Insolvenzverwalter beantragt bei Gericht mehrere Arbeitseinkommen zusammenzurechen

24. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Harry12
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 26x hilfreich)
Insolvenzverwalter beantragt bei Gericht mehrere Arbeitseinkommen zusammenzurechen

Hallo zusammen, meine Mutter befindet sich seit 2015 in der Insolvenz. Sie bezieht seit 2011 insgesamt 3 Renten. Jetzt hat der Inso Verwalter beim Amtsgericht beantragt, das Arbeitseinkommen (Renten) zusammenzurechnen.
Das hätte zur Folge, dass das unpfändbare Einkommen aus dem Gesamtbetrag der zusammenzurechnenden Einkünfte zu berechnen ist. So schreibt das Gericht.
Was bedeutet das jetzt genau? Ich hatte eigentlich gedacht das Einkommen wird von Anfang an addiert und danach berechnet?

Danke für Eure Antworten!

Insolvent und jetzt?

Insolvent und jetzt?

Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Du hast richtig gedacht.

Die Summe des Gesamteinkommens setzt sich aus den Summen der Teileinkommen zusammen.

Bei Arbeitseinkommen muss der Arbeitgeber die Pfändungsfreigrenze beachten.

Bei drei geringen Einkommen wäre somit von keinem Arbeitgeber etwas abzuführen.

Kommt es jedoch zu der Zusammenführung und übersteigt der Gesamtbetrag den Pfändungsfreibetrag, kann die Differenz gepfändet (einbehalten) werden.

berry

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry12
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 26x hilfreich)

so habe ich mir das gedacht.
Jetzt hat meine Mutter Renten in Höhe von insgesamt ca. 1370€. Von Ihrem Konto werden bereits jetzt schon ca. 238€ jeden Monat gepfändet (Auskehrung auf Pfändungsanderkonto). Dies verstehe ich auch nicht. Ist laut Tabelle doch viel zu viel? Ich meine es dürften nur ca. 165e sein? Sollte es bei Zusammenlegung der Renten noch mehr werden?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Die Bereiche Pfändung Arbeitseinkommen/Sozialleistungen und Pfändung von P-Konto sind streng voneinander zu trennen.

Für Pfändungen von einem P-Konto gilt die Pfändungstabelle zu § 850c ZPO erstmal nicht direkt. Da gibt es nur bestimmte Grundfreibeträge und evtl. zusätzliche Gelder, die monatlich durch entsprechende Erklärung von geeigneter Stelle frei sind. Die Grundfreibeträge entsprechen praktisch den geringsten Stufen der Pfändungstabelle.

Liegt eine Doppelpfändung Arbeitslohn und P-Konto vor und der Arbeitsverdienst liegt über den Grundfreibeträgen, dann laufen Pfändung Arbeitsentgelt und P-Konto nicht parallel. Vom P-Konto wird, obwohl bereits beim Arbeitsentgelt gepfändet wurde, trotzdem etwas pfändbar sein. Wenn der IV nicht freiwillig diese Gelder bei der Bank frei gibt oder aber die Bank das Schreiben des IV nicht ausreichen lässt, muss ein entsprechender Antrag beim Insolvenzgericht gestellt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry12
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 26x hilfreich)

jetzt haltet bitte nicht für ganz blöd. Was heißt das jetzt für mich als Laien, wenn die Einkommen zusammen gerechnet werden? Erhöht sich dadurch der pfändbare Betrag? Geht die Pfändungsfreigrenze runter?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wenn Einkommen zusammen gerechnet werden, erhöht sich die Basis von der das pfändbare Einkommen berechnet wird . Dann erhöht sich natürlich auch der Betrag, der pfändbar ist, im Gegensatz zu der Bewertung der einzelnen Einkommen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry12
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 26x hilfreich)

Ok, verstanden. Gibt es eine Tabelle dazu, wo ich den Betrag ersehen oder errechnen kann?



Zitat (von Eidechse):
Wenn Einkommen zusammen gerechnet werden, erhöht sich die Basis von der das pfändbare Einkommen berechnet wird . Dann erhöht sich natürlich auch der Betrag, der pfändbar ist, im Gegensatz zu der Bewertung der einzelnen Einkommen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry12
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 26x hilfreich)

Es sollen ab kommenden Monat ca. 320€ gepfändet werden, bei einem Renteneinkommen von insgesamt 1378€. Das kann doch in dieser Höhe nicht sein. Wäre ja weit unter dem Pfändungsbetrag laut Tabelle! Oder verstehe ich das wiede falsch?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.714 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen