Hallo, ich bin seit 2014 in Privatinsolvenz. Heute erhielt ich einen Anruf meiner Bezügestelle (öffentlicher Dienst), dass mein Insolvenzverwalter einen größeren 4stelligen Betrag aus Gehaltszahlungen von mir zurückgezahlt haben möchte, weil die Höhe meines pfändbaren Gehaltes über einen längeren Zeitraum falsch berechnet wurde. Angeblich liegt es wohl daran, dass meine fast Ex-Ehefrau fälschlicherweise unterhaltstechnisch berücksichtigt wurde. Nun meine Fragen:
Darf der IV denn das überhaupt? Es kann doch nicht meine Aufgabe sein, mein Gehalt auszurechnen bzw. die Richtigkeit der Höhe des Gehaltes zu beurteilen, zumal der IV auch regelmäßig meine Bezügemitteilungen zugesandt bekam, also über meine Gehaltszahlungen informiert war.
Ist nun meine Restschuldbefreiung
nach fünf Jahren in Gefahr?
Kann ich gegen diese Forderungen vorgehen?
Vielen Dank schonmal im voraus
Mike
-- Editiert von Mike H. am 30.08.2018 12:04
Insolvenzverwalter fordert Geld von Gehaltszahlungen zurück
30. August 2018
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Frage vom 30. August 2018 | 11:54
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvenzverwalter fordert Geld von Gehaltszahlungen zurück
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#1
Antwort vom 30. August 2018 | 17:24
Von
Status: Student (2426 Beiträge, 719x hilfreich)
Dein AG ist für die ordnungsgemäße Abführung verantwortlich und wird das dann mit dir klären.
#2
Antwort vom 6. September 2018 | 15:11
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDein AG ist für die ordnungsgemäße Abführung verantwortlich und wird das dann mit dir klären. :
Stimmt. Bekam Post vom Arbeitgeber. Der will nun 5000 Euro von mir zurückgezahlt haben. Letztendlich hat doch der aber Mist gemacht. Das bestätigte auch der Insolvenzverwalter. Er informierte zweimal meinen AG über den Beschluss des AG, dass meine von mir getrennt lebende Ehefrau nicht mehr zu berücksichtigen sei. Ich bin ja nun schon in der Privatinsolvenz. Wie soll ich da 5000 Euro zurückzahlen? Und vor allem, warum?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 6. September 2018 | 15:19
Von
Status: Student (2426 Beiträge, 719x hilfreich)
Es ist Geld, was dir nicht zugestanden hat.
Zurück zahlen musst du es und über das wie spricht man mit dem AG. Notfalls behält der den pfändbaren Betrag auch nach der Inso ein.
#4
Antwort vom 6. September 2018 | 17:55
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Der Arbeitgeber muss sich hinten anstellen, so einfach ist das.
#5
Antwort vom 7. September 2018 | 07:53
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 610x hilfreich)
Im Tarifvertrag gibt es auch Ausschlussfristen, darauf mal hinweisen. Bei Beamten der Wegfall der Bereicherung, da müsste man bei einem Rückforderungsbescheid vor das VG.
-- Editiert von Tasti123 am 07.09.2018 07:56
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