Insolvenzverwalter will Gehalt zurück

13. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Kikoushi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Insolvenzverwalter will Gehalt zurück

Hallo, folgende Situation ist bei mir eingetreten:
Habe die letzten Monate vor meiner Kündigung mein Gehalt nur schleppend und zu Teilen bekommen.
Ende Juni kam die Kündigung vom Arbeitgeber, mit Kündigung zum 31. August. Es fehlten mir insgesamt 6 Monate Gehalt.
Am 31. August habe ich zwei Monatsgehälter überwiesen bekommen, es fehlen also noch 4 Monatsgehälter.
Habe vor ein paar Tagen beim Arbeitsamt ein Formular bekommen für das Insolvenzgeld. Das habe ich ausgefüllt und vorgestern per Post rausgeschickt. Gestern habe ich dann aber per Post ein Schreiben vom Insolvenzverwalter bekommen, dass ich 2 Monatsgehälter von der Überweisung vom 31. August + ein Teil von einem Gehalt vom August letzten Jahres in die Insolvenzkasse zurück zahlen soll, laut § 130 und weil ich die Zahlungsunfähigkeit ja schon seit Februar 2015 wüsste, was zwar stimmt, aber ich habe auch nur auf das Gehalt gewartet, damit mein Chef die Rechnungen an die Lieferanten bezahlen konnte.

Bin derzeit Arbeitssuchend und kann mir das nicht leisten, die wollen über 2000€ von mir haben. Kann ich das Anfechten? Sehe es nicht ein für erbrachte Leistung Geld zurück zu zahlen.

Und muss ich zusätzlich zum Formular an das Arbeitsamt noch das Formular vom Insolvenzverwalter ausfüllen, weil mir noch Gehälter fehlen?

Ich hoffe, es ist einigermaßen Verständlich, bin gerade etwas aufgewühlt. Vielen Dank.

-- Editier von Kikoushi am 13.11.2016 09:40




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7018 Beiträge, 3936x hilfreich)

Tja da hat der IV die Anfechtung erklärt, wenn Sie von der Zahlungsunfähigkeit wussten, dann werden Sie vermutlich auch schlechte Karten haben, sich gegen den Anfechtungsanspruch zu wehren. Genaueres kann man Ihnen aber nur nach Durchsicht aller Unterlagen sagen. Das geht aber über das, was hier im Forum erlaubt ist, hinaus.

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16243x hilfreich)

Zur Randnotiz: Wenn der Arbeitgeber sich seit Januar/Februar bereits als Zahlungsunfähig durchgewurschtelt hat und das bis Ende August 2015 und wenn jetzt erst Post vom Insolvenzverwalter kommt, frage ich mich erst mal: Wieso hat das so lange gedauert? Wann wurde die Insolvenz beantragt? Ging es dem Arbeitgeber womöglich zwischenzeitlich wieder besser und es kam ein Rückschlag? Diese Frage könnte wichtig sein.

Hier könnte zudem eine Insolvenzverschleppung vorliegen. Das könnte insofern ein Pluspunkt sein, als man hier gegebenenfalls einen Geschäftsführer persönlich haftbar machen könnte (je nach Rechtsform). Auch für die fehlenden 4 Monatsgehälter.

Die Anfechtungsgründe nach §130 sind auch nicht so leicht. Vorrübergehende Zahlungsschwierigkeiten helfen da dem Insolvenzverwalter nicht. Es muss wirklich eine klare Zahlungsunfähigkeit erkennbar sein.

Ich würde mit dem Nachweis auf die aktuelle Arbeitslosigkeit beim örtlichen Gericht vorbei schauen und einen beratungsschein abholen. Mit diesem zu einem Anwalt für Arbeitsrecht und mit ihm mal die Details inklusive der obigen Hinweise besprechen. Auch das weitere Vorgehen besprechen hinsichtlich Insolvenzverwalter oder der Frage, von wem man sich das Geld zurückholt.

-- Editiert von mepeisen am 13.11.2016 16:51

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kikoushi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zur Randnotiz: Wenn der Arbeitgeber sich seit Januar/Februar bereits als Zahlungsunfähig durchgewurschtelt hat und das bis Ende August 2015 und wenn jetzt erst Post vom Insolvenzverwalter kommt, frage ich mich erst mal: Wieso hat das so lange gedauert? Wann wurde die Insolvenz beantragt? Ging es dem Arbeitgeber womöglich zwischenzeitlich wieder besser und es kam ein Rückschlag? Diese Frage könnte wichtig sein.

Hier könnte zudem eine Insolvenzverschleppung vorliegen. Das könnte insofern ein Pluspunkt sein, als man hier gegebenenfalls einen Geschäftsführer persönlich haftbar machen könnte (je nach Rechtsform). Auch für die fehlenden 4 Monatsgehälter.

Die Anfechtungsgründe nach §130 sind auch nicht so leicht. Vorrübergehende Zahlungsschwierigkeiten helfen da dem Insolvenzverwalter nicht. Es muss wirklich eine klare Zahlungsunfähigkeit erkennbar sein.

Ich würde mit dem Nachweis auf die aktuelle Arbeitslosigkeit beim örtlichen Gericht vorbei schauen und einen beratungsschein abholen. Mit diesem zu einem Anwalt für Arbeitsrecht und mit ihm mal die Details inklusive der obigen Hinweise besprechen. Auch das weitere Vorgehen besprechen hinsichtlich Insolvenzverwalter oder der Frage, von wem man sich das Geld zurückholt.

-- Editiert von mepeisen am 13.11.2016 16:51


Vielen Dank für die Antwort. Also im Grunde ging es der Firma (Einzelperson) jahrelang nicht gut, schon seit ca. 2010. Es ging immer rauf und runter mit den Zahlen. Angefangen mit der späteren Zahlung des Gehaltes hat es ca. Ende 2014, damals immer nur 1 Monat im Rückstand, erst Anfang 2016 wurde es immer schlimmer, bis sich das Gehalt auf insgesamt 6 Monate aufgestockt hatte, ich habe immer mal wieder einen Teil überwiesen bekommen. Habe auf guter Hoffnung, dass es besser wird noch so lange ausgehalten. Dann kam im Juni diesen Jahres der Entschluss, die Firma aufzulösen. Dann kam für mich halt Ende Juni die Kündigung. Insolvenzeröffnung war aber erst am 27.09.2016.
Warum ich einmal 389€ vom 01.06.2015 und 1770€ vom 31.08.2016 zurück geben muss, ist mir auch schleierhaft.

Werde nächste Woche dann auf Ratschlag zum Amtsgericht gehen und mir einen Beratungsschein holen. Mal sehen, was dabei herauskommt.




-- Editiert von Kikoushi am 13.11.2016 17:40

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16243x hilfreich)

Zitat:
Warum ich einmal 389€ vom 01.06.2015 und 1770€ vom 31.08.2016 zurück geben muss, ist mir auch schleierhaft.

Kann dir hier auch niemand beantworten.
Kam das Gehalt auch mal von anderen Konten? Dann hier ggf. Verwandte des Firmeninhabers mal eingesprungen waren?

Bei einer Einzelperson mit persönlicher Haftung würde ich persönlich den Weg suchen, die Forderung für das Gehalt anzumelden, allerdings als sogenannte vbuH (vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung). Damit sie nicht in der Insolvenz untergeht. Näheres solltest du mit dem Anwalt besprechen. Das geht dann hier im Forum wirklich zu weit, da sich der Anwalt ggf. Bilanzen u.ä. anschauen muss, um diese Argumentation erfolgreich zu vertreten. Wenn der zwei Jahre lang die Insolvenz verschleppt, ist das nicht mehr OK.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7018 Beiträge, 3936x hilfreich)

***Mit diesem zu einem Anwalt für Arbeitsrecht und mit ihm mal die Details inklusive der obigen Hinweise besprechen.***

Ein RA für Arbeitsrecht ist hier mit Sicherheit die falsche Wahl. Da sollte ein Insolvenzrechtler hinzu gezogen werden.

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