Hallo zusammen,
Ich befinde mich gerade in der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, befinde mich derzeit also noch nicht in der Wohlverhaltensphase.
Nun war es beruflich notwendig aus meinem Elternhaus (wo ich vorübergehend unterkam) wieder in eine eigene Wohnung zu ziehen. Dies geschah recht kurzfristig und wurde meinem Treuhänder zuvor angekündigt und schließlich mitgeteilt.
Nun möchte dieser meinen neuen Mietvertrag einsehen.
Was mein TH allerdings nicht weiß - ich bin zwar Vertragspartner - also Mieter in der neuen Wohnung, aber nicht alleine. Ich bin mit einem Freund zusammengezogen, welcher auch nachweislich die komplette Kaution gestellt hat. Ich zahle also mtl. nur die Hälfte der Miete an besagten Mitbewohner der alle finanziellen Belange zum Vermieter hin über sich laufen lässt. Ich gehe auch davon aus das unser Vermieter nicht um meine Situation weiß - er sich also trotz meiner Erlaubnis keine Schufa eingeholt hat.
Nun meine eigentlichen Fragen:
Ist die Kaution (da ich und mein Mitbewohner gleichermaßen im Vertrag stehen) nun evtl. zu 50% gefährdet obwohl ich sie nachweislich nicht gezahlt habe weil ich die Summe auch garnicht aufbringen kann? Kann/Wird der Treuhänder sich diesbezüglich an den Vermieter direkt wenden und somit über meine Insolvenz informieren? Kann der Vermieter uns im Zweifelsfall aus dieser Situation heraus sogar kündigen weil ich es zuvor nicht abgegeben habe?!
Vielen Dank schonmal für eure Mühen. Gruß Danny
Insolvenzverfahren eröffnet -> Mitkaution für neue Wohnung
Zitat:Und warum sollte der Insolvenzverfahren was vom Vermieter wollen, steht doch alles im Vertrag drin
Die Kauton wird traditionell gepfändet und der Insolvenzmasse zugeschlagen.
Zitat:Ist die Kaution (da ich und mein Mitbewohner gleichermaßen im Vertrag stehen) nun evtl. zu 50% gefährdet obwohl ich sie nachweislich nicht gezahlt habe weil ich die Summe auch garnicht aufbringen kann?
Nö, die wäre sogar zu 100% in Gefahr.
Kommt hat darauf an, wie der Nachweis der Zahlung aussieht und was die vertraglichen Vereinbarungen dazu hergeben.
Zitat:Kann der Vermieter uns im Zweifelsfall aus dieser Situation heraus sogar kündigen weil ich es zuvor nicht abgegeben habe?!
Die Gefahr besteht. Das hängt vom Grad und der Art der Täuschungshandlung ab.
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Vielen Dank schonmal.
@flottegabi
mein Problem liegt darin das ich erstens nicht möchte das mein Vermieter um meine Situation bescheid weiß, weil ich davon ausgehe, dass wir die Wohnung nicht bekommen hätten, hätte er es im Vorfeld gewusst. Ich habe nicht aktiv getäuscht, ich gehe vielmehr davon aus das durch die hohe Solvenz und den Beamtestatus meines Freudes der VM meine Daten im Anschluss schlichtweg trotz meiner Erlaubnois nicht mehr für nötig hielt zu prüfen. Dennoch habe ich meine Situation wissentlich verschwiegen.
Ich habe dem Insolvenzverwalter noch garnichts angegeben außer die Tatsache das ich nun (wie angekündigt!) aus beruflich-perspektivischen Gründen umgemeldet und unter neuer Anschrift für Ihn zu erreichen bin. Jetzt möchte er natürlich den Mietvertrag einsehen und da mache ich mir natürlich diesbezüglich Gedanken.
@Harry van Sell
ich habe mit der Kaution und dessen Geldfluss von A nach B tatsächlich nichts zu tun - ich hätte mir in meiner derzeitigen Situation die Kaution (für egal welche Wohnung in der Großstadt!) nicht leisten können. Mein Mitbewohner hat sie komplett über seine Kontoverbindung überwiesen. Ich habe auch kein Darlehen mit ihm abgeschlossen... er hat schlichtweg die komplette Kaution gestellt - ich zahle lediglich mtl. die Hälfte der Miete.
Ich stehe als Mieter mit ihm gemeinsam im Vertrag. Unter der Klausel Kaution steht lediglich das die Kaution in Höhe der Summe X vom Mieter an den Vermieter zu zahlen ist.
Irgendwo meine ich gelesen zu haben das 50% der Kaution gefärdet sein könnten - aber es ist schlichtweg nicht mein Geld/Vermögen aus welchem die Kaution gestellt wurde. Auch wird die Miete derzeit von meiner Familie finanziert bis ich im Job soweit die ersten zwei Monate Fuß gefasst habe das ich aus dem Gröbsten raus bin und finanziell das Ganze selbst stämmen kann. Das muss dem Insolventverwalter doch klar zu machen sein, das wenn ich die Wohnung verlieren sollte ich in die Arbeitslosigkeit rutsche und somit vorerst garnicht tilgen kann. Wäre ich die Schritte bisher nicht so gegangen und hätte diese für mich günstige und einmalige Chance wahrgenommen wäre ich ohnehin in die Arbeitlosigkeit (Hartz4) gerutscht womit auch niemandem geholfen wäre. Zudem möchte ich meinem Freund keine Nachteile dadurch verschaffen dass er mir hilfbereit so unter die Arme greift.
Zitat:mein Problem liegt darin das ich erstens nicht möchte das mein Vermieter um meine Situation bescheid weiß,
Da das Verfahren öffentlich bekannt gemacht wird, kann das so ziemlich jeder erfahren.
Zitat:Irgendwo meine ich gelesen zu haben das 50% der Kaution gefärdet sein könnten
Solange nicht beweisen ist, wer welchen Anteil an der Kaution gezahlt hat wird sich der Insolvenzverwalter immer das Maximum sichern.
Es wird höchstwahrscheinlich sogar so sein, das das im Außenverhältnis unabhängig davon ist wer welchen Anteil gezahlt hat.
Zitat:ich stehe als Mieter mit ihm gemeinsam im Vertrag.
Also kein Untermietverhältnis, sondern eine GbR mit zwei Gesellschaftern.
Zitat:Ich habe auch kein Darlehen mit ihm abgeschlossen...
Das ist natürlich ungünstig wenn da gar keine vertragliche Vereinbarung bezüglich der Einlagen/Leistungen der Gesellschafter schriftlich fixiert wurde.
Echt gar nichts da?
Natürlich kann das jeder sehen, das ist mir bewusst... dennoch würde ich gern vermeiden das mein VM expliziet seitens des Treuhänders damit konfrontiert wird und sich das Verhaltnis dadurch verschlechtert bzw. es zu einer Kündigung kommt.
Das mein Mitbewohner die Kaution allein und aus eigenen Mitteln ohne meine Beihilfe gestellt/überwiesen hat lässt sich zweifelsfrei anhand der Kontoauszüge beweisen.
Ergänzend kann ich ansatzweise beweisen das ich weder das nötige Barvermögen, noch ausreichendes Kapital auf Girokonten etc. für einen Mietkautionsanteil zur Verfügung hatte/habe. Das ich das Geld nicht geschenkt bekommen habe oder ähnliches kann ich nicht beweisen, das ist aber auch einfach schlichtweg nicht der Fall.
Ein Darlehen mit ihm über meinen etwaigen Anteil an der Kautionssumme zu vereinbaren macht keinen Sinn, da ich von ihm nichts in Anspruch nehme - ER HAT DIE KAUTION KOMPLETT SELBST BEZAHLT.
Sollte es nötig sein, "seine" Kaution bzw. Einlagen vor meiner Situation zu sichern ist das kein Problem zwischen uns die nötigen Verträge zu schließen. Derzeit haben wir aber keine Verträge jeglicher Art untereinander.
Zitat :Zitat:ich stehe als Mieter mit ihm gemeinsam im Vertrag.
Also kein Untermietverhältnis, sondern eine GbR mit zwei Gesellschaftern.
Zitat:Ich habe auch kein Darlehen mit ihm abgeschlossen...
Das ist natürlich ungünstig wenn da gar keine vertragliche Vereinbarung bezüglich der Einlagen/Leistungen der Gesellschafter schriftlich fixiert wurde.
Echt gar nichts da?
Wenn man dieser Auffassung folgen will, besteht aber nur eine Innen-GbR. Man tritt ja nicht außen am Markt als GbR auf. Und außerdem ist das in Bezug auf den IV eigentlich eher positiv, weil er dann tatsächlich keine Zahlung an sich allein geltend machen kann sondern nur an die Gesamthand (GbR).
In der Innenauseinandersetzung kommt es dann darauf an, welcher Gesellschafter welche Leistungen erbracht hat und das würde dann zugunsten des Freundes ausschlagen.
(Es wäre m.E. aber auch nicht unbedingt anders, wenn man nur von Gesamtschuldnern ausgeht. Bei lebensnaher Betrachtung soll bei Zahlung der Kaution nur durch einen der Gesamtschuldner wohl eher nicht die Kopfregelung gelten sondern das Verhältnis der erbrachten Leistungen.)
Im Übrigen würde ich mir jetzt noch gar nicht einen solchen großen Kopf machen. Das Kautionsproblem kommt ja erst richtig hoch, wenn die Wohnung während des laufenden Insolvenzverfahrens gekündigt wird.
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