Insolvenzverschleppung bei Privatperson

19. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
alouette75
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 217x hilfreich)
Insolvenzverschleppung bei Privatperson


Gibt es auch bei Privatpersonen den (Straf-)Tatbestand der "Insolvenzverschleppung". In der InsO finde ich nur den Tatbestand bei jur. Personen.

Welche Möglichkeiten hätte man sonst, eine Privatperson zu "belangen"?

Ein Kunde hat bei uns im Frühjahr 2010 Leistungen im Wert von über 4.000 € bezogen, obwohl er seit Langem zahlungsunfähig ist. Ein außergerichtlicher Einigungsversuch ist wegen Ablehnung anderer Gläubiger gescheitert. Gemäß einer uns vorliegenden Forderungsaufstellung hat der Schuldner rd. 200.000 € Schulden, hat seit Jahren Lohnpfändungen laufen und steht mit dem Rücken mehr als nur an der Wand. Der Schuldner kann sich nach Auskunft seines Anwalts nicht dazu durchringen, einen Insolvenzantrag zu stellen.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7016 Beiträge, 3936x hilfreich)

Für Privatpersonen gibt es keine Insolvenzantragspflicht. In strafrechtlicher Hinsicht kommen in einem solchen Fall dann evtl. Straftatbestände wie Betrug oder Bankrott in Betracht.

Auch ein Gläubiger kann bei einer Privatperson im Übrigen einen Antrag auf Insolvenzeröffnung stellen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 382x hilfreich)

Eingehungsbetrug kommt m.E. auf jeden Fall in Betracht.

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3x Hilfreiche Antwort

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