Hab hier gerade ein Problem mit einem Schuldner. Der Schuldner war eine GmbH die Insolvenz angemeldet hat und auf mein Betreiben hin hat die StA wegen Insolvenzverfahrensverschleppung gegen den ehemaligen Geschäftsführer ermittelt. Nun hat die StA dem ehemaligen GF angeboten das Verfahren gegen Zahlung von 1.000.- Euro zu Gunsten eine gemeinnützigen Vereins einzustellen.
Welche Auswirkungen hat dies auf die Durchgriffshaftung zum GF im Zivilprozess?
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Insolvenzverfahrensverschleppung
26. August 2009
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Frage vom 26. August 2009 | 13:42
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvenzverfahrensverschleppung
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#1
Antwort vom 28. August 2009 | 16:12
Von
Status: Senior-Partner (6301 Beiträge, 2465x hilfreich)
Keine, du musst trotzdem beweisen das gerade deine Forderung.....verschleppt wurde. Da das Verfahren eingestellt wurde besteht wohl keine ausrechende Straftat.
Da wird nichts zu holen sein.
K.
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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."
#2
Antwort vom 1. September 2009 | 14:08
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Naja, es besteht wohl der Verdacht einer Straftat, aber wahrscheinlich ist die Schuld sehr gering. Übrigens nennt sich das Delikt einfach nur "Insolvenzverschleppung", ohne "verfahren".
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
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