Insolvenzverschleppung - Trotz Depression und die Krise beseitigt

31. August 2015 Thema abonnieren
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Frischling
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Insolvenzverschleppung - Trotz Depression und die Krise beseitigt

Sehr geehrte Damen und Herren,

am letzten Freitag habe ich einen Strafbefehl des Amtsgerichtes Wolfsburg erhalten.

Hintergrund - Bereits vor 2010 war ich mit Depression erkrankt. Ursache ist insoweit wichtig, dass die Depression aus einer Sorgerechtsstreitigkeit resultiert. Also bereits schlechte Erfahrung mit Gerichten.

Die teilweise gewährte Förderung des Selbständigkeit wurde durch das zuständige Amt 2012 beendet. Seit Mitte 2013 unterstellt die Staatsanwaltschaft Insolvenzverschleppung.

Folge der Einstellung der Förderung war ein depressiver Schub. Der es mir nur noch ermöglichte die Vertragspartner im ersten Gang vor weiterem Schaden zu bewahren. Amtlich festgestellt ist, dass sich meine Erkrankung in den Jahren 2012 bis heute zusehends verschlechtert hat. Dazu kommen Sozialphobien. Die Kombination hat mich dann gehindert Aufträge so schnell zu generieren um die Forderungen zeitnah begleichen zu können.

Dazu kam, dass meine Mutter von heute auf morgen an schwerer Demenz erkrankte. Die hat die Krankenhauseinweisung meines Vaters nicht verkraftet. Daher aus heiterem Himmel im April 2013 die Noteinweisung in die Psychiatrie. Hauptsächlich, da ich im gleichen Hause wohne, blieb die Verantwortung usw. bei mir hängen. Dazu familiärer Zwist, der dafür sorgte, dass ich seit einigen Monaten die Betreuung meiner Mutter übernehmen musste. Obwohl ich von Ärzten schon gefragt wurde, ob ich nicht eine Betreuung haben wolle.

Inzwischen sind die Forderungen der UG entweder bezahlt und der Rest kann durch (teil)fertige Arbeiten die noch nicht abgerechnet wurden erledigt werden.

Eine Beauftragung eines Rechtsanwaltes war mir nicht möglich. Und zu dem Zeitpunkt bis heute wäre auch die Finanzierung nicht möglich gewesen. Folge - Ich hätte zwar die Insolvenzordnung dahingehend befolgt, allerdings gleichzeitig einen Eingehungsbetrug begangen.

Ein direkter Kontakt zwischen Staatsanwaltschaft oder Gericht und mir hat es nicht gegeben. Es erfolgte ein polizeiliches Verhör. Dort legte ich die gesundheitliche Situation dar und habe auch die Erledigung der Schulden wie oben beschrieben nachgewiesen.

Ferner hatte ich aus verschiedenen Gründen die Unterstützung durch meine Freundin klein halten wollen und auch aus "eigentherapeutischen Gründen" die Schulden durch eigene Arbeit erledigen wollen. Ein Ausfall der Schulden stand somit nicht zur Debatte. Die Unterstützung durch die Freundin ist dem Gericht nicht bekannt.

Wie Eingangs geschrieben, habe ich nun einen Strafbefehl erhalten. Er beinhaltet 50 Tagessätze á 30 Euro.

Ergänzend - Die Sorgerechtsstreitigkeit entstand aus der Trennung zwischen später geschiedener Ehefrau und mir. Da ich im letzten Jahr vor der Trennung Hausmann war, sind dort einige Grundlagen für spätere finanzielle Probleme gelegt worden. Ich bin derzeitig in der Wohlverhaltensphase der Insolvenz.

Eine Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung würde sofort mit Kenntniserlangung durch meine geschiedene Frau und ihre Anwältin zum Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung führen. Wie das Gericht die Lage selber sieht kann ich nicht beurteilen.

Daher meine folgenden Fragen:

A - Würde hier Interesse bestehen meine Position gegenüber dem Amtsgericht Wolfsburg zu vertreten? Leider gegen Rechtsberatungsschein/Prozesskostenhilfe was auch immer zutrifft.
B - Ich halte die Höhe der Tagessätze und den Strafbefehl insgesamt für unangemessen. Da es mir faktisch überhaupt nicht möglich war, die Schritte für eine Insolvenz einzuleiten. Und inzwischen sämtliche Liquiditätsprobleme durch Kosten = Null Politik und die Einnahmen/kommenden Einnahmen zu beseitigen. Die Überschuldung will ich für die Zwischenzeit unkommentiert lassen.
C - Nach altem Recht war es so, wenn ein GmbH-GF keinen Konkursantrag stellte, dann ging alles in die Gesellschafter-GF-Haftung über. Die GmbH wurde zum Einzelunternehmen. Davon war ich in einem solchen Fall auch ausgegangen, allerdings ohne dieses bisher irgendwo ausgesagt zu haben. Ich war auch davon ausgegangen, dass die damit verwirkten Schulden nicht in die Insolvenz fallen. Für mich war klar: Wenn die Firma weiter läuft, dann muss ich trotz der Erschwernisse einen Erfolg generieren. Oder eben privat zahlen.

Sie sehen, ich sehe mich als unschuldig. Wer würde mir helfen wollen bzw. können?

Ich danke schon jetzt für die Bemühungen!

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