Insolvenzverfahren KfZ anmelden

30. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
jurabine
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 16x hilfreich)
Insolvenzverfahren KfZ anmelden

Eine insolvente Person möchte etwa 1 Jahr nach Eröffung des Insolvenzverfahrens ein KfZ auf seinen Namen zulassen, dass nicht ihm gehört.

Gemäß dem Beitreibungserleichterungsgesetz KFZ-Zulassung BEG NRW kann eine Person nur dann ein KfZ anmelden, wenn er keine entsprechenden Gebühren aus vorrausgegangen Verfahren mehr schuldet.

Der Schuldner wurde bei der Zulassungsstelle mehrfach aufgefordert die Schulden zu begleichen, da er sonst kein KfZ zulassen könne.
Da der Schuldner sich strafbar machen würde, wenn er die ehemaligen Schulden bezahlt ( § 283c StGB Gläubigerbegünstigung ) und falls er es macht, diese auch wieder in die Insolvenzmasse einverleibt werden, ist es ihm gar nicht möglich.
Auch die Schulden bestehen ja nun sozusagen nicht mehr direkt gegenüber dem Schuldner, sondern gegenüber der Insolvenzmasse.

Das wurde der Zulassungsstelle mitgeteilt.
Daraufhin wurde dem Schuldner erklärt, dass er das KfZ nun doch ausnahmsweise zulassen könne, wenn der Insolvenzverwalter in einem Schriftstück zustimmt.
Den Insolvenzverwalter interessiert es aber gar nicht und der will ein solches Schriftstück auch nicht erstellen, da er nicht weiß warum, denn es geht ihn nichts an.

Ich weiß es auch nicht.

Daraufhin wurde bei der Zulassungsstelle von mir nachgefragt warum es so ist und ich bekam die gleiche Antwort, dass dieses gemäß dem Beitreibungserleichterungsgesetz in einem Insolvenzfall nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters geschehen kann.
Das Beitreibungserleichterungsgesetz besteht glücklicherweise nur aus 4 Paragrafen und sowas steht da gar nicht drin.

Weiß jemand warum das so ist und wie in anderen Fällen bisher entsprechend verfahren worden ist?

Denn es ist ja jetzt die Frage ob der Insolvenzverwalter wegen der Zustimmung in Anspruch zu nehmen ist oder die Zulassungsbehörde.

-- Editiert am 30.07.2010 22:43

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
es ist tatsächlich so, das dem Staat einige Sonderrechte zustehen. Ich habe mich damit nie so genau beschäftigt. Mit ist aber bekannt, das die Zulassung eines KFZ bei bestehenden Steuerschulden versagt werden kann.
Der IV könnte zwar eine Erklärung abgeben, das diese Schulden bezahlt werden, jedoch wird er dies in den wenigsten fällen auch können.
Letztlich ist es halt so, das du Schulden hast und nicht die Insolvenzmasse!

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jurabine
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 16x hilfreich)

>Der IV könnte zwar eine Erklärung abgeben, das diese Schulden bezahlt werden, jedoch wird er dies in den wenigsten fällen auch können.

Das soll er nicht und das kann er eben auch gar nicht, das es ihn ohnehin auch gar nichts angeht.
Der IV darf auch gar keine entsprechende Erklärung abgeben wenn er nicht alle Gläubiger gleichermaßen aus der Insolvenzmasse befriedigt.

Er soll einfach nur zustimmen. Mehr nicht! (Warum? darauf habe weder ich noch der Schuldner eine geistige Antwort erhalten.)

Eine BGH Entscheidung habe ich allerdings schon gefunden, dass es keine strafbare Gläubigerbegünstigung (mehr) ist wenn er an das Finanzamt zahlt.
Ich kenne bestimmt mehr als 10 Fälle in denen man auf die Zulassungsstelle gehört hat und alles gezahlt hat und danach der Insolvenzverwalter alles einzog und dem Schuldner wieder die Zulassung (zB. durch Kralle) entzogen hat.
Ein sogenannter übelster Querulant hat bis zum BGH geklagt, weil es ihm so bei der Zulassungsstelle gesagt worden ist und dann kann es doch nicht auch noch zusätzlich sein, dass er sich darüber hinaus auch noch strafbar macht?

Der BGH gab dem Schuldner voll Recht, wenn er die Schulden aus seinem pfändungsfreien Einkommen gezahlt hat.
Der Insolvenzverwalter hatte aber mit komplett allem gegenüber der Zulassungsstelle gar nichts zu tun.

Entsprechend habe ich beim Schuldner nachgefragt. Er kann die ganzen Schulden nicht sooo schnell aus seinem Einkommen zahlen wie er das KfZ benötigt. Aber er braucht es.

-- Editiert am 01.08.2010 05:12

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go486444-65
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 4x hilfreich)

Kann MSN in privat Insolvenz ein Fahrzeug zulassen?

4x Hilfreiche Antwort

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