Hallo zusammen.
ich bin z.Z. in einer Privatinsolvenz und habe zwei Arbeitgeber auf Teilzeit, kein Minijob.
Heute wollte ich mal nach einer Gehaltserhöhung nachfragen und habe meinem Chef gesagt das ich auf meiner anderen Arbeitstelle wesentlich mehr verdienen würde.
Daraufhin sagt mein Chef: er wisse wieviel ich verdiene, da er regelmässig meine Gehaltsabrechnungen von meinem Insolvenzverwalter erhält, wozu wüsste er aber eigentlich auch nicht....
Das hatte mich total geschockt ,da ich mir auch gar nicht erklären kann welchen nutzen das hätte.
Ich hatte bereits vor der Insolvenz bei beiden Arbeitgebern gearbeitet und muss jede 4 Monate meine Gehaltsabrechungen dem Insolvenzverwalter senden, mein Konto ist auch ein P-Konto.
Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen das es legal ist einfach die Gehaltsabrechnung mit allen Daten an einen anderen Arbeitgeber zu senden.
Hat jemand eine Ahunung davon oder sowas schon mal selbst gehabt ?
-- Editiert von User am 16. Dezember 2025 21:56
Insolvenzverwalter sendet regelmässig Gehaltsabrechnungen an zweiten Arbeitgeber
16. Dezember 2025
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Frage vom 16. Dezember 2025 | 21:33
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvenzverwalter sendet regelmässig Gehaltsabrechnungen an zweiten Arbeitgeber
#1
Antwort vom 17. Dezember 2025 | 13:38
Von
Status: Philosoph (13392 Beiträge, 4791x hilfreich)
Zitat :Das hatte mich total geschockt ,da ich mir auch gar nicht erklären kann welchen nutzen das hätte.
Es geht um die Ermittlung bzw. den Nachweis der Zulässigkeit gegenüber des Arbeitgebers, dass Teile des Einkommens gepfändet werden dürfen, obwohl das einzelne Gehalt für sich genommen die Pfändungsfreigrenze nicht überschreitet.
Die Pfändung wird erst durch die Überschreitung der Pfändungsfreigrenze durch den zweiten Job möglich.
Der AG, bei dem gepfändet werden soll, braucht aber einen Nachweis über die Zulässigkeit der Abführung eines Teils eines für sich genommenen unpfändbaren Einkommens.
Zitat :...wozu wüsste er aber eigentlich auch nicht....
Es ist die rechtliche Absicherung für den Arbeitgeber, der den pfändbaren Teil des Einkommens direkt an den Insolvenzverwalter auskehrt.
Ohne diesen Nachweis dürfte er nichts von Deinem Gehalt an den Insolvenzverwalter zahlen.
-- Editiert von User am 17. Dezember 2025 13:50
#2
Antwort vom 17. Dezember 2025 | 17:27
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die ausführliche Antwort.
Das ergibt für mich Sinn, aber was keinen Sinn ergibt ist das ich die Gehaltsnachweise alle 6 Monate an den Insolvenzverwalter senden muss und er sendet es dann an meinen Chef weiter.
Nach 6 Monaten ist doch alles gelaufen, wo will er wissen was er vom Gehalt abhalten sollte ?
LG
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#3
Antwort vom 18. Dezember 2025 | 09:49
Von
Status: Philosoph (13392 Beiträge, 4791x hilfreich)
Zitat :Nach 6 Monaten ist doch alles gelaufen, wo will er wissen was er vom Gehalt abhalten sollte ?
Sind beide Deiner Gehälter / Löhne variabel, also Stundenlohn, oder bekommst Du bei mindestens einem der Jobs ein Festgehalt?
Wenn mindestens eines der einkommen aus den beiden Jobs fix ist, ist die Rechnung ziemlich einfach.
Als Beispiel:
Pfändungsfreigrenze: 1560€
Festgehalt Job 1: 1300€
Lohn Job 2 (Stundenlohn): 1000 - 1300 €
Das Geld aus Job 1 bekommst Du voll, von Job 2 erhältst Du 260€, alles was diesen Betrag übersteigt, geht an den Insolvenzverwalter.
Es wäre rechnerisch also egal, dass dein Einkommen aus Job 2 variiert.
Wenn beide Jobs auf Stundenlohnbasis laufen, wäre die einfachste Lösung den Pfändungsfreibetrag auf beide Arbeitgeber aufzuteilen und den überschüssigen Betrag bei beiden zu pfänden.
Jeder AG darf Dir also einen festen Betrag deines Lohns/Gehalts auszahlen, alles was diesen Betrag überschreitet, müssen die AG an den Insolvenzverwalter abführen.
-- Editiert von User am 18. Dezember 2025 09:56
#4
Antwort vom 18. Dezember 2025 | 19:16
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Sind beide Deiner Gehälter / Löhne variabel, also Stundenlohn, oder bekommst Du bei mindestens einem der Jobs ein Festgehalt?
Wenn mindestens eines der einkommen aus den beiden Jobs fix ist, ist die Rechnung ziemlich einfach.
Danke für dein Beitrag, dass beantwortet aber meine Frage nicht, was mein Chef mit den Abrechnungen von meinem Arbeitgeber nach 6 Monaten machen soll ?
Im übrigen konnte man den Freibetrag nicht aufteilen, dass Gericht wollte das ich mich für einen Arbeitgeber entscheide bei dem gepfändet werden soll.
LG
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