Hallo,
ich habe jetzt das erste Jahr der Wohlverhaltensphase vollendet und hatte eigentlich angenommen
das ich eine Rechnung erhalte um die 119 Euro zu überweisen zzgl. evtl Auslagen von max. 10 Euro wie früher schon bekundet.
Da kein solches Schreiben hier kommt und auch keine klare Aussagen aus der Kanzlei folgen nunmehr die Frage ob es so üblich ist ? Was ist der richtige Weg, einfach überweisen und gut oder gibt es einfach keine jährliche Aufrechnung ?
Besten Dank vorab.
Jährliche Vergütung des Treuhänders
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Die € 119,00 werden nur fällig, wenn kein pfändbarer Teil des Einkommens gem. Düsseldorfer Tabelle abgeführt wird.
Ah, ok. Gut zu wissen. Aber die Düsseldorfer Tabelle ist doch für Unterhalt / Kinder.
Zählt dann nicht eher die generelle Pfändungstabelle ?
zB. wie hier
Aber dennoch, müsste man mir nicht zum Ende des Jahres mitteilen was verwertet wurde
und ob ggf. eine Jahresgebühr fällig wird oder nicht ?
Ich finde es etwas merkwürdig, das ausgerechnet in finanzielle Belange keinerlei Informationen fließen und auf nachfrage nur gereizte Leute am Telefon erlebt für die das zu viel Umstände bereitet.
Schon seltsam...
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Ja damit ist die Pfändungstabelle gemeint (nennt sich nur gleich).
Der Treuhänder schickt normalerweise jährlich eine Rechnung über die € 119,00 wenn er sich nicht aus den abgeführten Beträgen bedienen kann.
Kann er das, kommt auch keine Zahlungsaufforderung.
Eine "Übersicht" was an wen abgeführt wurde (den überwiegenden Anteil behält sowieso der Treuhänder ein) erhält man nicht.
ZitatJa damit ist die Pfändungstabelle gemeint (nennt sich nur gleich :
Nö. Die Pfändungstabelle zu 850c ZPO heißt nicht Düsseldorfer Tabelle. Dieser Begriff ist ausschließlich für die bzw. eine Tabelle zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs maßgeblich.
ZitatDer Treuhänder schickt normalerweise jährlich eine Rechnung über die € 119,00 wenn er sich nicht aus den abgeführten Beträgen bedienen kann. :
Ergänzung: ... und aus dem Insolvenzverfahren keine Rückstellung vorhanden sind. (Gab es bereits im Insolvenzverfahren Masse, die die Kosten des Insolvenzverfahrens überstieg, muss der IV für das Verfahren zur Erteilung der RSB im Hinblick auf die Treuhändervergütung eine Rückstellung bilden. )
Ich habe eine kurze freundliche E-Mail gesendet mit der Bitte um Informationen und erhalte demnächst eine Aufstellung was ich leisten muss mit Fälligkeit und Massestand.
Und die Aussagen sind auch zutreffend, das wenn die TH Vergütung in der Masse vorhanden ist diese auch zum Stichtag direkt abgebucht wird. Es erfolgt dann auch kein Schriftwechsel.
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