Ist Erbverzicht bei Privatinsolvenz zulässig?

6. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)
Ist Erbverzicht bei Privatinsolvenz zulässig?

Kann jemand, der sich in einer Privatinsolvenz befindet, wirksam auf Erbansprüche verzichten?
Falls nein: was ist, wenn er trotzdem eine notariell beglaubigte Vereinbarung unterschreibt?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von gaga92):
Kann jemand, der sich in einer Privatinsolvenz befindet, wirksam auf Erbansprüche verzichten?

Kann er.



Zitat (von gaga92):
was ist, wenn er trotzdem eine notariell beglaubigte Vereinbarung unterschreibt?

Dann könnte das - je nach Begründung - zur Versagung der RSB führen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann könnte das - je nach Begründung - zur Versagung der RSB führen.


Egal welchen Grund es für den Erbverzicht gibt, dürfte es nicht zu einer Versagung der RSB führen. Nach § 83 Abs. 1 InsO kann allein der Schuldner über Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft entscheiden. Und da ist er auch ganz frei in seiner Entscheidung. Daher wird wohl kaum ein im Voraus erklärter Erbverzicht zu einer Versagung der RSB führen.

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#3
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)

Aber man darf doch zb beim Bezug von Sozialleistungen auch nicht aufs Erbe verzichten,weil das zu Lasten des Staates ginge? So geht es doch zu Lasten der Gläubiger.

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#4
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 119x hilfreich)

Das der Staat sich selbst anders schützt als seine Bürger ist ja nun nichts neues :)

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Eidechse):
Daher wird wohl kaum ein im Voraus erklärter Erbverzicht zu einer Versagung der RSB führen.


Bei einem lange vor sich anbahnen der Insolvenz erklärter Erbverzicht, da stimme ich mit Dir überein.
Aber wenn sich die Insolvenz bereits abzeichnet oder gar schon angeleiert ist hat Harry die Entscheidungen der Gerichte in der Richtung richtig wiedergegeben.

Berry

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#6
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Aber wenn sich die Insolvenz bereits abzeichnet oder gar schon angeleiert ist hat Harry die Entscheidungen der Gerichte in der Richtung richtig wiedergegeben.


Dann bitte mal konkrete Fundstellen dazu. Mir ist nämlich kein Urteil und kein Beschluss eines Gerichts bekannt, das bei einen Erbverzicht die RSB versagen würde.

Dafür kann man aber zB im Uhlenbruck (=Kommentar zur InsO) lesen, dass bei einem Erbverzicht die gleichen Erwägungen wie bei der Ausschlagung gelten.

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#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat:
was ist, wenn er trotzdem eine notariell beglaubigte Vereinbarung unterschreibt?

Ein "Erbverzicht" bedarf zwingend der notariellen Beurkundung.

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