierte.
Leider hab ich das gute Stück nie wieder gesehen, da die besagte Firma Insolvenz angemeldet hat.
Ich habe dann ein Schreiben von dem Insolvenzverwalter bekommen, in dem (so weit ich mich erinnere) nicht viel stand außer, dass das Verfahren gegen oder für diese Firma eröffnet wurde.
Nun ca. 7 Jahre später kam folgender Brief:

Sehr geehrter ...
in obiger Sache übersende ich beiliegend den Beschluss vom des AG so und so vom 01.12.2015

Die Prüfung ihrer nachträglich angemeldeten Forderung löst von Ihnen zu begleichende Gerichtskosten von 20 € aus.
Diese Gebühr entfällt, wenn Sie vor dem Prüfungstermin die Forderungsrücknahme erklären.
Erklärung muss bis zum blabla eingehen.

Was heißt das denn jetzt auf gut Deutsch für mich?

Wenn ich die 20 Piepen bezahle bekomme ich dann den Kaufpreis meiner Graka zurück oder ist das eher unwahrscheinlich und ich sollte meine Forderung zurückziehen.

Kenne mich da net wirklich aus und hatte das auch garnicht mehr auf dem Schirm.. Ist ja schon ein Weilchen her.

Kann mir da jemand helfen? Wäre sehr dankbar

Schöne Grüße


-- Editier von Crabman426 am 17.02.2016 21:33

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Das heisst, dass Du mit der Anmeldung zu spät warst.

Du kannst jetzt für 20€ das Recht "kaufen" von dem was bei der Auflösung der Firma herauskommt einen Teil abzubekommen.

Wie hoch dieser Teil sein wird kann Dir hier keiner sagen. Als Regel gilt, dass du x% des Wertes der Karte bekommst. Dass heist, wenn die Karte 400€ gekostet hat müsste die Quote bei 5% liegen damit Du auch nur Deine Kosten raushast.

Die Quote berechnet sich aus dem gesamten Nettoverkaufserlös der Pleitefirma geteilt durch die Gesamtschulden. Also bei Schulden von 1.000.000 € und Erlösen von 500.000 € läge die Quote bei 50% - das heißt man bekäme für jeden Euro den einem die Firma schuldet 50c.

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#2
 Von 
Crabman426
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hm ok, dann werde ich meine Forderung nicht zurück ziehen. Mal schauen was passiert, so viel habe ich ja nicht zu verlieren. Hoffe nur, dass da nicht noch weitere Kosten kommen.

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Die Darstellung von Ebenezer war sehr vereinfacht und erweckt den Eindruck, dass es in jedem Fall eine Zahlung auf die Forderung geben wird, fragt sich nur in welcher Höhe. Da das nicht zwangsläufig der Fall sein muss, noch folgendes:

Sie haben Ihre Forderung nicht innerhalb der im Insolvenzeröffnungsbeschluss stehenden Anmeldefrist zur Insolvenztabelle angemeldet sondern später. Ihre Forderung wurde daher im normalen Prüfungstermin nicht geprüft. Es handelt sich um eine sog. nachträgliche Forderungsanmeldung.

Nachträgliche Forderungsanmeldungen werden in einem sog. besonderen Forderungsprüfungstermin geprüft und es fallen Gerichtsgebühren von 20 € für die Prüfung an. Die 20 € sind also nur für die Prüfung. Das Ergebnis der Prüfung kann sein, dass die angemeldete Forderung festgestellt wird. Es kann aber auch sein, dass der IV die Forderung bestreitet. Im Fall des Bestreitens, muss man sich entweder darum kümmern - notfalls durch Klage -, dass der IV das Bestreiten aufgibt und die Forderung anerkennt, oder die Forderung bleibt bestritten, dann fällt sie aber auch aus der Verteilung einer evtl. Quote raus.

Selbst wenn die Forderung anerkannt werden sollte, bedeutet das nicht automatisch, dass es Geld gibt. Die Verteilungsreihenfolge sieht nämlich so aus, dass aus dem durch den IV eingenommenen Geld erstmal die Verfahrenskosten beglichen werden, dann werden sog. Masseverbindlichkeiten (z.B. Gehälter nach der Insolvenzeröffnung, Kosten die im Zusammenhang mit der Abwicklung des Insolvenzverfahrens angefallen sind, etc.) ausgeglichen und erst wenn dann etwas übrig bleibt, geht es an die Insolvenzgläubiger.

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#4
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Naja, dass der Insolvenzverwalter jetzt eine kleine Gewährleistungsforderung hart bestreitet wage ich zu bezweifeln ;-).

Ansonsten stimme ich aber voll zu. Firmen bei denen bei der Verwertung viel rumkommt gehen eher selten pleite. Ich persönlich würde hier kein Geld investieren sondern zurückziehen.

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