Insolvenzverwalter /Gehaltspfändung

3. Januar 2024 Thema abonnieren
 Von 
Snowweit
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvenzverwalter /Gehaltspfändung

Hallo,

seit ungefähr anderthalb Jahren kann ich meine Verbindlichkeiten gegenüber fünf Gläubigern nicht mehr erfüllen. Daher beabsichtige ich, eine Privatinsolvenz anzustreben. Mein Gehalt wird bereits gepfändet, wodurch nur ein Gläubiger aktuell davon profitiert, während die anderen vier leer ausgehen. Stimmt es, dass der Privatinsolvenzverwalter, bei Einreichung der Privatinsolvenz, das Recht hat, Zahlungen der letzten 12 Monate, beispielsweise durch die Gehaltspfändung, zurückzufordern, um sie in die Insolvenzmasse einzubringen und unter allen fünf Gläubigern aufzuteilen?

Ergänzung: ich habe sonst keinerlei Vermögen oder Wertsachen.




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2654 Beiträge, 779x hilfreich)

Zitat (von Snowweit):
Stimmt es, dass der Privatinsolvenzverwalter, bei Einreichung der Privatinsolvenz, das Recht hat, Zahlungen der letzten 12 Monate, beispielsweise durch die Gehaltspfändung, zurückzufordern


Nennt sich Insolvenzanfechtung und es kann noch viel länger zurückgefordert werden. Meist ficht der IV aber nur 3 Monate vor Eröffnung an. Zumindest war das zu meiner Zeit so.
Das kann dir deine Schuldnerberatung/ RA, der / die den außergerichtlichen Einigungsversuch für dich macht, dir genau erklären.

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#2
 Von 
Snowweit
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Merci, angenommen, ich habe eine finanzielle Verpflichtung gegenüber einem Gläubiger aufgrund einer gerichtlich festgestellten unerlaubten Handlung. Diese rechtliche Entscheidung führte zur Pfändung meines Gehalts, sogar unterhalb der Pfändungsfreigrenzen. Besteht auch da die Möglichkeit, die gerichtlich festgesetzte Gehaltspfändung anzufechten und zurückzufordern- also Schulden aus einer Straftat?

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#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2654 Beiträge, 779x hilfreich)

Zitat (von Snowweit):
Besteht auch da die Möglichkeit, die gerichtlich festgesetzte Gehaltspfändung anzufechten und zurückzufordern

Ja. Aber ob komplett oder nur bis zur Pfändungsgrenze lt Tabelle weiß ich nicht. Auch muss geklärt werden ob während des Verfahrens der IV den pfändbaren Betrag laut Liste bekommt und der Gläubiger den Rest laut Beschluss oder ob der Beschluss durch die Inso aufgehoben wird. Das weiß alles vielleicht jemand anderes.
Dass Forderungen aus vbuH nicht von der RSB erfasst werden weißt du?

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#4
 Von 
Snowweit
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Ausführung.

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Dass Forderungen aus vbuH nicht von der RSB erfasst werden weißt du?


Ja, angenommen die Schulden aus vbuH wären jetzt vollständig abbezahlt und 4 Monate später beantrage ich die Privatinsolvenz, dann kann Insolvenzverwalter die Raten möglicherweise der letzten 2 Jahre zurückfordern! Und ich müsste nach der Privatinsolvenz (nach 3 Jahre) die Summe die vom Insolvenzverwalter vom Gläubiger zurückgefordert wieder monatlich zurückzahlen?
Habe ich das richtig verstanden?

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