Insolvenzverwalter zu Entscheidung zwingen

29. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
ella1170
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)
Insolvenzverwalter zu Entscheidung zwingen

Angenommen der Schuldner A trägt in einem laufenden Insolvenzverfahren dem Insolvenzverwalter vor, dass er erhebliche Schadenersatzansprüche gegen B habe. Der IV behauptet wiederholt, er könne die Ansprüche nicht prüfen.

Das offizielle Argument des IV sei im hypothetischen Fall, dass er nicht genug Informationen zur Prüfung habe. Der Schuldner behauptet, dass die Informationen sehr wohl ausreichen und der IV sich lediglich nicht mit der sehr umfangreichen Problematik auseinander setzen wolle/könne (Ein-Mann-Kanzlei).

Der IV will die Ansprüche also nicht für die Masse durchsetzen. Freigeben will er die Ansprüche ebenfalls nicht. Die Ansprüche drohen also einfach in Kürze zu verjähren.

Nehmen wir an, die potentiellen Schadenersatzansprüche sind so hoch, dass im Falle der Durchsetzbarkeit das Insolvenzverfahren beendet und alle Gläubiger ausgezahlt werden könnten. Dementsprechend hoch wäre aber auch das Kostenrisiko für die Masse.

Hätte der Schuldner eine Handhabe, um den IV zum Handeln zu bewegen (also eine Entscheidung "Klagen für die Masse oder Freigabe an den Schuldner" zu erreichen)?

Oder/und hätten die Gläubiger eine entsprechende Handhabe? Könnten sie beispielsweise eine Gläubigerversammlung erzwingen und über eine entsprechende Entscheidung abstimmen?

Unter welchen Umständen könnte/müsste das Insolvenzgericht eingreifen?

Danke für Eure Meinungen :-)

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Hätte der Schuldner eine Handhabe, um den IV zum Handeln zu bewegen (also eine Entscheidung "Klagen für die Masse oder Freigabe an den Schuldner" zu erreichen)? <hr size=1 noshade>


Direkt Handhabe: nein. Der Schuldner könnte das Insolvenzgericht aber auf den möglichen Pflichtverstoß des Insolvenzverwittel verschleudern, wofür er auch wiederum geradestehen müsste, wenn jemand diese Verschwendung anprangert...

Anders ausgedrückt: Der IV kann gute Gründe für seine Weigerung haben, die einem juristischen Laien womöglich nicht einleuchten.

Gruß
Krypton

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"Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte."

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