Hallo,
folgende Situation:
A bezieht Sozialhilfe und hat eine private Krankenversicherung die sich aus 3 Teilen zusammensetzt:
A. Private Pflegeversicherung
B. Krankenkostenversicherung für alle ambulanten und stationären Leistungen - mit Ausnahme zahnärztlicher Leistungen
C. Eine Krankenergänzungsversicherung für zahnärztliche Leistungen.
A erhält nun von seiner Versicherung ein Schreiben, dass der Insolvenzverwalter das Recht hat die Krankenergänzungsversicherung für zahnärztliche Leistungen rückwirkend ab Beginn des Insolvenzverfahrens zu kündigen.
Wenn nun der Insolvenzverwalter davon Gebrauch macht dann würde das doch im Klartext bedeuten, dass A für 6 Jahre nicht zum Zahnarzt gehen kann, da die Sozialhilfe nicht ausreichen dürfte um davon medizinische Behandlungen zu zahlen.
Ist dies tatsächlich so erlaubt? Hat A nicht ein Recht auf die Kostenübernahme von notwendigen zahnärztlichen Behandlungen?
Was wäre wenn A kurz nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zum Zahnarzt geht und der IV dann die Versicherung kündigt? Bleibt A dann auf den Kosten sitzen und muss sich erneut verschulden?
Und was passiert, wenn A tatsächlich innerhalb des Insolvenzverfahrens zahnärztlich schwer erkrankt, aber aus finanziellen Gründen eben nicht zum Zahnarzt gehen kann? Würde hiermit nicht der Tatbestand einer Körperverletzung vorliegen?
Wenn A dagegen rechtlich vorgehen will, an welches Gericht muss er sich dann wenden? An das Sozialgericht?
MfG
Insolvenzverwalter kündigt private Krankenversicherung
21. März 2018
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Frage vom 21. März 2018 | 16:36
Von
Status: Schüler (173 Beiträge, 42x hilfreich)
Insolvenzverwalter kündigt private Krankenversicherung
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#1
Antwort vom 21. März 2018 | 19:29
Von
Status: Unbeschreiblich (120331 Beiträge, 39875x hilfreich)
ZitatHat A nicht ein Recht auf die Kostenübernahme von notwendigen zahnärztlichen Behandlungen? :
Hat er.
Eventuell sollte man den Insolvenzverwalter mal vorsorglich darauf aufmerkasam machen, das bei Kündigung der Versicherung keine Versicherung von notwendigen zahnärztlichen Behandlungen mehr möglich ist.
Kann aber auch sein, das man eventuell eine preisgünstigere Versicherung abschließen muss, welche nur das nötigste abdeckt.
#2
Antwort vom 21. März 2018 | 21:08
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
Bei uns besteht die Pflicht zur Versicherung nur hinsichtlich des substitutiven Versicherungsschutzes.
D.h., das Zusatzbausteine durchaus gekündigt werden können.
Allerdings hat der IV nicht das Recht die Zahnversicherung zu kündigen, wenn Du die Beiträge aus Eigenmittel (dem Dir verbleibenden Betrag) bezahlst.
Er darf aber die die letzten vor der Insolvenzeröffnung gezahlten Beiträge vom PKV Unternehmen zurückfordern, was zur Folge hat, dass Du auch diese Beiträge nachzahlen müstest.
ZitatHat A nicht ein Recht auf die Kostenübernahme von notwendigen zahnärztlichen Behandlungen? :
Wenn ein Vertrag besteht, dann ja. Aber nicht grundsätzlich.
Nö, denn die hier angeführten Gründe liegen ja im eigenen Verantwortungsbereich.ZitatUnd was passiert, wenn A tatsächlich innerhalb des Insolvenzverfahrens zahnärztlich schwer erkrankt, aber aus finanziellen Gründen eben nicht zum Zahnarzt gehen kann? Würde hiermit nicht der Tatbestand einer Körperverletzung vorliegen? :
Bei Zahlungsverzug würde im übrigen auch die PKV nicht leisten.
ZitatWenn A dagegen rechtlich vorgehen will, an welches Gericht muss er sich dann wenden? :
An das Insolvenzgericht, da er sich gegen das Verhalten des IV zur Wehr setzen will.
PKV ist bis auf die Pflegeversicherung Privatrecht. Für Klagen gegen die PKV wäre das Amts- oder Landgericht zuständig.
Berry
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#3
Antwort vom 21. März 2018 | 22:02
Von
Status: Schüler (173 Beiträge, 42x hilfreich)
Kann mir das mal jemand erklären, wieso wir eine Versicherungspflicht für ärztliche Leistungen haben, aber nicht für zahnärztliche Leistungen?
Zitat:Allerdings hat der IV nicht das Recht die Zahnversicherung zu kündigen, wenn Du die Beiträge aus Eigenmittel (dem Dir verbleibenden Betrag) bezahlst.
Die Beiträge zahlt ja das Sozialamt.
Zitat:
Zitat (von Sternenbande):
Wenn A dagegen rechtlich vorgehen will, an welches Gericht muss er sich dann wenden?
An das Insolvenzgericht, da er sich gegen das Verhalten des IV zur Wehr setzen will.
Darum geht es nicht. Es geht viel mehr darum, dass ein Insolvenzverwalter überhaupt das Recht hat zu entscheiden, dass ein Schuldner 6 Jahre nicht zum Zahnarzt gehen kann bzw. dass man einem Mittellosen in Deutschland zahnärztliche Behandlungen verweigern kann. Was passiert, wenn A nun tatsächlich Kieferkrebs bekommt? Dann soll er für die Behandlung 10.000 Euro von seinem Regelsatz bezahlen oder wie?
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