Angenommen der Schuldner A trägt in einem laufenden Insolvenzverfahren
dem Insolvenzverwalter vor, dass er erhebliche Schadenersatzansprüche gegen B habe. Der IV behauptet wiederholt, er könne die Ansprüche nicht prüfen.
Das offizielle Argument des IV sei im hypothetischen Fall, dass er nicht genug Informationen zur Prüfung habe. Der Schuldner behauptet, dass die Informationen sehr wohl ausreichen und der IV sich lediglich nicht mit der sehr umfangreichen Problematik auseinander setzen wolle/könne (Ein-Mann-Kanzlei).
Der IV will die Ansprüche also nicht für die Masse durchsetzen. Freigeben will er die Ansprüche ebenfalls nicht. Die Ansprüche drohen also einfach in Kürze zu verjähren.
Nehmen wir an, die potentiellen Schadenersatzansprüche sind so hoch, dass im Falle der Durchsetzbarkeit das Insolvenzverfahren beendet und alle Gläubiger ausgezahlt werden könnten. Dementsprechend hoch wäre aber auch das Kostenrisiko für die Masse.
Hätte der Schuldner eine Handhabe, um den IV zum Handeln zu bewegen (also eine Entscheidung "Klagen für die Masse oder Freigabe an den Schuldner" zu erreichen)?
Oder/und hätten die Gläubiger eine entsprechende Handhabe? Könnten sie beispielsweise eine Gläubigerversammlung erzwingen und über eine entsprechende Entscheidung abstimmen?
Unter welchen Umständen könnte/müsste das Insolvenzgericht eingreifen?
Danke für Eure Meinungen :-)
-----------------
""
Insolvenzverwalter zu Entscheidung zwingen
29. Januar 2014
Thema abonnieren
Frage vom 29. Januar 2014 | 15:56
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 4x hilfreich)
Insolvenzverwalter zu Entscheidung zwingen
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 10. Februar 2014 | 11:21
Von
Status: Praktikant (556 Beiträge, 448x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Hätte der Schuldner eine Handhabe, um den IV zum Handeln zu bewegen (also eine Entscheidung "Klagen für die Masse oder Freigabe an den Schuldner" zu erreichen)? <hr size=1 noshade>
Direkt Handhabe: nein. Der Schuldner könnte das Insolvenzgericht aber auf den möglichen Pflichtverstoß des Insolvenzverwittel verschleudern, wofür er auch wiederum geradestehen müsste, wenn jemand diese Verschwendung anprangert...
Anders ausgedrückt: Der IV kann gute Gründe für seine Weigerung haben, die einem juristischen Laien womöglich nicht einleuchten.
Gruß
Krypton
-----------------
"Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte."
Und jetzt?
Schon
266.392
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
7 Antworten
-
4 Antworten