Insolvenzverwalter will beim ersten Besuch Pfänden

31. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12331.08.2009 17:35:10
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Insolvenzverwalter will beim ersten Besuch Pfänden

Hallo Guten Abend,

ein Freund von mir hat vor kurzem einen Eigenantrag auf Regelinsolvenz gestellt. Er bekam dann auch Post von Gericht, dass alles okay sei und dass das Insolvenzverfahren eröffnet sei. Man hat ihm dann auch einen Insolvenzverwalter zugeteilt. Dieser war unglaublich schwer zu erreichen und kam dann später privat bei ihm vorbei. Direkt beim ersten Besuch hat er gefragt ob ein Auto vorhanden sei. Diese Frage wurde bejaht und nun müssen die beiden (nicht verheiratet) 250 € für eben diesen Wagen bezahlen. Diese 250 € seien dazu da, den Wagen aus der Insolvenzmasse auszulösen. (Der Anwalt hat einfach mal den Wagen auf diesen Betrag geschätzt) In der Wohnung befindet sich auch ein 5 Jahre alter Plasmabildschirm der nun wahrscheinlich auch gepfändet werden soll.

Irgendwie kommt mir das spanisch vor. Der Treuhänder sollte doch dazu da sein um den Schuldner zu helfen und nicht um direkt mal die Wohnung leerzupfänden oder? Ich frage mich auch, was mit den gepfändeten Dingen passiert, da der Schuldner doch niemanden bevorteilen darf?! Geht das dann in die Tasche des Anwaltes?

Dann fragte der Schuldner den Anwalt was aus einer Pfändung werde die auf seinem Konto sei. Darauf der Anwalt:" Fragen sie den Gläubiger ob er die Pfändung zurücknimmt oder eröffnen sie einfach ein neues Konto!"

Für Fragen war er (Anwalt) nicht im Mindesten zugänglich.

Hintergrundinfo...

Der Schuldner lebt in einer eheähnlichen Gemeinschaft, mit einem leiblichen und einem Stiefkind. Er und seine Lebensgefährtin sind nicht berufstätig.

Wie schon gesagt...mir kommt das ganze eigenartig vor. Kann mir bitte jemand etwas dazu sagen?

Vielen Dank im Vorraus!

Grüsse
Zora

Insolvent und jetzt?

Insolvent und jetzt?

Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1589 Beiträge, 976x hilfreich)

Der Insolvenzverwalter pfändet nicht. Er hat aber die pfändbaren Gegenstände zur Masse zu ziehen. Ein PKW des nicht berufstätigen Schuldners gehört dazu.
Pfändbar ist auch ein Plasma TV, wenn es andere Fernseher im Haushalt gibt oder der Plasmafernseher durch einen Fernseher einfachster Machart (Minibildschirm s/w) ausgetauscht werden kann.
Sind die Ablösesummen okay (und 250 € für das Auto kommen mir nicht viel vor) würde ich darauf eingehen.
Der Verwalter ist auch keineswegs dazu da, um dem Schuldner zu helfen, sondern um Vermögensgegenstände zur Masse zu ziehen. Das Vorgehen erscheint mir völlig korrekt.
Pfändungen werden den Verwalter nur in Bezug auf die Masse interessieren. Natürlich kann er dem Schuldner trotzdem kostenlos helfen, aber er muss es nicht.
Allein der Umstand, dass der Verwalter Rechtsanwalt ist, heißt für den Schuldner nicht, dass er nunmehr Anspruch auf kostenlose anwaltliche Beratung hat.
Die Pfändung des Kontos wird nach Insolvenzeröffnung nicht mehr bedient werden, da die Insolvenzeröffnug vorgeht.
Dadurch löst sich aber die durch die Pfändung ausgelöste Pfandverstrickung nicht. Die Pfändung als solche bleibt weiter bestehen. Das zu klären (wenn es nach Insolvenzeröffnung überhaupt zu Problemen führt) bleibt, solange die Masse nicht betroffen ist, Sache des Schuldners.
Auch insofern ist die Auskunft des Insolvenzverwalters vielleicht nicht besonders hilfreich, aber korrekt.

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1589 Beiträge, 976x hilfreich)

Hatte ich eben vergessen: Wenn der Verwalter Dinge (Auto, Fernseher) zur Masse zieht oder einen entsprechenden Betrag als Ablösesumme entgegennimmt, bevorzugt der Schuldner selbstverständlich nicht einzelne Gläubiger, sondern handelt so wie er sollte.
Die vereinnahmten Beträge landen auch nicht direkt in der Tasche des Verwalters. Hiervon werden zunächst die Gericht,- und Verwalterkosten bezahlt, was danach noch übrig bleibt wird gleichmäßig an die Gläubiger verteilt.
Bei Zahlung von 250 € für das Auto plus Zahlung für den Plasmabildschirm, wird zur Verteilung an die Gläubiger nichts übrig bleiben.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mimic2007
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 57x hilfreich)

Ich habe das jetzt gerade gelesen und frage mich welchen Wert euer Auto denn hat?
Ich bin selbst in der Insolvenz und mußte kein Auto ablösen da der Wert des Autos unter 1500€ lag und auch bis heute noch liegt!.

Zweite Frage....Ist das Auto auf den Schuldner zugelassen?!

Grundsätzlich muss der Schuldner vor Insolvenzeröffnung alle Einnahmen und Wertgegenstände offenlegen.Frage ist immer wie die Werte sind.Welchen Wert hat denn der Fernseher?!

Aufgaben der Insolvenzverwalters ist eben die Insolvenz zu verwalten.Mehr nicht!
Wie mein Vorredner schon erwähnte ist dieser nicht da um dich zu Verteidigen.
Und bevor deine Gläubiger was bekommen werden alle Gerichts/Verwaltungskosten davon getilt.Dann wird der Insolvenzverwalter bezahlt und erst dann kommen die Gläubiger an die Reihe( vorrausgesetzt am Ende ist überhaupt etwas in der Insolvenzmasse).

Übrigens ist das Amt des Insolvenzverwalters nicht gerade sehr begehrt, da der Anwalt in diesem Amt, meistens umsonst arbeitet ( bei einem sogenannten 0 Plan).

Übrigens eins Vorweg, wenn du deine Lohnsteuer machst und etwas zurückbekommst, wird dein Insolvenzverwalter diese Geld pfänden! Also nicht überrascht sein wenn dem so ist!

-----------------
"****Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht.****"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12331.08.2009 17:35:10
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Guten Tag,

erst einmal Dank an salkavalka für die ausführliche Antwort! Wenn man es so sieht ergibt es natürlich einen Sinn.

an Mimic:
Naja der Wagen ist ein (glaube ich) 13 Jahre alter Opel Astra Kombi. (müsste ich nachfragen) Einen Wert von 1500€ hat er niemals. (Mehr Beulen und Schäden als alles andere) Und ja er ist auf den Schuldner zugelassen. Der Wagen wurde auch beim Eröffnungsantrag bei Gericht offengelegt.

Das mit der Steuerrückzahlung ist mir bekannt aber danke nochmals für den Hinweis :)

Achso der Fernseher. Mh ich glaube mich erinnern zu können , dass dieser von seiner Lebensgefährtin mit in die Beziehung gebracht wurde. Über den Wert kann ich nichts sagen. Ist halt ein riesiges Ding aber auch schon relativ betagt.

Ach so, der Anwalt gab ihm direkt mal einen Schrieb im dem er den Schuldner darüber informierte , dass jählich eine Zahlung von 150 € fällig sei und bei Nichtzahlung das Insolvenz gesprengt (anders ausgedrückt) werde.

Die beidem haben einen 12 jährigen Sohn und eine 4 Monate alte Tochter, und beide keinen Job. Wie soll das alles bezahlt werden.

(Ich habe damals meinen Mann kennengelernt als er bankrott ging. Ich habe für ihn die Insolvenz gemacht also selber schon die ganze Prozedur durchlaufen. Nur hier kommt mir alles so eigenartig vor)

LG
Zora

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mimic2007
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 57x hilfreich)

quote:
Ach so, der Anwalt gab ihm direkt mal einen Schrieb im dem er den Schuldner darüber informierte , dass jählich eine Zahlung von 150 € fällig sei und bei Nichtzahlung das Insolvenz gesprengt (anders ausgedrückt) werde.


Das ist ja völliger Schwachsinn.Jedenfalls wenn die Insolvenz auf einem Nullplan beruht!
Der Verwalter kann Einkünfte pfänden wenn sie über dem Selbstbehalt liegen.Aber in einer Insolvenz muss man nicht jedes Jahr einen Betrag x bezahlen.

Also ich mach mir ernsthaft Sorgen darüber was das für ein Insolvenzverwalter ist.


Also bei den Werten( Auto, Fernseher), glaube ich kaum das er diese Pfänden darf.
Ich darf wie gesagt lt.meinen Verwalter ein Auto bis 1500€ behalten.
Und wenn die Partnerin beweisen kann das es ihr Fernseher ist kann der schonmal garnicht gepfändet werden.

Hört sich alles sehr komisch an.

Ist die Insolvenz denn mit einem 0 Plan?!

-----------------
"****Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht.****"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12331.08.2009 17:35:10
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Mimic,

was meinst du mit einem 0 Plan. Kenne den Ausdruck gar nicht.

Grüsse
Zora

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mimic2007
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 57x hilfreich)

Guten Morgen Zora,

von einem Nullplan spricht man, wenn vorrauszusehen ist das die Gläubiger am ende der Insolvenz nicht einen Cent vom Schuldner sehen.

Wenn also das Einkommen unter der Pfändungsgrenze liegt und man auch keine anderen veräusserbaren Wertsachen hat.

Selbst wenn ab und an ein wenig in die Insolvenzmasse geht wie zb.Lohnsteuerrückzahlung, deckt das am ende höchstens die Verfahrenskosten.

Ich selbst habe einen Nullplan in meiner Inso daher kenne ich mich damit auch bestens aus,

-----------------
"****Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht.****"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Die Antworten von Mimic2007 enthalten leider einige Fehler.

quote:<hr size=1 noshade>von einem Nullplan spricht man, wenn vorrauszusehen ist das die Gläubiger am ende der Insolvenz nicht einen Cent vom Schuldner sehen. <hr size=1 noshade>


Im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens spricht man eigentlich gar nicht von einem Null-Plan. Die Bezeichnung Null-Plan oder ggf. auch flexibler Null-Plan stammt vielmehr aus dem Schuldenbereinigungsverfahren, dass dem Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens zwangsläufig vorgehen muss. In dem Schuldenbereinigungsverfahren werden die Gläubiger angeschrieben und diesen wird dann ein Schuldenbereinigungsplan vorgeschlagen. Meistens wird in diesen Schuldenbereinigungsplänen eine Regelung aufgenommen, dass der Schuldner für die Dauer von 6 Jahren sein pfändbares Einkommen aus abhängiger Beschäftigung oder Sozialleistungen zur Gläubigerbefriedigung einsetzen wird. Wenn es dieses jedoch nicht gibt und auch keine sonstigen Zahlungen angeboten werden können, dann redet man vom Null-Plan.

Mimic2007 hat sich also im Prinzip auf das falsche Verfahrensstadium bezogen.

quote:<hr size=1 noshade>Übrigens ist das Amt des Insolvenzverwalters nicht gerade sehr begehrt, da der Anwalt in diesem Amt, meistens umsonst arbeitet ( bei einem sogenannten 0 Plan). <hr size=1 noshade>


Der Insolvenzverwalter oder Treuhänder arbeitet nicht umsonst, auch wenn kein Geld zur Insolvenzmasse fließen wird. In einem solchen Fall wird das Insolvenzverfahren nämlich nur eröffnet, wenn der Schuldner einen Antrag auf Verfahrenskostenstundung gestellt hat. Sonst müsste die Insolvenzeröffnung nämllich mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse abgewiesen werden. Bei bestehender Verfahrenskostenstundung bekommt der IV/TH die Vergütung, die nicht durch die Insolvenzmasse gedeckt ist von der Staatskasse. Diese versucht dann nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens und ggf. erteilter Restschuldbefreiung dann das Geld vom Schuldner wieder zu holen.

quote:<hr size=1 noshade>quote:
--------------------------------------------------------------------------------
Ach so, der Anwalt gab ihm direkt mal einen Schrieb im dem er den Schuldner darüber informierte , dass jählich eine Zahlung von 150 € fällig sei und bei Nichtzahlung das Insolvenz gesprengt (anders ausgedrückt) werde.
--------------------------------------------------------------------------------


Das ist ja völliger Schwachsinn.Jedenfalls wenn die Insolvenz auf einem Nullplan beruht!
Der Verwalter kann Einkünfte pfänden wenn sie über dem Selbstbehalt liegen.Aber in einer Insolvenz muss man nicht jedes Jahr einen Betrag x bezahlen. <hr size=1 noshade>


Als völligen Schwachfug würde ich das jetzt nicht abtun. Dafür müsste man den genauen Inhalt kennen. Für mich hört sich das eher danach an, ob ein ganz allgemeines Info-Schreiben ausgehändigt wurde, in dem der gesamte Ablauf über Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Aufbebung desselben und anschließender Restschuldbefreiungsphase erläutert wurde. In der Restschuldbefreiungsphase ist es nämlich tatsächlich so, dass der TH einen Anspruch auf eine jährliche Mindestvergütung hat. Das sind derzeit 100 € + evtl. weitere Auslagen+ MwSt. Da könnte durchaus schonmal ein Betrag von 150 € zusammen kommen. Hat der Schuldner für die Restschuldbefreiungsphase keine Stundung beantrag und erhalten, dann muss er selbst dafür Sorge tragen, dass der TH diese jährliche Vergütung auch erhält. Zahlt er sie nicht, dann kann der TH gem. § 298 InsO unter den dort genannten weiteren Voraussetzungen einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen. Ggf. war das in dem Schreiben gemeint.

quote:<hr size=1 noshade>Also bei den Werten( Auto, Fernseher), glaube ich kaum das er diese Pfänden darf.
Ich darf wie gesagt lt.meinen Verwalter ein Auto bis 1500€ behalten.
<hr size=1 noshade>


Es wurde ja bereits darauf hingewiesen, dass ein IV/TH nicht pfändet sondern dass die pfändbaren Gegenstände Insolvenzmasse darstellen. Ob ein Gegenstand pfändbar ist, richtet sich nicht nach dem Wert. Bei einem PKW kommt es allein darauf an, ob der Schuldner ihn für die Arbeit und sei es nur für den Arbeitsweg benötigt. Ist man arbeitslos, dann die der PKW pfändbar und gehört zur Insolvenzmasse. Aber das hat ja bereits salkavalka erklärt und auch wie es sich mit dem Fernsehgerät verhält.

Wenn pfändbare Gegenstände einen geringen Wert haben, kann es allerdings passieren, dass der IV/TH auf eine Wegnahme des Gegenstandes verzichtet. Der IV/TH ist ja nicht an dem Gegenstand selbst sondern an dem Erlös, den er daraus erzielen kann, interessiert. Da der IV/TH in den meisten Fällen nicht selbst die Zeit und Möglichkeiten hat, die Gegenstände zu verkaufen, beauftragt er Verwertungsunternehmen mit der Verwertung. Diese kosten natürlich auch was, sodass es durchaus dazu kommen kann, dass die entstehenden Kosten ganz schnell den möglicherweise zu erzielenden Erlös übersteigen. Dann lohnt sich eine Verwertung nicht. Daher kann es passieren, dass durchaus pfändbare Gegenstände dem Schuldner belassen werden.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mimic2007
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 57x hilfreich)

Rein Rechtlich gesehen, gebe ich EIDECHSE sicherlich recht.
Allerdings sieht es in der Realität bei den meisten Privatinsolvenzen so aus wie beschrieben.

Da viele Privatinsolvenzen auf einen sogenannten Nullplan hinauslaufen wird auch meist die Verfahrensstunden anberaumt ( wie auch in meinem Verfahren geschehen).

Das mit der "Sprengung" der Insolvenz bei Nichtzahlung ist daher bei einem Nullplaninsolvenzverfahren unrelevant.Insolvenz wird ja auch nur eröffnet wenn alle vorhergehenden Einigungsversuche gescheitert sind.Daher laufen viele Insolvenzen auf einen Nullplan hinaus.

Das mit der Vergütung des Insolvenzverwalters bei Nullplan ist richtig wie EIDECHSE es beschrieben hat.Da gebe ich einen Fehler meinerseits gerne zu.


-----------------
"****Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht.****"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1589 Beiträge, 976x hilfreich)

Nee mimic, das hast du nicht richtig verstanden.
Im Verbraucherinsolvenzverfahren ist es zwingende Voraussautzung, dass zunächst außergerichtlich versucht wird, sich auf der basis eine Planes, wie die Schulden abbezahlt werden sollen, zu einigen.
Manche Schuldner haben aber weder Vermögen noch pfändbares Einkommen. Die können ihren Gläubigern als "Schuldentilgungsplan" nur anbieten: Ich hab nichts, aber wenn ich was kriegen sollte, wird es gleichmäßig an alle Gläubiger verteilt.
Das nennt sich wie eidechse schon sagte, flexibler Nullplan.
Auf so einen Schuldentilgungsplan lassen sich naturgemäß (wenn wunderts) nicht genügend Gläubiger ein.
Erst dann kann der Schuldner überhaupt einen Insolvenzantrag stellen. Wenn der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan nur an der Zustimmung einzelner Gläubiger scheiterte, kann das Gericht unter bestimmten Bedingungen diese Zustimmung ersetzen.
Da ein Nullplan aber kaum Chancen hat von den Gläubigern angenommen zu werden, wird es das in den meisten Fällen gar nicht erst versuchen. Erst wenn es soweit kommt, kommt die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Frage.
Ein Insolvenzverfahren dürfte eigentlich nur eröffnet werden, wenn wenigstens genug Vermögen da ist, um die Gerichts- und Verwalterkosten zu bezahlen.
Viele Leute haben aber auch dieses Geld nicht mehr und könnten somit nie die Restschuldbefreiung erlangen.
Deswegen wurde die Stundung eingeführt. Die heißt im Klartext: das Geld um wenigstens die Verfahrenkosten zu bezahlen ist jetzt nicht vorhanden. Diese Kosten werden dem Schuldner zunächst gestundet. Er braucht erstmal keine Gerichtskosten zu zahlen und die Kosten des Verwalters werden zunächst aus der Staatskasse zu Lasten der Allgemeinheit bezahlt.
Dann kann das Verfahren, obwohl weit und breit nichts in Sicht ist, wie die Kosten dafür gezahlt werden können, trotzdem eröffnet werden.
Erst dann spricht man von einer Insolvenz. Und in einer Insolvenz werden in aller Regel keine Pläne mehr gemacht, wie die Schulden zu tilgen sind. Da wird Vermögen eingezogen und verwertet, davon die Verfahrenskosten bezahlt und der Rest an die Gläubiger verteilt.
Darum ist es nicht richtig, wenn Du sagst: viele Insolvenzverfahren laufen auf einen Nullplan hinaus.
Richtig ist: Wenn der Schuldner nun gar nichts mehr hat, kann er seinen Gläubigern auch keinen vernünfitigen Plan anbieten, wie er seine Schulden ansatzweise tilgen will , der Plan wird scheitern.
Wenn jemand gar nichts mehr hat, werden ihm die Kosten des Verfahrens gestundet (und das Verfahren kostet was, wenn das Geld nicht mehr reinkommt, kommt die Allgemeinheit dafür auf, dass der Schuldner seine Schulden los wird).
Im Verfahren selber gibt es keine Pläne.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mimic2007
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 57x hilfreich)

@ salkavalka.......genau so meine ich das Ja.vieleicht drück ich mich momentan nur komisch aus :crazy:

Wie gesagt...Ich weiss das alles...Schliesslich bin ich selbst seit 6 Jahren in der Verbraucherinsolvenz( next Year, i´m Ready :dance: )



-----------------
"****Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht.****"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Jogibear.
Status:
Schüler
(373 Beiträge, 161x hilfreich)

Der Insolvenzverwalter ist für die Gläubiger da! und nicht um dem Schuldner zu helfen!

Der Rest wurde hier schon gesagt.

Auch ist es immer besser sich vorher zu informieren, statt hinterher groß zu jammern....

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12331.08.2009 17:35:10
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

@Jogibaer
Ich sehe hier niemanden der JAMMERT sondern lediglich jemanden der eine Frage gestellt hat und darauf Antworten bekommt. Also sich informiert!

@Eidechse
Vielen Dank für den ausführlichen Beitrag. Ich muss mal fragen ob er eben diese Verfahrenskostenstundung beantragt hat.

Auch vielen Dank an salkavalka und mimic :)

Grüsse
Zora

btw Mimic.... Ein Jahr ist raaasend schnell vorüber :D

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
geduld
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 16x hilfreich)

Was passiert eigentlich mit jemandem der hohe Schulden , nichts zu pfänden hat und nicht in Insolvenz geht???

Die Gläubiger gehen alle leer aus und der Schuldner????

Gibt es da auch vom Gesetz her eine "Strafe"???



2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wenn die Gläubiger fleißig versuchen weiter zu vollstrecken, dann wird der Schuldner alle drei Jahre Besuch vom Gerichtsvollzieher bekommen und die eidesstattliche Versicherung abgeben dürfen.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120070 Beiträge, 39826x hilfreich)

quote:
Die Gläubiger gehen alle leer aus und der Schuldner?

Na der geht doch auch leer aus ...


quote:
Gibt es da auch vom Gesetz her eine "Strafe"?

Wenn er die Schulden machte obwohl er wuste das er diese nie zurückzahlen kann, dann eventuell.
Wenn er für die Schulden nichts konnte, dann nein.




-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
geduld
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 16x hilfreich)

Hi harry,

wenn jemand eine Immobilie, Autos kauft und Gehaltsabrechnungen vorlegt obwohl er genau weiß, das sein Arbeitsverhältnis gekündigt wird???

Kommt eigentlich jemand ins Gefängnis oder sonstiges, wenn er seine offenen Rechnungen und Schulden von 500.000,- nicht begleichen kann???

Wie lautet da die Gesetzeslage????
Das kann doch nicht so im Sande verlaufen??

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120070 Beiträge, 39826x hilfreich)

quote:
wenn jemand eine Immobilie, Autos kauft und Gehaltsabrechnungen vorlegt obwohl er genau weiß, das sein Arbeitsverhältnis gekündigt wird

Grenzwertig, wenn er genau weis das er absehbar nicht neues findet unter Umständen strafbar (Betrug, Eingehungsbetrug), wenn er mit einer neuen Anstellung woanders im Anschluss rechneten darf eher nicht.
Sind Einzelfallentscheidungen wo immer die Umstände bewertet werden.



quote:

Kommt eigentlich jemand ins Gefängnis oder sonstiges, wenn er seine offenen Rechnungen und Schulden von 500.000,- nicht begleichen kann???

Sofern er sie vorsätzlich gemacht hat ja (Betrug, Eingehungsbetrug).
Sofern einfach z.B. seine Firma pleite ging, ist er schuldlos, Gefängis droht dann nicht.
Aber auch hier gilt: Einzelfallentscheidungen wo immer die Umstände bewertet werden.




-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
geduld
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 16x hilfreich)

Verstehe ich das dann richtig das man eine Strafanzeige stellen muss.

Er wollte von einem Agestellten Verhältnis in eine Selbständigkeit gehen, ohne finanzielle Rücklagen. Dies ist dann auch gescheitert. Dann war er arbeitslos.

Einzellfallentscheidung heiß dann, wie es der Richter sieht??

danke DIR!!!

-- Editiert am 28.08.2009 18:02

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120070 Beiträge, 39826x hilfreich)

quote:
Verstehe ich das dann richtig das man eine Strafanzeige stellen muss.

Ja, ohne Anzeige keine Verfolgung.


quote:
Einzellfallentscheidung heiß dann, wie es der Richter sieht

Genau. Und wie der es sieht ist davon abhängig wie er es dargestellt bekommt.


quote:
Er wollte von einem Agestellten Verhältnis in eine Selbständigkeit gehen, ohne finanzielle Rücklagen. Dies ist dann auch gescheitert. Dann war er arbeitslos.

Tja, das war dann unternehmerisches Pech aber keine Straftat. Dafür geht niemand ind Gefängnis. Sofern er keine 'krummen Dinger' gedreht hat und auch sonst die unternehmerische Sorgfalt beachtet hat.


Eine Anzeige und eine Gerichtsverhandlung ist weder ein Hinweis auf die Schuld und noch ein Schuldspruch. Nur ein Hinweis das es einen 'Aufklärungsbedarf' gibt.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.828 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen