Hallo Zusammen. Ich arbeite als Krankenpfleger und werde bezahlt nach TVÖD. Im November bekommen wir immer unsere Jahressonderzuwendung. Diese muß man sich natürlich monat. erarbeiten, d.h. pro gearbeitetem Monat erhält man 1/12 mehr. Mein Insolvenzverwalter rechnet diese Zahlung aber komplett für November an, so daß natürlich ein Teil gepfändet wird. Muss er die Sonderzahlung nicht verteilt auf alle Monate rechnen, wodurch mein Novembernetto natürlich wesentlich geringer wäre?!!!
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Jahressonderzuwendung (Weinachtsgeld) gepfändet!
8. Dezember 2009
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Frage vom 8. Dezember 2009 | 11:54
Von
Status: Schüler (196 Beiträge, 26x hilfreich)
Jahressonderzuwendung (Weinachtsgeld) gepfändet!
#1
Antwort vom 9. Dezember 2009 | 18:56
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 1x hilfreich)
ZPO § 850a
Unpfändbare Bezüge
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4. Weihnachtsvergütungen bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zum Betrag von 500 Euro;
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