Insolvenzverfahren beendet, dann dicke Rechnung.

17. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
selina3471
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Insolvenzverfahren beendet, dann dicke Rechnung.

:???: Hallo,

Ich habe eine Frage was das Insolvenzverfahren betrifft.
vor einige Jahre war ich mal Selbstständig und so musste ich vor Jahren aus verschiedene Gründe ins Insolvenzverfahren.

Gott sei dank habe Ich es geschafft und die sache abgeschlossen, dachte ich!!

Nachdem alles abgeschlossen war und ich die Restschuldbefreiung bekam, flatterte nach eininge Monate eine rechnung ins Haus von der Justizkasse.

Verfahrungkosten und noch andere Gebühren.
verstehe Ich jetzt nicht ganz!!??

Während des ganzen Verfahren (6 Jahre) habe Ich Kosten in Höhe von 120,00 € Jährlich bezahlt.
Das anschliessend also nach dem ganzen Verfahren noch eine dicke Rechnung kommt wurde mir nicht gesagt bzw darauf Aufmerksam gemacht.
war mir auch so nicht bekannt.

Ich bin davon ausgegangen das nach Abschluss des Verfahren alles erledigt sei!!

Kennt sich jemand damit aus??
wer kann mir weiterhelfen??

Vielen Dank
LG Selina

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-- Editiert selina3471 am 18.11.2012 20:59

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1589 Beiträge, 976x hilfreich)

Da muss man unterscheiden. Das eine ist das Insolvenzverfahren, das mit der Aufhebung endet (darüber hast Du mglw. vor Jahren einen Beschluss bekommen, das andere ist die Wohlverhaltensperiode.
Das Insolvenzverfahren bei Selbständigen kostet mit Insolvenzverwaltervergütung mindestens ca. 1.600 EUR (einmalig), die Wohlverhaltensperiode mindestens 119 EUR pro Jahr.
Nur: Wenn Dir die Kosten des Insolvenzverfahrens bislang nicht in Rechnung gestellt wurden, wurden sie dir anscheinend gestundet. Diese Stundung kann auch nicht kommentarlos aufgehoben werden. Wende Dich zunächst an das Gericht und frage nach.
Möglicherweise kommst Du um eine Zahlung ggf. ratenweise nicht herum, aber dafür muss man mehr wissen, z.B. an wen Du die 120 EUR gezahlt hast (IV oder Gericht und ob Dir Stundung gewährt worden ist (bei Eröffnung des Verfahrens oder bei Beginn der Wohlverhaltensperiode).

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12304.12.2012 09:02:19
Status:
Schüler
(473 Beiträge, 327x hilfreich)

Guten Morgen,

quote:<hr size=1 noshade>Diese Stundung kann auch nicht kommentarlos aufgehoben werden <hr size=1 noshade>


Muss sie auch nicht, weil der Zweck der Stundung erfüllt ist. Es geht bei einer solchen Stundung darum, dass mittellosen Schuldnern der Zugang zur Restschuldbefreiung nicht allein dadurch verbaut werden soll, dass der Schuldner die Kosten des Insolvenzverfahrens nicht zu tragen im Stande ist. Die RSB wurde hier erreicht, somit ist der ursprüngliche Grund für die Stundung weggefallen.

@selina:

quote:<hr size=1 noshade>Das anschliessend also nach dem ganzen Verfahren noch eine dicke Rechnung kommt wurde mir nicht gesagt bzw darauf Aufmerksam gemacht. <hr size=1 noshade>


Hierzu zwei Anmerkungen: 1. Unwissenheit ist kein Grund und 2. Stundung ist nicht gleichbedeutend mit Erlass. Da der Begriff eigentlich selbsterklärend ist, wird in der Regel nicht mehr gesondert darauf aufmerksam gemacht. Manche Büros, wozu auch unseres zählt, weisen trotzdem ausdrücklich darauf hin, dass die Verfahrenskosten nicht als geschenkt zu betrachten sind, sondern nur als aufgeschoben. So vermeiden wir, dass der Schuldner nach Abschluss des Verfahrens, wo er sich eigentlich nur noch über die erreichte RSB freut, gleich wieder vor den Kopf gestoßen wird.

In Ihrem Fall rate ich dazu, sich umgehend mit der JK in Verbindung zu setzen und um Begleichung in monatlichen Raten zu ersuchen. Normalerweise reicht ein Anruf bei der zuständigen Abteilung (Durchwahl steht i.d.R. auf dem Anschreiben). Dort sollten Sie dann recht bald ein Formular erhalten, das Sie - natürlich - wahrheitsgemäß ausfüllen müssen und in welchem Sie eine monatliche Rate anbieten, die Ihnen den Umständen nach angemessen und zumutbar erscheint. Alles weitere ergibt sich dann aus dem folgenden Schriftverkehr mit der JK.

VG
InsoFlo

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"§ 1 InsO : "Dem REDLICHEN Schuldner...""

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